Willkürliche Leinenpflicht in Deutschland / Europa ?

Torsten

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In Österreich sorgt gerade das Urteil eines Gerichts für ordentlich Gesprächsstoff. Dort hatte ein Hundebesitzer gegen die Anzeige wegen Nichteinhaltens der Leinenpflicht Einspruch eingelegt und überraschend Recht bekommen. ( http://www.kleinezeitung.at/kaernten/2997944/verwirrung-um-leinenpflicht.story )

Soweit ich das nun überblicken kann, kocht ja jeder sein eigenes Süppchen in Bezug auf die Leinenpflicht. Mancherorts dürfen z.B während der Brut- und Setzzeit nur Hunde in Wohngebieten freilaufen, woanders gilt in Wohngebieten ein strikter Leinenzwang, dafür gibt es aber keine Beschränkung während der Brut- und Setzzeit. In einigen Parks herrscht Leinenpflicht, in anderen nicht, in anderen nur zu bestimmten Zeiten usw. Einerorts brauch es Sachkundenachweis um sich von der Leinenpflicht zu befreien, woanders einen Hundeführerschein und wieder wo anders gilt eine generelle Leinenpflicht ohne wenn und aber. Die Liste der willkürlichen Bestimmungen, die in Ort A gelten, in B nicht und in C nur für Hunde bestimmter Rassen und in D nur zu bestimmten Jahrezeiten kann man sicher noch unendlich weiterführen.

Unabhängig davon finde ich es so langsam auch eine Zumutung für die Hundehalter, da man sich ja ständig fragen muss, ob es nun rechtens ist was man macht (Laufen ohne Leine), wenn man viel mit Hund unterwegs ist, sofern man nicht vor jeden Ausflug die entsprechenden Auskünfte einholt.

Ob es Sinn machen würde gegen derartige offensichtlich willkürlichen Bestimmungen für ein und das dasselbe Verhalten (Laufen mit Hund ohne Leine) vorzugehen ? Kann man eine Studie in Auftrag geben, die diese Willkür (offensichtlich ohne jegliche Grundlage) verdeutlicht und dann gegen den Staat, das Bundesland oder die Gemeinde klagen ?

Bin gespannt auf eure Meinungen.

Torsten

P.S: Ich mache kein Geheimnis daraus, daß ich von einer allgemeinen Leinenpflicht absolut nix halte - egal in welcher Form.
 
Ich habe den Bericht durchgelesen. Also darüber kann ich nur den Kopf schütteln...

Auch im Garten anleinen
Entscheidung des Oberlandesgerichtes Karlsruhe (Jahr 2008): Im gemeinsamen Garten einer Wohnungseigentümergemeinschaft darf ein Hund nicht unangeleint herumlaufen. Dies gilt vor allem dann, wenn es sich um einen großen Hund handelt und einige der Eigentümer kleine Kinder haben.
 
Hallo,

ich kann jetzt nur von Goslar sprechen, wo ich wohne.

Hier herrscht Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit. Dies betrifft (laut der Satzung hier) alle Gebiete, die nicht erschlossen sind und nicht an Bebauungen oder Wohngebiete grenzen.

Also hier oben bei uns darf ich Ronja ableinen (rechts das offene Feld, dann Straße, links Häuser, also erschlossen). Benutze ich den Feldweg, der durch dieses Gebiet verläuft, muß ich sie anleinen (weil rechts und links Feld, keine Straße, keine Häuser...die sind dann 100Meter weg).

Also darf sie (nach den Bestimmungen hier) sehr wohl auf diesem Feld frei laufen, aber nur auf dem Stück BIS zum Feldweg.

So...weitere Begebenheit...eine alte Bergruine...bisher war sie komplett umzäunt...also NICHT erschlossen.

Aus welchen Gründen auch immer hat man nun den Zaun zum ehemaligen Bundesgrenzschutzstützpunkt entfernt, sodaß nun direkt an diese Lichtung eine Straße grenzt...somit erschlossen...Ronja darf ich also dort ableinen.

Ansonsten gilt hier in Wohngebieten, wie auch in der Stadt und Parks generell eine Anleinpflicht. Ausgewiesene Freilaufgebiete gibt es nicht.

Ich brauche also entweder einen eingezäunten Garten, damit mein Hund von April bis Juli frei laufen darf, oder ich muß mir die Gesetze zu meinen Gunsten auslegen (hier grenzt ein privater Garten ans Feld, also Gebiet erschlossen...offline erlaubt...).

Es ist beinahe unmöglich, gesetzeskonform zu agieren...:zornig:

Ich bin absolut dafür, daß die Wildtiere geschützt werden sollten, gar keine Frage. ABER warum veranstaltet die Stadt zum wiederholten Male ein Public Viewing zur EM mitten im Landschaftsschutzgebiet...? Und warum dürfen die Paraglider auf dem Feld landen, wo ich meinen Hund zu dieser Zeit gar nicht hinlassen darf?

Liebe Grüße

BETTY und Ronja
 
In mache kein Geheimnis daraus, daß ich von einer allgemeinen Leinenpflicht absolut nix halte - egal in welcher Form.

Dem schließe ich mich an. Ich halte mich stellenweise an die Leinenpflicht, wenn ich sie für sinnvoll erachte. Wie zb. bei Brut und Setzzeit.
Hier bei uns habe ich noch nirgends gelesen das während dieser Zeit im Wiesengrund oder Wald Leinenpflicht herrscht. Weder im "Amtsblatt" noch auf irgendeinem Schild, wohingegen in meinem Letzten Wohnort Schilder darauf hinwiesen das in diesem und jenem Bereich ableinen von - bis verboten ist. Da hat sich auch nicht jeder dran gehalten.
Also, bei uns ist das so das es zwar nicht verboten ist seinen Hund im Wohngebiet abzuleinen, allerdings wird es auch nicht gerne gesehen. Damit kann ich gut leben, erstens laufen hier viele Leute mit Hund und ich hab Baylie bei Hundebegegnungen erstmal lieber an der Leine bis ich entscheide ob ich ihn ableine oder nicht, und zweitens gibts hier zwei spezielle Rüden mit denen sich Baylie absolut nicht versteht. Ich kann ja nicht wissen ob besagte Rüden nicht gerade ums Eck kommen wenn ich Baylie ableine. Im Wald ode Wiesengrund kann der Hund nötigenfall Fersengeld geben, aber im Wohngebiet sind direkt ein paar Straßen. Das ist mir persönlich zu gefährlich. Da hab ich lieber den Weg bis zum Wald oder Wiesengrund angeleint.
Sollte hier irgendwann eine generelle Leinenpflicht herrschen dann werde ich mich Tag für Tag darüber hinwegsezten. Mein Hund ( und ich ) sind es gewohnt ohne Leine unterwegs zu sein wann und wo immer es möglich ist, und das wird auch so bleiben.
 
Da halt ich auch nix von. Wie das bei uns im Ort ist weiß ich ehrlich gesagt gar nicht... :verlegen1: Für mich ist es selbstverständlich das ich meinen Hund IM Ort an der Leine führe und auf Feldwegen, Wiesen usw. darf er dann springen.
 
Ob es Sinn machen würde gegen derartige offensichtlich willkürlichen Bestimmungen für ein und das dasselbe Verhalten (Laufen mit Hund ohne Leine) vorzugehen ? Kann man eine Studie in Auftrag geben, die diese Willkür (offensichtlich ohne jegliche Grundlage) verdeutlicht und dann gegen den Staat, das Bundesland oder die Gemeinde klagen ?

Zunächst: Das österreichische Urteil richtete sich nicht so sehr gegen die Leinenpflicht als solche sondern gegen die Unbestimmtheit der gesetzlichen Regelung.
Wenn man sich diese

http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrK&Gesetzesnummer=10000064

anschaut und insbesondere den hier einschlägigen § 8 Abs. 1 mit den rechtsstaatlichen Geboten der Gesetzesklarheit und Voraussehbarkeit des erwünschten und damit Vermeidbarkeit unerwünschten Verhaltens vergleicht, wird deutlich, warum die Richter im Sinne des Hundehalters entschieden haben.
Die Vorschrift strotzt nur so vor - auslegungsbedürftigen - sogenannten unbestimmten Rechtsbegriffen (etwa: "erfahrungsgemäß", "größere Anzahl", "unerwartetes Auftreten", "Situationen, in denen durch den Hund Gefahren verursacht oder vergrößert werden können" sowie "sofort"), die eben keine klare Vorhersehbarkeit des gesetzgeberischen Willens darstellen.

Im übrigen: Klagen (in der BRD) kann nur, wer geltend machen kann, in seinen Rechten verletzt zu sein. Eine sogenannte Popularklage ist hier nur in seltenen - besonders geregelten - Ausnahmefällen etwa als Verbandsklage zulässig.
Ein Gutachten könnte zwar die "Leinenpflichtsituation" in der BRD im Verhältnis zu jeweils höherwertigen Normen - etwa Grundgesetz - herausarbeiten, wäre aber nicht zu bezahlen. Ein renommierter Rechtswissenschaftler sagt Dir unter 10.000,-- € allenfalls "Guten Tag".
Und selbst wenn es eine solche Untersuchung gäbe, müsste es einen "Betroffenen" geben, der einen Rechtsverstoß provoziert und gegen behördliche Maßnahmen klar.
Da man aber klassischerweise vor Gericht und auf hoher See in Gottes Hand ist, kann der Schuss auch nach hinten losgehen und der Prozess geht verloren.

Allerdings gebe ich Dir Recht, dass die Normierungswut in Deutschland Ausmasse angenommen hat, die es auch einem verständigen und gesetzestreuen Bürger nahezu unmöglich macht, alle Rechtsvorschriften zu kennen und zu beachten.
Das ist hier - leider - auch ein Ausfluss des Föderalismus.
 



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