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Hilden (RP). Für die Wege im Wald ist nicht die Stadt zuständig, sondern der Landesbetrieb Forst und Wald, urteilte das Oberverwaltungsgericht jetzt. Damit ist die städtische Leinenpflicht für Hunde im Stadtwald vom Tisch. Vorläufig.
Gericht kippt Anleinpflicht
Gericht kippt Anleinpflicht