Benutzer585
Gast
Nö ich füttere bestimmt kein Aldifutter auch keins von Lidl usw.
Aber ich suche nach einem Trockenfutter das mein Hund verträgt das ohne x Zusatzmittelchen auskommt.
Dieses Enterococcus habe ich bei dem Link mit Genmanipuliertem Zeug gesehen. Nochmal such.
Hier :Quelle http://www.transgen.de/datenbank/zusatzstoffe/169.phenylalanin.html
Gentechnik
Phenylalanin kann mit Hilfe gentechnisch veränderter Mikroorganismen (Escherichia coli) hergestellt werden. Dieses Verfahren wird zumindest in den USA kommerziell genutzt.
Kennzeichnung Lebensmittel: Phenylalanin als "geschmacksbeeinflussender Stoff" in Lebensmitteln ist nicht zu kennzeichnen, da es sich im rechtlichen Sinn um keine Zutat handelt.
In Diätprodukten und klinischer Nahrung gilt Phenylalanin als Zutat. Eine Kennzeichnungspflicht besteht jedoch nicht, wenn Aminosäuren in geschlossenen Systemen mit Hilfe gentechnisch veränderter Mikroorganismen hergestellt werden. Voraussetzung ist, dass die jeweilige Aminosäure aufgereinigt wird und keine Mikroorganismen enthält.
Kennzeichnung Futtermittel: Aminosäuren als Bestandteile von Futtermitteln sind kennzeichnungspflichtig. Es gelten grundsätzlich die gleichen Vorschriften wie bei Lebensmitteln.
Aber ich suche nach einem Trockenfutter das mein Hund verträgt das ohne x Zusatzmittelchen auskommt.
Dieses Enterococcus habe ich bei dem Link mit Genmanipuliertem Zeug gesehen. Nochmal such.
Hier :Quelle http://www.transgen.de/datenbank/zusatzstoffe/169.phenylalanin.html
Gentechnik
Phenylalanin kann mit Hilfe gentechnisch veränderter Mikroorganismen (Escherichia coli) hergestellt werden. Dieses Verfahren wird zumindest in den USA kommerziell genutzt.
Kennzeichnung Lebensmittel: Phenylalanin als "geschmacksbeeinflussender Stoff" in Lebensmitteln ist nicht zu kennzeichnen, da es sich im rechtlichen Sinn um keine Zutat handelt.
In Diätprodukten und klinischer Nahrung gilt Phenylalanin als Zutat. Eine Kennzeichnungspflicht besteht jedoch nicht, wenn Aminosäuren in geschlossenen Systemen mit Hilfe gentechnisch veränderter Mikroorganismen hergestellt werden. Voraussetzung ist, dass die jeweilige Aminosäure aufgereinigt wird und keine Mikroorganismen enthält.
Kennzeichnung Futtermittel: Aminosäuren als Bestandteile von Futtermitteln sind kennzeichnungspflichtig. Es gelten grundsätzlich die gleichen Vorschriften wie bei Lebensmitteln.
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