Wenn ein Deutsch-Drahthaar zubeisst

Dieter wir hatten hier schon eibmal einen Thread, glauve Hund beist Einbrecher hieß der.
Da sind ein paar Urteile zitiert, glaube das war von dir.
Auf jeden Fall ist es erstaunlich,:frech1::
wie manchmal geurteilt wird.

Nicht aus juristischer Sicht, wo der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gilt. Daher kann es nicht angehen, dass jemand, der möglicherweise unberechtigt (weil das Gartentor nicht verschlossen ist) ein Grundstück betritt und vom Hund zusammengebisse wird. Will jemand - oder tut das - in eine Wohnung einbrechen, verschiebt sich die Verhältnismäßigkeit wiederum, zumal da schon Notwehraspekte eine Rolle spielen. Es muss so eine Art Angemessenheit zwischen verletztem Rechtsgut und Verletzung des Täters gegeben sein.

Aber ich denke eher daran, daß der Kostenträger, also KK, eine Klage anstrwngen k9nnte.
Damit sie die Kosten erstattet bekommt.

Ja, können die versuchen. Wenn der Täter die Wahrheit sagt (was er nicht tun würde) und wenn die eine Vorliebe für aussichtslose Prozesse haben. Den würde ja nicht der Jöger sondern seine Versicherung führen - und die zahlen nun mal nicht soooo gerne.

Denn @Labbibube, es ist ein mutmaßlucger Einbrecher, die Fingerkuppen beweisen nur, daß der Hund sie wahrscheinlich abgebissen hat.
Aber nicht, das es ein Einbrecher war.
Könnte ein Wanderer gewesen sein, der die Türe angelehnt vorfand um einen Schluck Wasser bitten wollte und von einem Hund angefallen wurde.

Von dieser Perspektive muss man das auch mal sehen.

Dann könnte der Jäger ja auch behaupten, die Fingerkuppen habe nicht sein Hund abgebissen sondern der Verlust sei durch die Glasscherben verursacht.

Man muss sich schon an die Fakten halten, jedenfalls soweit die bekannt sind. Danach wurde die Scheibe eingeschlagen, das Einbruchswerkzeug zurückgelassen und die Hütte war verschlossen.

Der Jäger muss sich nicht den Hauch von Sorgen machen, dass er in Anspruch genommen würde.

Wobei andererseits: es gibt ja die tollsten Sachen. Ein Freund von mir war bei der DLRG-Wasserrettung und hat vor 30 Jahren mal einen vor dem Ertrinken gerettet. Weil der Ertrinkende sich wehrte, hat er ihm kräftig eins auf die Nuss gegeben und ihm - leider, leider - ein bischen einen Vorderzahn ausgeschlagen. Nach erfolgter Rettung wurde er dann auf die Behandlungskosten für den Zahnersatz verklagt. Ich hab ihm damals den Prozess vor dem Amtsgericht betreut und der Kläger wurde sozusagen achtkantig aus dem Gerichtssaal geschmissen. Aber den Ärger hat man trotzdem.
 
Auf Grund der DNA Spuren, kannst du schon beweisen, das Hund nicht unbeteiligt war.
Und auch ein Zahmuster ist hilfreich.
Ansonsten Stimme ich dir zu.
Zumal, Richter sehen es als "Berufsrisiko" an, wenn sich Einbrecher, bei dem Bruch verletzen.
Das Problem, der muß als Einbrecher uberfuhrt sein.
 
Ich frag mich immer wie die Konsequenzen fuer den Halter bei so was sind.
Unsere Owtscharki wuerden beissen, wenn jemand aufs Grundstueck kommt und wieder fliehen will.
 



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