Hund während des Einkaufs vor dem Laden anbinden?

Über diese rechtliche Sache war vor kurzem erst ein Bericht im TV.
Eine Frau ließ den Hund vorm Metzger warten, angeleint und angebunden.
Eine Frau fiel deshalb hin, es stellte sich raus, dass die Frau den Hund wohl irgendwie angesprochen hat oder so (weiß nicht mehr genau), der Hund bellte sie an usw.
Letztendlich musste die HH strafe zahlen und die Kosten tragen, weil der Hund draußen alleine angeleint war, da war es egal, dass die Frau den Hund angesprochen oder geärgert hat.
 
Ich unterstelle dir gar nichts, aber wer ständig von "verletzter Aufsichtspflicht" spricht und dann schreibt, wenn was passiert musst DU blechen..., da kann man schon drüber grübeln was gemeint ist, aber naaaaja

Ja und? Musst du auch, wenn du keine Haftpflicht hast. Und leider Gottes gibt es immer noch genügend HH, die keine Hundehaftpflichtversicherung haben. Deswegen habe ich noch lange nicht davon gesprochen, dass Versicherungen die Kosten nicht übernehmen.
 
Über diese rechtliche Sache war vor kurzem erst ein Bericht im TV.
Eine Frau ließ den Hund vorm Metzger warten, angeleint und angebunden.
Eine Frau fiel deshalb hin, es stellte sich raus, dass die Frau den Hund wohl irgendwie angesprochen hat oder so (weiß nicht mehr genau), der Hund bellte sie an usw.
Letztendlich musste die HH strafe zahlen und die Kosten tragen, weil der Hund draußen alleine angeleint war, da war es egal, dass die Frau den Hund angesprochen oder geärgert hat.

Jaja, Dackel Buddy, der Beitrag war von hund-katze-maus

Ich kann dir das Aktenzeichen dazu gerne geben: Landgericht Coburg, 13 O 150/11
Und der Fall lag anders, das Gericht hätte ihn (laut Gesamturteil) freigesprochen, aber alle Zeugen belegten, dass der Hund von sich aus auf sie zukam und die Frau massiv anbellte, während lediglich die HH beteuerte ihr Hund wäre liegengeblieben. Von Mitverschulden des Opfers konnte hier nicht ausgegangen werden, da der Hund versteckt angebunden war und die Dame noch mit genügend Abstand zu dem Hund lief und somit das Verhalten des Hundes nicht vorhersehbar war. Des Weiteren war der Hund an einer längeren Laufleine befestigt und versuchte die Passantin sogar anzuspringen.
Ist aber alles dem Urteil zu entnehmen.

denn selbst der dort befragte Anwalt Joachim Cäsar-Preller hat klar gestellt:
[Wie ist die Lage, wenn sich mein Hund nur wehren wollte?]

Agiert der Hund aus einer Angriffssituation heraus und wird ohne Grund angegriffen, darf er sich wehren. Die Haftungslage ändert sich dementsprechend: Die Tierhalterhaftung tritt ganz deutlich zurück hinter dem Verschulden der Geschädigten.
nachzulesen auf Vox.de

Und wie in dem ersten Urteil das ich vorhin zitiert hatte, zählt auch ein ungefragtes anfassen als Angriff!

- - - Aktualisiert - - -

In NRW auch, was aber lange nicht heißt, dass auch jeder eine hat. :jawoll:

das ist ja richtig, aber das ist dann nun wirklich meine Schuld, wenn ich dann blechen muss ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Jaja, Dackel Buddy, der Beitrag war von hund-katze-maus

Ich kann dir das Aktenzeichen dazu gerne geben: Landgericht Coburg, 13 O 150/11
Und der Fall lag anders, das Gericht hätte ihn (laut Gesamturteil) freigesprochen, aber alle Zeugen belegten, dass der Hund von sich aus auf sie zukam und die Frau massiv anbellte, während lediglich die HH beteuerte ihr Hund wäre liegengeblieben. Von Mitverschulden des Opfers konnte hier nicht ausgegangen werden, da der Hund versteckt angebunden war und die Dame noch mit genügend Abstand zu dem Hund lief und somit das Verhalten des Hundes nicht vorhersehbar war. Des Weiteren war der Hund an einer längeren Laufleine befestigt und versuchte die Passantin sogar anzuspringen.
Ist aber alles dem Urteil zu entnehmen.

denn selbst der dort befragte Anwalt Joachim Cäsar-Preller hat klar gestellt:
[Wie ist die Lage, wenn sich mein Hund nur wehren wollte?]

Agiert der Hund aus einer Angriffssituation heraus und wird ohne Grund angegriffen, darf er sich wehren. Die Haftungslage ändert sich dementsprechend: Die Tierhalterhaftung tritt ganz deutlich zurück hinter dem Verschulden der Geschädigten.
nachzulesen auf Vox.de

Und wie in dem ersten Urteil das ich vorhin zitiert hatte, zählt auch ein ungefragtes anfassen als Angriff!

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das ist ja richtig, aber das ist dann nun wirklich meine Schuld, wenn ich dann blechen muss ;)
Hab den fred jetze ned komplett weitergelesen aber du redest über Versicherungen ?Wo du dein Hund ungesichert an Läden abliegen lässt?
 
Ja, da ist dann im Zweifel mein Risiko. Wobei auch das eine Auslegungssache ist, da sich der Bäcker in einem Gebiet ohne Leinenzwang befindet und man sich ja auch in einem hundeauslaufgebier an einem Fressalienstand etwas zu essen holen kann und die Versicherung zahlen würde, wenn in diesem Moment etwas passieren würde. Ist also eher eine schwammige Rechtslage und hier nicht der Punkt das zu subsumieren. Ich rede hier aber nicht (nur) für mich, sondern für alle die hier angegangen werden, weil sie ihren Hund für ne Minute anbinden um zum Bäcker zu gehen. Und über die falschen Aussagen, dass ich dann IMMER strafrechtlich belangt werden kann und IMMER die vollen Kosten übernehmen muss (also ich oder meine Versicherung). Denn dieses Argument, was hier mehrfach viel, von wegen "dann bist DU schuld", "dann bekommst DU einen auf den Deckel", dann "hast DU den Stress" usw. ist absoluter murks. Solange mein Hund nicht ohne Provokation (anfassen, bedrängen, bewerfen, treten, schlagen, was weiß ich) jemanden beißt, anspringt, massiv anbellt, habe ich strafrechtlich nichts zu befürchten und zivilrechtlich bekommt der andere Mitschuld (zivilrechtlich hafte ich nunmal grundsätzlich, egal ob mein Hund alleine beim TA ist und Scheiße baut oder ich ihn an der Leine habe und er Scheiße baut oder oder oder, aus der Nummer kommt man eben niemals raus). Und wenn ich meinem Hund nicht soweit vertraue, dass er nicht OHNE PROVOKATION jemanden "anfällt" (ohne dass er schlechte Erfahrungen gemacht hat oä), dann sollte ich über meine Kompetenz in der Hundeerziehung nachdenken und mir Hilfe suchen, denn dann kann der Hund egal wo er ist, ob angeleint oder nicht, immer großen Schaden anrichten.
 
Irgendwie ist es zum Mäusemelken bei euch.

Ja, in Berlin soll jeder eine Haftplicht haben die im Falle des Falles zahlt.
Ja, in Berlin ist nicht überall Leinenpflicht.
Ja, in Berlin 'ist das nunmal üblich'.


Und ich könnte trotzdem nicht damit leben, wenn mein Hund einer alten Omi die Hüfte bricht, weil sie die Monster mit Leckerlies vollstopfen wollte, Versicherung hin oder her. :denken24:


Ich lasse meine Hunde zuhause oder nehme jemanden mit, der vor dem Laden bei ihnen wartet.
Bisher musste Leelah nur zweimal für 5 Minuten vor einem Laden warten. Und das auch nur zu Trainingszwecken.
 



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