Also ganz logisch ist ja, dass die ein Rückkaufsrecht haben. Sprich die müssen der alten Besitzerin Ihre 250,- zurückgeben und können den Hund dann wieder verkaufen. Aber da die den Hund ja nicht zurückkaufen wollen können die ja auch eigendlich kein Geld verlangen...
Also ich verkaufe meine Hunde mit Schutzvertrag und wenn die den Weiterverkaufen wollen und die mir versichern, dass die Hunde es da gut haben und ich evtl. nachschauen dürfte, dann können die den Hund so weitervermitteln (ob die dafür dann Geld nehmen ist deren Sache).
Wenn ich mir das neue Zuhause allerdings nicht zusagt, dann werde ich den alten Besitzern ihre 250,- wiedergeben und den Hund anderweitig verkaufen.
So kenne ich das auch nur vom Tierschutz!!