Hundehalter ohne Versicherung - wie würdet Ihr handeln?

Es ist - denke ich - nicht so sehr die Frage, ob ein HH seine beim TA verauslagten Behandlungskosten wiederbekommen will, sondern ob er sie wirklich bekommt.

Weigert sich der Halter des die Verletzungen verursachten Hundes zu zahlen (weil er etwa nicht will oder auch nicht kann), muss man klagen.
Dazu muss ein HH in der Regel zum Anwalt - und dessen Kosten vorstrecken. Ob eine Rechtsschutzversicherung einsteht kommt auf den Vertrag mit der Versicherung an, viele haben nur eine Verkehrsrechtsschutzversicherung.
Das Gericht verlangt vom Kläger einen Prozesskostenvorschuss.
Dann muss der Prozess erstmal gewonnen werden, wobei die Beweislage schwierig sein kann.
Dann muss der Gerichtsvollzieher versuchen, das Geld einzutreiben - dessen Kosten streckt der HH vor.
Dann kommt der Gerichtsvollzieher mit einer sog. "fruchtlosen Pfändung" wieder, aus der hervorgeht, dass der Schuldner - leider, leider - nicht zahlen kann und auch keine pfändbaren Gegenstände vorhanden sind.

Und dann sind aus den z.B. 1.000,-- € Behandlungskosten gerne schon mal 1.800,-- € Gesamtkosten geworden. Und der andere HH hat immer noch kein Geld.

Und so stellt sich der HH irgendwann zähneknirschend die Frage: Wie lange soll ich noch gutes Geld schlechtem Geld hinterherwerfen?
 
Das kann man nicht mit einem Geldbetrag rechnen den
der Hund hat einen Schock und der Hundehalter nicht minder.
Der Schaden kommt erst hinterher weil man nie wieder unbekümmert Hunde zusammen läßt.
Man wird automatisch in Abwehrhaltung gehen wenn ein fremder Hund auftaucht.
 
Sicher Angela, aber wenn Du mal eben für eine Bandscheiben-OP, die Felix glücklicherweise erspart geblieben ist, 3.000,00 Euronen auf den Tisch legen musst, ist das im Moment das größere Problem.
 



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