Hunde im Büro / Auto

Ich finde es ziemlich daneben, den TE als Troll dazustellen.
Nico hat sich hier angemeldet um eine Gedankenstütze zu bekommen. Er hat doch alles richtig gemacht und sich ein Hund angeschafft, da die Randbedingungen passten (Hund ins Büro finde ich eine tolle Möglichkeit!).
Nun haben sich die Randbedingungen unvorhersehbar geändert und nun wird auf ihn eingeschlagen.
Nico hat sich hier angemeldet, weil er nun nicht weiter weiß. Das Blatt hat sich gegen ihn gewendet. Die guten Vorraussetzungen sind verpufft.
Nun fragt er nach Alternativen. Das ist doch schon mal richtig gut.

Dass das Auto kein Dauerzustand sein kann, weiß er inzwischen. Das der Hund auch nicht an den Tagen mitkann, wo die Reinigungskraft anwesend ist ebenfalls. Das Stück Grünfläche einzäunen ist auch schonmal eine nette Idee. Jedoch sollte man dann auch über eine Zwingeranlage nachdenken, da es auch gerne mal regnet. Bei Gewitter ist das auch keine Option.

Also bleiben nicht mehr viele Optionen:
- 8 Stunden und mehr täglich alleine ist bei einen Junghund nicht drin und sollte eh nur ein Ausnahmezustand sein
- Job wechseln und hoffen, dort den Hund mitbringen zu können?
-> Glücksspiel.
- Hundebetreuung für die acht Stunden suchen?
-> wäre momentan das beste. Allerdings sollte man mit 400€/Monat an Kosten rechnen. Später kann man auch vier Stunden betreuen und vier Stunde alleine lassen.
- Hund abgeben (wenn die Punkte 2. und 3. nicht in Frage kommen)
 
@Dingo: sehr gut, :danke: genau denselben Gedanken hatte ich auch. :happy2:
 
In Deutschland ergibt sich die Fürsorgepflicht aus §§ 617 bis 619 BGB als Nebenpflicht aus dem Arbeitsverhältnis. Der Arbeitgeber ist danach gehalten, Arbeitsbedingungen zu schaffen, die jeden Beschäftigten vor Gefahren für Leib, Leben und Gesundheit schützen, ergo auch die Putzfrau wenn sie allergisch auf Hundehaare reagiert. Machen kannst du dagegen rein gar nix, außer unbeliebt, wenn du jetzt versuchst den Hund doch irgendwie über Kompromisse "einzuschleusen".

So ist es. Nennt sich auch Direktionsrecht des Arbeitgebers. Die Gesundheit und damit Arbeitsleistung der Mitarbeiter gehen vor dem (privaten) Interesse eines Arbeitnehmers an der Anwesenheit des Hundes im Büro.

Was anderes könnte gelten, wenn es sich um einen (offiziellen) Blindenhund handeln würde.

Die Haltung eines Hundes im PKW ist verboten, darauf wurde schon hingewiesen. Da kann man noch so rumargumentieren, ist verboten. Punkt. Ist auch gut so.

Die Haltung eines Hundes in einem Auslauf oder einem Zwinger ist gesetzlich durch die Tierschutz-Hundeverordnung geregelt.
Und auch dann kann der Firmeninhaber die Haltung dort untersagen, zwar nicht willkürlich, wohl aber, wenn Gründe vorliegen.
 



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