Ist das in Deutschland wirklich so? :nachdenklich1:
Nein, jedenfalls nicht so ohne weiteres wie es der Unfug, den Du zitiert hast, glauben macht (der Unfug bezieht sich auf den Inhalt des zitierten Beitrages und somit weder auf Dich noch das Zitat als solches).
Es muss zumindest der Verdacht des Ausbruchs der Tollwut vorliegen, die Möglichkeit, die Annahme oder "könnte ja sein" reicht nicht.
Der Verdacht ist gegeben, wenn die Voraussetzungen des § 1 Nr. 2 der TollwV vorliegen, nämlich, ich zitiere:
"2. Verdacht des Ausbruchs der Tollwut, wenn das Ergebnis der klinischen Untersuchung, der pathologisch-anatomischen Untersuchung, der molekularbiologischen Untersuchung oder der histologischen Untersuchung, jeweils in Verbindung mit epizootiologischen Anhaltspunkten, den Ausbruch der Tollwut befürchten lässt;"
Zitatende.
Die gesamte Vorschrift:
http://www.gesetze-im-internet.de/tollwv_1991/BJNR011680991.html
Mag sein, dass die Amtsveterinäre in früheren Zeiten ohne groß mit der Wimper zu zucken Hunde haben töten lassen.
Spätestens mit der Änderung des Art. 20a des Grundgesetzes am 1.8.2002 hat sich dies grundlegend - auch in vielen anderen Rechtsbereichen und insbesondere der Rechtsprechung - geändert.
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_20a.html
Nur 2 Beispiele der letzten Jahre:
Die Obergerichte haben anerkannt, dass eine Tierklinik nicht allein deshalb ein Zurückbehaltungsrecht am behandelten Tier hat, weil der Halter nicht (sofort) bezahlen kann. Abzuwägen sind dabei das Interesse der TK an ihrem Geld und die gegenseitige Bindung Halter/ Hund. In der Rechtsprechung überwiegt die Bindung.
Es kommt bei der Abarbeitung von Versicherungsschöden nicht mehr auf den materiellen Wert des Hundes an, der bei einem 10 Jahre alten Mischling gegen Null tendiert. Vielmehr kommt es auf den ideellen Wert an, im Falle eines angefahrenen 8 Jahre alten Terriers für 175,-- € musste die Versicherung des Autofahrers 1.650,-- € Behandlingskostem zahlen, die Halterin bekam aber noch 25% Mitschuld, weil sie den Hund an der Tanke angebunden hatte. Sonst wäre die Entschädigung der Versicherung noch höher gewesen.
Auch die Amtsärzte töten heute auch bei Tollwut nicht mehr sooo schnell Hunde, zumal sie nach der TollwV auch Beobachtung anordnen können.
Eng wird es natürlich, wenn sich der Verdacht bei einem Hund, der einen Menschen gebissen hat, erhärtet und der Hund nicht geimpft ist.
Aber wie hoch ist da das Risiko?