Nienburg: Freilaufender Rottweiler gefährdet Schulkinder und musste erschossen werden

Wie bitte?
Der Rottweiler wurde erschossen, aber der Schäferhund darf bei seinem Besitzer bleiben, der lediglich ein "Du du du!" zu hören bekam?
Diese Logik erschließt sich mir nicht. Wenn beide Hunde doch offenkundig durch die Straßen liefen und Menschen gefährdeten, warum wird der eine erschossen und der Besitzer bekommt nur einen Rüffel und darf den Schäferhund ohne Weiteres behalten? Warum wurde der Schäferhund nicht erschossen? Ich meine, es ist tragisch genug, dass einer der beiden Hunde sterben musste, aber dass der Rottweiler tot ist und der Schäferhund nicht, sondern bei seinem Besitzer bleiben darf, hört sich für mich nach Willkür an.
 
Genau das finde ich auch etwas seltsam Kailyn.

Vor allem steht da: aus ähnlichen Einsätzen - es gab also schon einige Vorfälle und dann wird ein Hund erschossen und der andere rennt nach Hause... :denken24:

Wird dort von seinem Besitzer emfpangen, dem nur gesagt wird, er möge den Hund besser sichern - und das nach mehreren Vorfällen/Einsätzen.

Da sieht man, wie unterschiedlich gewisse Dinge gehandhabt werden.

Liebe Grüße
Birgit
 
Zuletzt bearbeitet:
In meinen Augen haben hier OA/Verterninäramt versagt.
Wäre wohl nicht so weit gekommen, wenn rechtzeitig, schon bei der Haltung der Hunde, was unternommen worden wäre.

Bezahlt hat es der Rotti.

Kann doch nicht sein, dass er eine 4 m lange Eisenkette hinter sich herzieht, weil er sich losgerissen hat und niemand wußte etwas von der Haltung?

Wo waren denn die Nachbarn? Sonst gibt es doch auch immer welche, die die Hundehaltungen "überwachen"?
Warum wurde keine Anzeige (bei Zeiten) gemacht, aufgenommen und entsprechend gehandelt?

Der Schäferhund lebt bestimmt nicht in besseren Verhältnissen, aber auch bei ihm wird scheinbar ncihts unternommen

Ein weiterers Versagen der Behörden
 
Wundert mich nicht. Meine Hündin hat 6 Jahre an der Kette gelebt, bis dann endlich mal jemand den Besitzer angezeigt hat. 6 Jahre lang wusste die Nachbarschaft davon.
Und wenn dann was passiert, schreien sie alle auf. Aber vorher schön weggucken. Wie immer :denken24:
 
Wären die Behörden nicht verpflichtet gewesen, sobald sie von dieser Haltung erfahren hätten?

Es hängt wohl an der Dienstaufsichtsbeschwerde... die muss ja einer machen bzw. einreichen.
 
Ich glaube, da gibt es auch solche und solche... also unter den Nachbarn.

Die, die nie was sehen und dann schreien und die, die Dinge sehen, die gar nicht da sind - so ein Mittelweg wäre klasse.
 



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