Beim Landratsamt gemeldet - zum Abschuß freigegeben?

Erster Hund
Charly - Collie
Zweiter Hund
Face - Collie
Hallo,
hatte vor kurzem eine Unterhaltung mit dem Vater eines Jägers. Irgendwie kamen wir im Gespräch auf einen Hundehalter und seinen Hund, der in unserer Gegend nicht unbedingt positiv auffällt.

Der Hund gehorcht gleich null. Er läßt ihn auch meist freilaufen. Der Hund belästigt Fußgänger und andere Hunde usw.

Nun erzählte mir mein Gesprächspartner, daß dieser Hund schon beim Landratsamt gemeldet sei und so bei weiteren Vorkommnisen zum Abschuß freigegeben sei.

Habt Ihr schon mal davon gehört?

LG
Brigitte, Charly und Face
 
Ein Hund darf nur zum Abschuß frei gegeben werden, wenn er wildert oder Wild nachstellt, ansonsten können sie sich auf den Kopf stellen und mit den Füßen klatschen.

Wenn ich das schon lese, zum Abschuß frei geben.....wenn Dein Hund im Wald dem Wild nachstellt und sich von Dir entfernt, darf der Jäger den Hund erschießen ...
 
das ist in jedem Bundesland anders geregelt.
Und die guten Jäger ballern tatsächlich nicht gleich los, sondern warten ab, ob es wiederholt passiert.
 
Ja das richtig, aber das oben hörte sich jetzt an als ob sie im Dorf nach dem Hund suchen würden, und ihn mitten auf der Straße erlegen würden....

Wollte das pauschal halten :verlegen1:
 
Mir ist diese Aussage auch komisch vorgekommen.

Ich habe zwar gewußt, daß ein Jäger einen Hund erschießen darf (wenn er aktiv wildert, nicht abrufbar ist und auch auf einen Warnschuß nicht reagiert), aber alles andere wäre mir neu gewesen.

Danke.

LG
Brigitte, Charly und Face
 



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