Tollwutimpfung in Deutschland noch dringend nötig?

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Wir haben TW geimpft, als meine Maus noch klein war, Impfschutz ist eingetragen für 3 bzw. jetzt noch 2 Jahre.

Schon allein falls sie mal irgendwie einen Menschen mit den Zähnen erwischen sollte, ist mir das wichtig. Aber 1x im Jahr würde ich nicht machen wollen, wenn's eine Alternative gibt. Dieses Jahr bzw. hoffentlich die kommende Woche machen wir nur eine Auffrischung der anderen Impfungen.
 
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Es ist schon widersprüchlich. Auf der einen Seite gibt es hier keine Tollwut mehr.

Auf der anderen Seite, kann aber der Amtsarzt die Tötung anordnen bzw. wird er wohl auch tun bei Wildkontakt, bzw. Menschenbiss.

Wir haben einen Jagdhund einen Kurzhaar in der Straße. 4 x hat der bis jetzt zugebissen.
Die haben den noch. Weil keiner sie angezeigt hat, da Nachbarschaft.

2 mussten genäht werden. War richtig tief. Aber die HH sagte auch, Gott sei Dank war er geimpft.

Es kann sogar vorkommen das sie trotz gültiger Tollwutimpfung in Quarantäne gehen müssen. Was auch wieder seltsam ist, da Tollwut am lebenden Tier nicht nachgewiesen werden kann.
 
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Ich lasse alle meine Hunde jährlich impfen. Für mich ein Grundsatz verantwortungsbewusster Tierhaltung


Da es seit fast 10 Jahren die 3-Jahresimpfungen gibt, ist das ein Zeichen für fehlende Information.

Ich hab keine Ahnung, wie diese Entwicklung an einem Hundehalter so lange vorbei gehen kann.
 
Ja, bei uns hat auch mal ein nicht netter Mensch die Hand zwischen gehalten, als sein Hund und unser letzter sich gebissen haben und sich danach sofort den Impfausweis zeigen lassen. Das war und ist eine Person, die alles dran setzen würde, dass unser Hund eingeschläfert wird, würde so was noch mal irgendwie vorkommen oder sich behaupten lassen und die Impfung wäre nicht vorhanden. Hat auch versucht, meine Familie für die (echt nicht gravierende) Verletzung auf hohen Schadensersatz/Schmerzensgeld zu verklagen, und schlimmere, illegale Sachen sind dann auch "einfach so passiert", die wir der Person nicht nachweisen konnten. Hätte da die TW-Impfung gefehlt... Alptraum.

Es kann sogar vorkommen das sie trotz gültiger Tollwutimpfung in Quarantäne gehen müssen. Was auch wieder seltsam ist, da Tollwut am lebenden Tier nicht nachgewiesen werden kann.

Ich nehme mal an, da geht es darum, im Fall der Fälle wenigstens sofort die Symptome beobachten bzw. wenn sie ausbleiben Entwarnung geben zu können. Denn der Hund müsste die TW ja dann schon länger haben als der gebissene Mensch und somit auch schneller sichtlich erkranken?
 
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Bei Verdacht auf eine Tollwuterkrankung eines Tieres darf bei nicht geimpften Tieren kein Behandlungsversuch unternommen werden. Der Verdacht muss dem Amt gemeldet und das ungeimpfte Tier getötet werden.

Die Tollwutimpfung ist im Prinzip nur noch nötig, wenn Hunde mit ins Ausland genommen werden sollen (Einreisebestimmungen). Deutschland gilt seit April 2008 als tollwutfrei, deshalb ist keine direkte Infektionsgefahr durch Füchse mehr vorhanden. Diese Tatsache ist das Ergebnis einer breit angelegten Impfaktion von Füchsen. In afrikanischen Ländern, Südamerika, Indien und Südostasien, aber auch in Osteuropa und der Türkei ist die Tollwut allerdings nach wie vor unter verwilderten Haustieren verbreitet. In Norddeutschland breitet sich in den vergangenen Jahren die Fledermaustollwut aus. Diese Viren sind eng mit dem klassischen Erreger verwandt ....
 
Und die Amtsärzte schläfern schnell ein, wenn kein Tollwutschutz vorhanden ist.
Das tut mir leid, dass die AmtTÄ in deiner Gegen so ticken. Da ist man natürlich noch mal anders unter Druck.

Genau so ist es wenn ein ungeimpfter Hund einen Menschen beisst, auch da kann die Tötung angeordnet werden.
Das stimmt allerdings nicht.
Nachzulesen hier §6 und 7. Bevor überhaupt Tötung überlegt werden darf, muss mindestens ein Tollwutfall bewiesen sein. Ohne Nachweis ist nur Beobachtung vorgesehen.
 
Das tut mir leid, dass die AmtTÄ in deiner Gegen so ticken. Da ist man natürlich noch mal anders unter Druck.


Das stimmt allerdings nicht.
Nachzulesen hier §6 und 7. Bevor überhaupt Tötung überlegt werden darf, muss mindestens ein Tollwutfall bewiesen sein. Ohne Nachweis ist nur Beobachtung vorgesehen.

Ob es stimmt oder nicht, Beobachtung reicht mir schon.Und ich weiß nicht, ob das auch im Ausland gilt?
Kurz, das Risiko möchte ich nicht eingehen.
 
SHP-Impfung von Nobivac (um mal einen Hersteller zu nennen)

"Wiederholungsimpfungen:
Eine Impfung im Abstand von 3 Jahren."


http://www.msd-tiergesundheit.de/products/nobivac_shp/nobivac_shp.aspx

Das Gleiche gilt für die Tollwutimpfung:

Bei Hunden und Katzen wird mit Nobivac® T ein wirksamer Impfschutz im Sinne der Tollwut-Verordnung erreicht, sofern die Impfung
- im Falle einer Erstimpfung mindestens 21 Tage und längstens 3 Jahre zurückliegt und
- im Falle einer Wiederholungsimpfung längstens 3 Jahre nach vorangegangener Tollwutschutzimpfung durchgeführt worden ist und längstens 3 Jahre zurückliegt.

http://www.msd-tiergesundheit.de/products/nobivac_t/nobivac_t.aspx


Ich frage mich, ob viele Tierärzte hinter dem Mond leben. Diese Impfstoffe gibt es seit 2006.
 
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