"Tutnix" trifft angeleinten Hund / Haftung...?

Hallo,

um nochmal auf das Thema "Haftung" zurückzukommen...

Folgende Situation:

Ronja ist ängstlich, wenn (insbesondere große) Hunde auf sie zustürmen.
Heiligabend oben auf dem Feld treffen wir auf eine Hundegruppe (ist hier bekannt...schnacken und kümmern sich nicht um die Hunde).
Etwas großes, schwarzes Wuscheliges startet durch und kommt angebrettert. Ronja die Rute schon am Kinn.
Mein Mann stellt sich vor Ronja und will ihn ausbremsen. Der kann nicht mehr bremsen und knallt ihm volle Möhre in die Beine.

Von dem Spruch des Halters jetzt mal abgesehen ("Es ist Heiligabend, da kann man auch mal lächeln."), wäre da jetzt was passiert...Prellung, Bänderriß oder was auch immer, träfe meinen Mann eine Mitschuld, weil er das in Kauf genommen hat, weil er sich dem Hund in den Weg gestellt hat?

Liebe Grüße

BETTY und Ronja
 
Ich denke dein Mann wäre Schuld ja. Er hätte ja ausweichen können, dem Hund etwas in den Weg werfen etc... so die Argumentation dann in dem Fall denke ich. Sicher bin ich mir aber nicht.
 
Ein sehr interessanter Ansatz:

Ich bin nun kein Jurist (Wir haben hier sogar eine, vielleicht meldet Sie sich da mal zu Wort) Ich schildere es also von meiner Leien Auffassung.

In einen Hundekampf ein zu greifen kann für einen Hundehalter gefährlich werden, so kommt ein Biss durch das Eingreifen schon mal zustande und der Hundehalter kann dies nicht geltend machen.

Kommt aber ein Hund angerannt und ich stelle mich schützend vor meinen Hund, so bin ich der Meinung, müsste der Hund eben ausweichen, sein Besitzer ihn kontrollieren oder was auch immer. Rennt der Hund in mich hinein, so ist das sein Problem, verletzt sich da der Hund, kann der Hundehalter uns nicht dafür Haftbar machen, da vor allem die Auslegungssache dessen sehr wichtig ist.

Ich würde es so formulieren dass ich da stand und der Hund ungebremst in mich rannte, mich regelrecht ohne Vorwarnung verletzte. (Prellung und co.) Wenn ich natürlich sage, ich habe mich Absichtlich in den Weg geschmissen um den Hund ab zu halten, wüsste ich nun nicht wie die Sache ausgehen würde. Zumindest müsste man mit einer Teilschuld seiner Verletzung rechnen dürfen, weil man eine Verletzung des Hundes ja in Kauf genommen hat.

Dagegen steht ja immer noch, dass eine Gefahr von dem angelaufenen Hund für Leib und Eigentum drohte. Diesen darf man auch verteidigen, bis zu einem gewissen Maß.
Würde man also so argumentieren, dass man keine Chance zum Ausweichen hatte, so müsste der Hundehalter des angreifenden Hundes sogar noch entstandene Schäden zahlen.

Grüße Paolo
 
Meiner Bekannten ist etwas ähnliches passiert. Sie hat ihre Haustür aufgemacht und ihr Hund rannte raus auf einen anderen Hundebesitzer zu, der zufällig in diesem Moment vor ihrer Haustür war. Hund rennt zu anderem Hund der angeleint war. Springt bellend drum rum, berührt aber weder den anderen Hund noch Herrchen. Der hat sich aber mittlerweile in der Leine seines Hundes verheddert und fällt hin. Herrchen zeigt meine Bekannte an und gibt an, das der Hund ihn angreifen wollte während er seinen Hund beschützen wollte. Das Ende vom Lied war, das die Hundestaffel der Polizei einen Hausbesuch bei meiner Bekannten machte, weil ihr Hund angeblich einen Menschen anfallen wollte.
Also denke ich, wenn dein Mann verletzt worden wäre, und er hätte angegeben, er wolle nur seinen Hund schützen, könntet ihr dem anderer HH ziemliche Schwierigkeiten machen. Hoffentlich hat der eine Haftpflicht, sonst wird es teuer.
 
Hallo,

um nochmal auf das Thema "Haftung" zurückzukommen...

Folgende Situation:

Ronja ist ängstlich, wenn (insbesondere große) Hunde auf sie zustürmen.
Heiligabend oben auf dem Feld treffen wir auf eine Hundegruppe (ist hier bekannt...schnacken und kümmern sich nicht um die Hunde).
Etwas großes, schwarzes Wuscheliges startet durch und kommt angebrettert. Ronja die Rute schon am Kinn.
Mein Mann stellt sich vor Ronja und will ihn ausbremsen. Der kann nicht mehr bremsen und knallt ihm volle Möhre in die Beine.

Von dem Spruch des Halters jetzt mal abgesehen ("Es ist Heiligabend, da kann man auch mal lächeln."), wäre da jetzt was passiert...Prellung, Bänderriß oder was auch immer, träfe meinen Mann eine Mitschuld, weil er das in Kauf genommen hat, weil er sich dem Hund in den Weg gestellt hat?

Liebe Grüße

BETTY und Ronja

Zu mir sagte die Anwältin mit der ich darüber gesprochen habe, dass Situationen in denen Hunde beteiligt sind niemals die Frage der Schuld beachten. Jeder zahlt einfach den Schaden, den der eigene Hund verursacht hat. Und selbst wenn dein Mann da noch den Hund aufgefordert hätte: "Beiß mich!" müsste der Halter des Hundes, welcher den Schaden verursacht hat zahlen.
Hätte sich jetzt aber dein Hund auf dem anderen gestürzt und deinen Mann verteidigt, und somit den anderen Hund verletzt... dann hättest du den Schaden an dem anderen Hund begleichen müssen.
 
Richtig Monstie,

Das Problem hierbei ist, das ja der "Angriff" wenn man ihn überhaupt als solches zählen darf, nicht dem Hundehalter sondern dem Hund galt. Hier kann man auch ein Gerichtsurteil hernehmen, der für einen Hundehalter bös ausgegangen ist, weil er sich in den Hundekampf einmischte. Daher sollte es sehr wichtig sein, das man das nicht so betont *g* Aber ich bin deiner Meinung, das da wohl kein großes Gerede gemacht wird. Alleine schon, weil ein Mensch beteiligt war und der Hundehalter des angreifenden Hundes, ja die Situation nicht verhindert hat.

Hier mal das Urteil wovon ich sprach:


Mitverschulden bei spielenden Hunden

Treffen zwei Hundehalter zusammen und wird einer von ihnen, während die Hunde miteinander spielen, von dem fremden Hund umgerannt und verletzt, muss er sich die Tiergefahr seines eigenen Hundes gemäß nach § 254 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) anspruchsmindernd zurechnen lassen
(Urteil des OLG Hamm Aktenzeichen: 6 U 236/93).


Verbissene Hunde: Hilfe zahlt sich nicht aus

Ein Hundehalter führte seine beiden Schäferhunde an kurz gehaltener Leine aus, als ihm zwei kleine unangeleinte Hunde entgegenkamen. Der Hundehalter dieser frei laufenden Tiere rief seine Hunde nicht zurück, sodass einer der beiden Hunde auf die Schäferhunde zulief, worauf es zu einem Kampf kam. Als der Halter der Schäferhunde versuchte, die kämpfenden Tiere zu trennen, wurde er sehr schmerzhaft von dem fremden Hund in die Hand gebissen.

Er verklagte den Hundebesitzer auf Schmerzensgeld, das ihm aber verwehrt wurde. Zwar ist grundsätzlich eine Haftung des Halters der frei laufenden Hunde gegeben, doch wertete das Gericht das Eingreifen des Schäferhundehalters als Mitverschulden. Nach Auffassung des Richters hätte der verletzte Hundehalter seinen Hund von der Leine lösen müssen,um eine Selbstgefährdung auszuschalten. Wer in einer solchen Situation eingreift, geht ein so hohes Risiko ein, dass die Gefährdungshaftung des anderen Hundehalters zurücktritt.

Amtsgericht Lampertsheim


Wer in einer solchen Situation eingreift, geht ein so hohes Risiko ein, dass die Gefährdungshaftung des anderen Hundehalters zurücktritt.

Daran kann man sehen, dass dies in dem Speziellen Fall schon etwas schwieriger sein "KÖNNTE" Aber wie gesagt, ich denke, da kann man den "Opfer" in dem der Hund rein rannte nichts nachsagen..

Was ich auf keinen Fall glaube ist jedoch, dass der Hundehalter, der den angerannten Hund damit verletzte, irgendwelche Schäden an dem Freilaufenden Hund zu tragen hätte..
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

das ist mir alles soweit klar, ja.

Es ist ja bei uns nichts passiert, zum Glück. Allerdings hätte der Angewetzte meine Maus über den Haufen gerannt (die hat Gelenkprobleme und wie gesagt auch mächtig Schiß vor "solchen" Hunden). Es ging darum, Verletzungen bei MEINEM Hund zu vermeiden und natürlich das Vertrauen, was sie mittlerweile in uns hat, nicht zu enttäuschen.

Sie war merklich dankbar, übrigens.

Sie haben NICHT miteinander gespielt und dieser Hund kam auch nicht in böser Absicht auf uns zu. War eben ein Tutnix...ein Huuuhuund...yipieeeee...nix wie hin...!

Liebe Grüße

BETTY und Ronja
 



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