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Also ich habe mich mal mit einen Anwalt Unterhalten der sich mit den Gesetzen auskennt..
Der Vermieter darf dir Kaninchen, Ratten, Mäuse ..... alle Kleintiere & bis zu einem West Highland Terrier NICHT VERBIETEN.
Hallo,
den triftigen Grund findet man aber immer, wenn man möchte.
Die anderen Mieter fühlen sich durch den Geruch, das Gebell, etc. gestört. Die Mieter haben Angst vor dem Hund, etc.
Wenn man einen Grund sucht, dann findet man ihn immer.
Und solange ich etwas vermiete, kann ich entscheiden, wem ich die Wohnung gebe - und wenn ich keine Hunde in meiner Wohnung möchte, dann nehme ich diese Leute auch nicht. :denken24:
Hatte dann trotzdem noch mal gefragt was sie damit meinten keine Tiere da meinte der vermieter gar keine Tiere noch nicht mal Käfigtiere. Habe ihn dann drauf hin gewiesen das er dies nicht verbieten könnte da meinte er nur"Ich kann das, mir gehören 15 Häuser wo es keine Tiere gibt".
darf er wohl !
wenn es ein privater vermieter ist kann er dir sogar vorschreiben
was du für farbe verwenden darfst.
Öhm, bist du dir da sicher? Das klingt für mich etwas abwegig :nachdenklich1:
ich würde nie wo einziehen wo es keine schriftliche genehmigung
für jeden meiner hunde gibt.
:jawoll:, würde ich genauso unterschreiben, auch wenn wir noch keinen Wauz haben, aber den Ärger kann man sich echt sparen.
habe ich mir rauskopiert ... - >
"Werden in einem Haus bereits mehrere Hunde gehalten, dann darf der Vermieter nicht willkürlich gegen eine Mietpartei vorgehen. Das heißt, er muss einem weiteren Mieter die Hundehaltung auch genehmigen. Dies bedeutet allerdings nicht, dass bei Genehmigung eines Hundes direkt der zweite angeschafft werden darf."
& was du gesagt hast stimmt nicht ... der Vermieter KANN OHNE TRIFTIGEN GRUND den Hund NICHT MEHR aus der Wohnung verweisen.->
"Duldung wird als Zustimmung gewertet. Von einer Zustimmung des Vermieters zur Tierhaltung geht man auch dann aus, wenn er längere Zeit ein Tier stillschweigend geduldet hat. Ohne triftigen Grund kann er die Abschaffung des Tieres DANN NICHT MEHR verlangen. Das gilt selbst dann, wenn im Mietvertrag steht, dass der Vermieter seine Zustimmung jederzeit widerrufen kann."
wo hast du das denn her ?
die realität sieht leider anders aus.
@mariha,ein privater vermieter kann alles verbieten.
da könnt ihr euch aufregen wie ihr wollt.
Er darf dir keinen Hund verbieten, zumindest keinen kleinen...
Aber er darf 25333262 andere Gründe haben um dir die Wohnung nicht zu geben :zwinkern2:
Kleintiere dürfen nicht mehr verboten werden - und dazu zählen auch kleine Hunde.