Warum?
Weil eben dieser Tutnix den "Angriff" begonnen hat. Angriff? Ja. Rennt jemand mit erhobener Axt auf dich zu, so hast du das Recht dich zu wehren =Notwehr. Dabei ist es vollkommen unerheblich, ob du möglicherweise gerade an seinem Grundstück, auf dem er gerade Holz hackt, vorbeigehst und er sich nur beeilt zu dir zu kommen, weil er dich als Königin von Saba erkennt. Fakt ist: Er rennt mit einer Waffe auf dich zu.
Also mal abgesehen davon, dass - wie bereits gesagt wurde - die Polizei damit gar nichts am Hut hat, ist das zudem auch noch mehr als falsch. Den Richter möchte ich mal sehen! Ja, wenn ich mit einer Axt auf jemanden losrenne, ist das ein Angriff, weil ich damit jemanden mit einem gefährlichen Werkzeug zu nahe rücke. Abgesehen davon wäre es auch egal wo das passiert, da ich nur weil der andere vllt unerlaubter Weise mein Grundstück betreten hat, jemandem nicht unverhältnismäßig entgegenwirken darf... Soviel dazu, ABER (ich hoffe doch wirklich, dass ein Polizist das nicht wirklich von sich gegeben hat) ist ein herannahender Hund nicht automatisch ein Angriff und schon gar nicht, wenn er auf den anderen Hund geht, da man SACHEN (was Hunde vor dem Gesetz sind) nicht angreifen kann und eine Sache selbst nicht ohne menschliches Handeln angreifen kann. Also totaler Bullshit aus juristischer Seite.
§ 7 Aufsichtspflichten
Hunde sind so zu halten, zu führen und zu beaufsichtigen, dass Menschen, Tiere oder Sachen nicht gefährdet
werden. Eine Hundehalterin oder ein Hundehalter darf einen Hund nur solchen Personen überlassen,
die die Gewähr dafür bieten, dass sie als Aufsichtspersonen geeignet sind.
§ 8
Anleinpflichten
(1) Hunde sind außerhalb des eigenen eingefriedeten Besitztums, in Mehrfamilienhäusern außerhalb
der eigenen Wohnung, an einer geeigneten, insbesondere reißfesten Leine zu führen. Im eingefriedeten
Besitztum Dritter dürfen Hunde nur mit Zustimmung der Inhaberin oder des Inhabers des Hausrechts
ohne Leine geführt werden. Die Aufsichtsperson muss körperlich und geistig in der Lage sein, den Hund
sicher an der Leine zu halten.
(2) An einer höchstens 2 m langen geeigneten, insbesondere reißfesten Leine zu führen sind
1. Hunde, die bereits mehrfach Menschen oder Tiere verfolgt, anhaltend angebellt oder sie sonst erheblich
belästigt haben,
2. läufige Hündinnen,
3. Hunde, die in Einkaufszentren, Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen oder anderen Bereichen,
Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr oder bei öffentlichen Versammlungen,
Aufzügen und Veranstaltungen mit großen Menschenansammlungen mitgeführt werden,
4. Hunde, die in unmittelbarer Nähe von Schulen, Spielplätzen, Kinder- und Jugendeinrichtungen
mitgeführt werden.
Quelle: Hamburger Hundegesetz.
Eine Leine ist eine ordnungsemäße Sicherung. Und eine ordnungsgemäße Sicherung verhindert, dass der Hund zur Gefahr wird.
Auch hier liegt ein Fehler deiner Interpretation. Allgemein herrscht ersteinmal Leinenfreiheit für Hunde (was übrigends auch dein § 7 hier besagt, er spricht nur davon, dass Hunde so zu führen, halten und beaufsichtigen sind, dass kein Schaden entsteht; es ist hundeabhängig wie weit der Hund dafür durch Hilfsmittel gesichert werden muss). Dann kann durch VO, andere Gesetze etc. in gewissen Bereichen ein Leinenzwang verhängt werden, wie hier zB in § 8. Dein Rückschluss, dass ein Hund dann durch eine Leine ordnungsgemäßgesichert ist, ist FALSCH! Hier kommen wir weider zu § 7. "Hunde sind so zu halten, zu führen und zu beaufsichtigen,
dass Menschen, Tiere oder Sachen nicht gefährdet werden." Das ist der allgemeinere Paragraph (steht daher auch VOR § 8 zB) und wird durch speziellere Paragraphen wie § 8 nur ergänzt! Zu Deutsch heißt das ganze: § 7 Sichere deinen Hund so, dass er unter
keinen Umständen Schaden anrichten kann, schafft er es doch, egal warum, hast du ihn nicht ausreichend gesichert! § 8 Hast du einen (wie ihr sie hier nennt) TutNix, der im Gehorsam steht, sodass er keine Gefahr darstellt und immer fröhlich ohne Leine läuft, dann sichere ihn zumindest trotzdem an folgenden Orten [...] mit einer so und so langen Leine.
Mehr heißt es nicht! Leine ist keine ORDNUNGSGEMÄßE SICHERUNG! Es gibt keine "ordnungsgemäße Sicherung", jeder kann seinen Hund so sichern wie er es für nötig hält. Verursacht der Hund dann doch einen Schaden, egal ob er hinterrücks angegriffen wurde oder selbst der "böse" war, sagen sie dir "Du hast deinen Hund nicht ausreichend gesichert, sonst hätte das nicht passieren können, du hast gegen § 7 verstoßen und haftest"
So, da mich das Thema nicht mehr losgelassen hat, hab ich gerade eben meine Rechtsschutzversicherung in Anspruch genommen, und in der Anwaltshotline angerufen.
Leute ich bin fassungslos... Nicht nur, weil die Anwältin absolut unfreundlich war, sondern auch von dem, wie solche Dinge vor dem Gesetz geregelt sind.
Ich hab die Situation aus der Sicht des Halters, dessen Hund an der Leine ist, geschildert.
Sie erklärte mir, dass solche Situationen keine Frage der Schuld sind. Selbst wenn der Besitzer den "Tut-nichts" mit den Worten: "Ach schau mal da! Den Hund musst du unbedingt begrüßen" auf meinen Hund, der Sozialkontakt nicht wünscht, los schickt, kommt es darauf nicht an. Auch nicht wenn ich warne! Jeder Hundehalter haftet in dieser Situation für den Schaden am anderen Hund. Und da kann mein Hund dann angeleint sein wie er will. Selbst, wenn Anlein-Pflicht herrscht. Und selbst, wenn mein Hund Maulkorbbefreit ist. Sie wiederholte immer wieder den Satz: "Es ist keine Frage der Schuld!" sodass ich fast mit ihr gestritten habe. Ich muss gestehen, dass ich tatsächlich etwas lauter wurde!
Am Ende meinte sie aber dann: "Wenn sie eine Hundehaftpflicht haben, dann kann es Ihnen ja fast egal sein, wer haftet!"
Ich hoffe trotzdem, dass die Tut-Nix Halter hier, ihre Hunde ab sofort an die Leine nehmen, wenn jemand entgegen kommt!
Schön, dass meine Aussagen vorher jetzt noch einmal durch eine Anwältin bestätigt wurden! Mir wollte ja keiner glauben...
Klar, wenn man nen Tutnix hat, ist das praktisch...
so muss man nicht auf ihn aufpassen und andere zahlen für das eigene Verfehlen!
Übrigens sagte sie auch, dass man schuld ist, wenn jemand anders z. B. in einer Spielstraße mit 50 km/h fährt, und so ein Hund einen Unfall verursacht. Keine Frage der Schuld. Hundebesitzer muss zahlen. Immer noch froh?
Ich finde es unfair, dass immer gesagt wird, dass wir auf unsere "TutNix"Hunde nicht aufpasen würden etc., nicht jeder TutNix ist gleichzeitig unerzogen und nur weil wir einen TutNix haben, probieren wir euch auch nicht alle in die Haftung zu bringen!?
Und natürlich haftet man auch dann für seinen Hund!!! Ich finde es erschreckend, dass hier manche teilweise so tun, als würden sie aus allen Wolken fallen und das sei ja ganz überraschend!?
Es ist doch überall so und nicht nur bei Hunden... Nochmal mein Beispiel was ich hier schon gebracht habe. Nur weil jemand mir die Vorfahrt nimmt, darf ich nicht draufhalten und bleibe haftungsfrei! Allgemein: Nur weil jemand etwas Unrechtes tut, darf ich es nicht auch!
Nur weil jemand unrechtens seinen unerzogenen Hund frei laufen lässt, darf ich meinen Hund nicht unrechter Weise so "gering" Sichern, dass er in diesem Fall dem anderen Hund Schaden zufügt.
Nur weil jemand mit 100 km/h durch die Spielstraße fährt, darf ich meinen Hund dort nicht unrechter Weise so "gering" gesichert laufen lassen, dass ich den Unfall nicht vermeiden kann.
Das ist schon immer so gewesen... Ja es ist streng und schwierig und rein theoretisch kaum umsetzbar, weil auch ein Tutnix mal zum TutDoch werden kann. Aber es ist eben so und ich finde es auch gut so.
Hallo,
gilt nicht auch hier das Verursacher-Prinzip...!?
Parkt jemand falsch und ich fahre dem ins Auto, hafte ich für den Schaden, den ich am falsch geparkten Auto verursacht habe. Egal, ob der andere einen Fehler gemacht hat (nämlich sein Auto nicht ordnungsgemäß abgestellt hat).
Ja, ist richtig. Als Verursacher gelten hier aber eben BEIDE, der Hund, der nicht so gesichert war, dass er unter keinen Umständen einen Schaden erzeugt (denn durch den Unfall hat er ja einen erzeugt) und der Autofahrer, der zu schnell war. Welches der beiden Verstöße dann schwerwiegender ist, kommt auf den Einzelfall und auf den Richter an. Dann setzt sich prozentual die Haftung zusammen, der eine zB zu 30%, der andere zu 70% oder so.
Übrigens meinte sie, dass in dem Beispiel welches ich geschrieben habe, die komplette Haftung bei dem Hundehalter liegen würde. Keine Teilhaftung.
Das würde ich so nicht unterschreiben. Sie hat Recht, dass dieser Fall einmal so entschieden wurde, aber wie gesagt, es ist Einzelfallabhängig:
- lief der Hund nur einen halben Meter vor dem Halter oder war er außer Sichtweite
- wieviel fuhr der Fahrer zu schnell
- hat der Fahrer iwas geschluckt - und sei es "nur" Alk
- steht der Hund nachweislich im Gehorsam, hat er zB die Begleithundeprüfung oder ähnliche bestanden...
- und letztendlich auf welcher Seite steht der Richter... auch diese können nie ganz unbefangen sein.
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Ich "einen "bitte tu du mir nix"- und einen "Würde-nichts-tun"-Hund. Meine Diesel hat panische Angst vor entgegenkommende Hunde, ihr gutes Recht, sie wurde von euren tollen "Tutnix"-Hunden so verprügelt, dass sie zwei mal zur Nottierarztstelle musste.
Ich hoffe mal das war nicht so gemeint, aber ich finde die Aussage "von EUREN tollen TutnuixHunden" unfair, ich glaube keiner UNSERER Hunde war beteiligt, meine jedenfalls definitiv nicht. Und Mogli lässt sich sogar beißen ohne sich zu wehren, war also auch schon oft genug beim TA