Benutzer425
Gast
Ich kopiere dann mal von der gleichen Seite, wie Jule:
Quelle
Und ansonsten kann man es natürlich auf den Gerichtsweg ankommen lassen - jedes Gericht trifft andere Entscheidungen.
Allerdings frage ich mich, warum man unbedingt eine Wohnung möchte, wenn dort keine Hunde gestattet sind und man vor hat, sich einen Hund zu holen, oder man bereits einen Hund hat. :denken24:
Auf einen Mietvertrag beharren, weil es laut Gesetz erlaubt ist, bringt doch nicht wirklich etwas, vor allem, wenn man noch gar nicht in der Wohnung lebt. Und darum get es hier doch.
Nochmal zur Erinnerung: Bei Zitaten aus dem Internet bitte unbedingt die Quellenangabe darunter schreiben.
Birgit
Wirksam wäre allerdings eine Mietvertragsklausel, nach der z.B. die Hundehaltung verboten ist. Dann darf sich der Mieter keinen Hund anschaffen, tut er es doch, kann der Vermieter die Abschaffung des Hundes verlangen.
Quelle
Und ansonsten kann man es natürlich auf den Gerichtsweg ankommen lassen - jedes Gericht trifft andere Entscheidungen.
Allerdings frage ich mich, warum man unbedingt eine Wohnung möchte, wenn dort keine Hunde gestattet sind und man vor hat, sich einen Hund zu holen, oder man bereits einen Hund hat. :denken24:
Auf einen Mietvertrag beharren, weil es laut Gesetz erlaubt ist, bringt doch nicht wirklich etwas, vor allem, wenn man noch gar nicht in der Wohnung lebt. Und darum get es hier doch.
Nochmal zur Erinnerung: Bei Zitaten aus dem Internet bitte unbedingt die Quellenangabe darunter schreiben.
Birgit