Kennzeichen-Pflicht für freilaufende Hunde?

Yacco

Gast
Die Frage Leinenpflicht ja oder nein in einem Thread,
konnte ich nicht eindeutig beantworten.

Für und Wider wurden in diesem Thread oft genug genannt.

Zum Thema,
einer bundesweiten Leinenpflicht stimme ich zu, allerdings, unter der Voraussetzung, daß Hunde die frei laufen, ausreichend gekennzeichnet und abrufbar sind.
Beides ist möglich.

Die Frage lautet also.
Leinen los für Hunde mit "Kennzeichen" ?
Wobei man über Einzelheiten noch diskutieren kann.
Vernünftig und besonnen, wie Immer.
Jetzt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wer will die Abrufbarkeit kontrollieren? Wer behauptet sein Hund sei immer abrufbar, der lügt sich in die Tasche. Es sind Tiere, es kann immer passieren, dass der Rückruf nicht klappt (das hat er noch gemacht....).

Kennzeichenpflicht ist ne nette Idee, bringt dir aber nur was, wenn der "ertappte" Hund Konseqenzen zu fürchten hat. Als Beispiel möchte ich den Labbi von meinem gestrigen Erlebnis (s. Leinenpflichtthread) nochmal bemühen. Hund pest auf uns zu, Frauchen interessiert sich nicht die Bohne dafür, mein Hund hat dadurch schwere gesundheitliche Probleme (bzw. die bestehenden wurden deutlich bestärkt). Ich weiß wer es war, kenne die Adresse von Hund und Halter. Trotzdem, ich kann gar nix machen, sie nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Unterlassene Hilfeleistung (hat sich ja einfach verp... und ich stand da mit meinem ohnmächtigen Rüden von 40kg...) gibt es ja nicht bei Hunden....

Anderes Beispiel: Du gehst allein mit deinem Hund spazieren, ein "Tut Nix" kommt an, löchert deinen Hund und haut wieder ab (oder wird abgerufen). Du kannst nicht nachweisen, dass es der Hund mit Kennzeichnung XYZ war.

Deswegen, ohne eine rechtliche Grundlage und Beweisbarkeit des Fehlverhaltens, bringt dir die Kennzeichnung nur begrenzt was.
 
Hier in Hessen müssen Hunde grundsätzlich mit Name, Telefonnummer und Adresse des Halters gekennzeichnet sein.
Meine Hunde haben immer, egal ob an der Leine oder frei, die folgenden Daten bei sich: ihr eigener Name, mein Name, meine Adresse, meine Telefonnummer. Außerdem haben sie das "2015 Tollwut geimpft"-Herz am Halsband.

In meinen Augen macht das Sinn, weil ein entlaufener Hund so schneller zugeordnet werden kann. Mir ist im Englischen Garten mal ein Hund mit Schleppleine dran begegnet, aber kein Mensch weit und breit. Der Hund wirkte sehr freundlich und Maggie fand ihn auch nett, also habe ich mich auf die Leine gestellt und vorsichtig Kontakt aufgenommen. Siehe da, Handynummer am Halsband. Angerufen, 5min später stand der glückliche Besitzer vor mir.
Dem habe ich auch keinen Vorwurf gemacht. Zum Training gehört, das es auch mal schief gehen kann, wenn man nie unter realistischen Bedingungen übt, kann es nix werden.

Ob das Sinn macht, damit jemand "zur Rechenschaft" gezogen werden kann.. Wofür genau? Ein Beißvorfall? Schmutzige Hose, weil der Wauz mit Schlammpfoten an jemandem schwanzwedelnd hochspringt? Kotabsatz am Weg den der Halter nicht wegräumt?
 
einer bundesweiten Leinenpflicht stimme ich zu, allerdings, unter der Voraussetzung, daß Hunde die frei laufen, ausreichend gekennzeichnet und abrufbar sind.

Wenn dank Deiner großzügigen Zustimmung eine "bundesweite Leinenpflicht" besteht, darf kein Hund mehr frei laufen. :happy33:

Was würde eine Kennzeichnung nützen, wenn der Hund sich was zuschulden kommen lässt? Der stellt sich ja nicht hinterher hin, damit man seine Daten lesen und notieren kann.

Einzig für den entlaufenen Hund würde das Sinn machen. Aber in aller Regel sind die Hunde ja gechippt und können über den Chip zugeordnet werden.
 
Wer will die Abrufbarkeit kontrollieren? Wer behauptet sein Hund sei immer abrufbar, der lügt sich in die Tasche. Es sind Tiere, es kann immer passieren, dass der Rückruf nicht klappt (das hat er noch gemacht....).

Da bin ich ganz deiner Meinung. Eine 100%ige Abrufbarkeit wird man nicht erreichen können.

Mich würde mal interessieren wie Hunde gekennzeichnet werden sollen?

Das müsse ja etwas sein was jeder ablesen kann (also kein Chip) und es müsste immer am Hund sein (also keine Steuermarke). Oder es müssten für den Chip Ablesegeräte entwickelt werden die klein und handlich sind und die jeder dabeihaben kann. Ob ich dafür ein Patent anmelde?:zwinkern2:

Sollte ich einen herrenlosen Hund finden und er hat nichts dabei wonach ich ihn zuordnen kann liefere ich ihn im Tierheim ab damit sein Chip ausgelesen werden kann.

Ich gehe davon aus, dass ein Angriff schnell gehen würde und der Hund dann wegläuft. Wie soll ich da eine Kennzeichnung sehen?

Wo die Streuner hier im Dorf hingehören weiß ich. Sollte einer meiner Hunde mal gebissen werden ist mir erstmal wichtig, dass mein Hund beim TA wieder zusammengeflickt wird. Der Streuner soll erstmal zusehen, dass er „Land gewinnt“.
 
Du kannst beweisen wer es war, wer gebissen hat.
Anhand der Nummer, die im übrigen, wie ein Auto Kennzeichen, zu betrachten ist. ( von wegen Fälschung usw. )
Die Abrufbereitschaft, kann der HH bei Kennzeichen Kauf bestätigen, ist Grundlage für ein solches, ebenso wie Bestätigung der Hundesteuer ( Zahlung ) sowie Haftpflichtversicherung.

Verhindern wirst man damit kaum können, daß es m zu einer Beißerei kommt, aber wesentlich einschränken.
 
Du kannst beweisen wer es war, wer gebissen hat.

Wie? Du stehst allein im Wald, der andere Hundebesitzer muss nur sagen: Nö kann gar nicht sein, war meiner nicht, der war an der Leine/im anderen Teil des Parks/wasauchimmer.

Die Abrufbereitschaft, kann der HH bei Kennzeichen Kauf bestätigen,

Auch hier, wie soll das aussehen? Der Hund muss einem großen Reiz ausgesetzt werden, um den Abruf halbwegs sicher nachweisen zu können. Der Reiz ist bei jedem Hund individuell. Die einen gehen auf Katzen, die anderen auf Rehe, der dritte auf Spielende und rennende Kinder, der andere auf läufige Hündinnen usw.
 
Du kannst beweisen wer es war, wer gebissen hat.
Anhand der Nummer, die im übrigen, wie ein Auto Kennzeichen, zu betrachten ist. ( von wegen Fälschung usw. ) und einem entsprechenden Test beim TA.

Die Abrufbereitschaft, kann der HH bei Kennzeichen Kauf bestätigen, ist Grundlage für ein solches, ebenso wie Bestätigung der Hundesteuer ( Zahlung ) sowie Haftpflichtversicherung.

Verhindern wirst man damit kaum können, daß es m zu einer Beißerei kommt, aber wesentlich einschränken.
Weil, sind ja alle Freiländer abrufbar und zumal gekennzeichnet.

Mit den Anderen, die jenseits jeglicher Gesetze leben, wird mal wohl immer zu tun haben.
Aber es ist dann einfacher, diese zu erkennen und entsprechend ( seitens des OA zu reagieren )

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Kennzeichen
Richtig sichtbar muß es sein.
Denke da an ein Geschirr, oft zu sehen " Kampfschmuser oder Tut nix " steht drauf.Stattdessen eine Nummer ?
Groß genug in Leuchtziffern.
Abrufbereitschaft ist übrigens deffiniert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei der Idee kann man nur den Kopf schütteln.
Sie ist schlichtweg nicht ohne weiteres umsetzbar, finanzierbar, organisierbar.

Wenn es so wäre, dann hätten doch Fahrradfahrer schon längst ein "Kennzeichen".
 
Mein Hund läuft nackig rum...

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Mein Hund läuft nackig rum...
 



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