"Tutnix" trifft angeleinten Hund / Haftung...?

Jo dein Einwand ist in der Tat verständlich. Auch ich lebe ja nach dem Prinzip das mein Hund erst gar nicht ohne klare Aufforderung zu einem anderen gehen darf.
Das Problem hier ist ja vor allem. Wie er es ja schön formulierte diese doofen "Tutnix". Das sind aber nicht die Hunde sondern die Halter.. Denn Sie wissen nicht was sie tun.

Allerdings muss man sagen, wenn wir einen Hund haben, der wirklich gefährlich ist und (naja sagen wir mal) verhaltensgestört gegenüber anderen Hunden direkt mit dem Kampf um Leben und Tod antwortet. So darf er nur an der kurzen Leine und mit Maulkorb in der Öffentlichkeit sein. So ist das leider. Denn heute ist das ein Hund der angerannt kommt, Morgen dann das kleine Mädchen das mit dem Fahrrad kurz vorm Hund hinfällt.

Wir können solche Situationen scheinbar nicht kontrollieren, daher müssen wir halt vorbeugend handeln. Und das hat auf keinen Fall etwas damit zu tun, das ich ihn nicht voll und ganz verstehe. Ich wollte das auch nicht, meinem Hund immer nen Maulkorb verpassen, weil andere so blöde sind, aber wir müssen hier wirklich realistisch bleiben.

Ich meide auch beliebte Hundeplätze genau aus diesem Grund. Dabei hab ich aber noch nicht mal einen Hund der nicht hören würde oder aggressiv sei. Dennoch habe ich keine Lust auf solche Konfrontationen mit anderen Hundehaltern.
 
Nein Birgit, darüber denken die Leute nicht nach. Genauso wie sie nicht nachdenken wenn sie einen fremden Hund ohne zu fragen angrabbeln, wenn man ihnen sagt: Mein Hund hat gerade ne Ansteckende Krankheit, nehmen sie ihren Hund weg. Genauso wenig wie wenn man sagt: Ich möchte nicht das die Hunde an der Leine Kontakt haben....

Weil alle Welt nur brave Tutnixe hat die "perfekt" sind, sich von jedem streicheln lassen, keine schlechten Erfahrungen / schlechte Vorerziehung hatten, an der Leine keinen Stunk machen und und und.... und dabei meistens nicht hören :zwinkern2:
 
Zuletzt bearbeitet:
Allerdings muss man sagen, wenn wir einen Hund haben, der wirklich gefährlich ist und (naja sagen wir mal) verhaltensgestört gegenüber anderen Hunden direkt mit dem Kampf um Leben und Tod antwortet. So darf er nur an der kurzen Leine und mit Maulkorb in der Öffentlichkeit sein. So ist das leider. Denn heute ist das ein Hund der angerannt kommt, Morgen dann das kleine Mädchen das mit dem Fahrrad kurz vorm Hund hinfällt.

Du meinst tatsächlich, ein Hund kann nicht von einem Artgenossen und einem Kind unterscheiden?
 
Ist mein Hund mit Leine gesichert reicht das vollkommen aus - niemand muss seinen Hund verwahren wie in einem Hochsicherheitstrakt, weil andere nicht imstande sind, ihre Hunde zu erziehen.

Sieht vor dem Gesetz aber anders aus. Beschädigt, verletzt oder tötet gar, dein Eigentum. Bist du in jedem Fall haftbar zu machen. Weist man dir Grobfahrlässigkeit nach, wird das sogar mit Freiheitsstrafe geahndet. In meinem Beispiel mit einem hinfallenden Kind vor oder auf den Hund. Wäre das wohl dann so..

Das wäre ja noch schöner und ein Freifahrtsschein für alle Tutnixhalter. :denken24:

Zum Glück nicht, denn Sie haben ebenfalls Leinenpflicht. Was aber nicht bedeutet das hier die Ordnungswidrigkeit, eine Straftat von dir, schönreden würde.. Im besten Fall eine Mitschuld..

Und, liebe Wir-haben-unsere-Tutnixe-nicht-unter-Kontrolle-Halter, schon einmal daran gedacht, dass man damit viele Trainingserfolge jener kaputt macht, die lange Zeit daraufhin trainieren, dass ihr Hund vielleicht keine Angst mehr hat und es nicht nötig hat, zu beißen oder sich an der Leine so aufzuführen?

Wen meinst du hier mit so einem Satz? Solche Leute machen sich nicht die Mühe und wären hier in solchen Foren, findest du nicht?

Du meinst tatsächlich, ein Hund kann nicht von einem Artgenossen und einem Kind unterscheiden?

Quatsch, vielmehr meine ich, dass so ein Hund, der bis zum Tote fighten würde, aus Unsicherheit und Angst Angriff als die beste Verteidigung sieht.
Also meine Hand würd ich da nicht mehr ins Feuer legen. Wenn ich meinem Hund so einen Angriff auf andere Hunde zutraue.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein Birgit, darüber denken die Leute nicht nach. Genauso wie sie nicht nachdenken wenn sie einen fremden Hund ohne zu fragen angrabbeln, wenn man ihnen sagt: Mein Hund hat gerade ne Ansteckende Krankheit, nehmen sie ihren Hund weg. Genauso wenig wie wenn man sagt: Ich möchte nicht das die Hunde an der Leine Kontakt haben....

Weil alle Welt nur brave Tutnixe hat die "perfekt" sind, sich von jedem streicheln lassen, keine schlechten Erfahrungen / schlechte Vorerziehung hatten, an der Leine keinen Stunk machen und und und.... und dabei meistens nicht hören :zwinkern2:

Oh Ally, stimmt, ich hab doch glatt wieder einmal vergessen, dass wir mit unseren verhaltensgestörten Hunden echt keinerlei Daseinsberechtigung haben und wenn, dann nur mit Maulkorb und zwei Meter Leine, weil andere es nicht gebacken bekommen, ihre Hunde, die sie von Welpen an haben, zu erziehen.

Wie konnte mir das nur passieren? :zwinkern2:

Seltsam allerdings, dass meine verhaltensgestörten Hunde noch nie einen Kampf von sich aus begonnen haben, weil sie sich auf zwei Meter vom anderen Hund immer noch zurückrufen lassen - was dann im Umkehrschluss heißt, dass Halter ihre verhaltensgestörten Hunde besser erziehen. Nehmt euch ein Beispiel an uns, meine lieben Tutnixhalter. :jawoll:

Sieht vor dem Gesetz aber anders aus. Beschädigt, verletzt oder tötet gar, dein Eigentum. Bist du in jedem Fall haftbar zu machen. Weist man dir Grobfahrlässigkeit nach, wird das sogar mit Freiheitsstrafe geahndet. In meinem Beispiel mit einem hinfallenden Kind vor oder auf den Hund. Wäre das wohl dann so..

Erstmal ist mein Hund nicht so blöd, dass er ein Kind nicht von einem Hund unterscheiden kann und zweitens muss ich dich korrigieren, da ich diesen Fall bereits hatte.
Das Verfahren wurde eingestellt, weil der andere Hundehalter seinen Hund leider nicht unter Kontrolle hatte und er seinen Hund im Freilauf nicht dazu bringen konnte, zu ihm zurückzukehren statt sich von meiner Hündin beißen zu lassen. :)
Nichtmal die Tierarztkosten mussten ich oder meine Versicherung begleichen. :denken24:
Soviel zur Sache ich bin haftbar wenn mein angeleinter Hund den freilaufenden Tutnix beißt. :denken24:
 
Zuletzt bearbeitet:
Eine Verfahrenseinstellung wurde vermutlich nur aus dem Grund der Geringfügigkeit erklärt. Wäre die Verletzung schlimmer gewesen oder vielmehr ein tödlicher Kampf entstanden, wärst du in der Haftpflicht gestanden.

Und bitte fühle dich ob meiner Worte nicht direkt angegriffen. Ich bin da voll bei euch. Dennoch finde ich, haben wir als Hundehalter von solchen Hunden auch eine Pflicht. Im besten Fall dann solche Massenaufläufe wenigstens zu meiden.

Wir wollen schlieslich auch keinen Ärger oder?

Ups.. MissMisa.. alles klar sorry..
 
Zuletzt bearbeitet:
Könnte man das Thema bitte abtrennen?

Phoenic, nein, das Verfahren wurde nicht wegen Geringfügigkeit eingestellt - und ich, die dabei war, wird das wohl wissen. :denken24:

Du weißt nichtmal welche Verletzungen der Hund hatte und nennst es geringfügig? Mein Hund macht keine Gefangenen. :denken24:

Aber, wahrscheinlich haben wir in Österreich einfach nur bessere Gesetze. :jawoll:

Oder ich konnte einfach nur, anhand eines Zeugen, besser glaubhaft machen, dass ich alles Menschenmögliche getan habe, um diesen Tutnix von uns fern zu halten.
Ich habe den Besitzer schon ab einer gewissen Entfernung mitgeteilt, dass mein Hund nicht sozialverträglich ist und wir keinen Kontakt wünschen, wenn er es dann nicht schafft, seinen Hund zeitgerecht einzufangen - ja, blöd gelaufen.
Ich habe meinen Hund erst noch mit Platz direkt zwischen meine Beine gelegt, um so direkt eingreifen zu können und im Endeffekt war es dann auch noch ich, die den Tutnix da gerettet hat, weil der Besitzer sich immer noch in einiger Entfernung befand und es nicht für wirklich nötig hielt, seinen schreienden Hund schneller abzuholen. :denken24:
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

grad geschehen als Du gepostet hast, Birgit...:zwinkern2:

Liebe Grüße

BETTY und Ronja
 
Allerdings muss man sagen, wenn wir einen Hund haben, der wirklich gefährlich ist und (naja sagen wir mal) verhaltensgestört gegenüber anderen Hunden direkt mit dem Kampf um Leben und Tod antwortet. So darf er nur an der kurzen Leine und mit Maulkorb in der Öffentlichkeit sein. So ist das leider. Denn heute ist das ein Hund der angerannt kommt, Morgen dann das kleine Mädchen das mit dem Fahrrad kurz vorm Hund hinfällt.

Also mein Hund würde einen anderen Hund fressen und dem Kind noch aufhelfen und die Tränen abwischen... Kann man also irgendwo nicht vergleichen glaub ich :jawoll:
 



Hundeforum.com - Partnerseiten :
Heilkundeforum.com | Veggieforum.de | Herrchen-sucht-Frauchen.de

Hundeforum.com ⇒ Das freie & unabhängige Hundeforum unterstützen:

Zurück
Oben