Ich hab noch keine gesehen, mein Wissen stammt auch aus dem Internet. Was bei obigem Film fehlt, im Vergleich zum gedruckten Reglement, ist der Test der Verträglichkeit anderen Menschen und Hunden gegenüber: Begegnung mit anderem Hund, Transponder lesen, Fremde streicheln Hund, einer hält Leine, während der Besitzer weggeht. Ich vermute, das hat alles stattgefunden, bevor die Kamera gestartet ist.
Das was auf dem Film ist, entspricht dem beschriebenen Unterordnungsteil: Fuß an der Leine mit ein paar Kurven, Sitzen oder liegen und warten, bis Besi zurückkommt bzw. bis man gerufen wird. Kinkerlitzchen... Und der Clou ist, dass Nichtausführen einer Übung nicht automatisch zu Nichtbestehen führt, wenn der Hund ansonsten unter Kontrolle des Besitzers ist und charakterlich einwandfrei.
Das CSAU ist ja nur die Vorbedingung, dass man mit seinem Hund an bestimmten Wettbewerben teilnehmen kann (Unterordnung, Schutzdienst, und etliche andere, die für uns auch nicht interessant sind. Für Agility wird es auch anerkannt, aber da gibt es auch noch das CAESC) - da geht es wohl hauptsächlich darum, dass der Hund weder Wettbewerber noch Richter beschädigt. Der "richtige" Einstieg in die Unterordnung wäre das Brevet d'Obeissance.
(Übrigens, wenn ich oben Besitzer geschrieben habe, ist der Besitzer, bzw. Eigentümer, gemeint: Anscheinend darf nur der die Prüfung machen, da zwei Ausnahmen ausdrücklich erwähnt sind - eine Schule, und Hunde, die noch dem Tierschutzverein gehören.)