Dackel , wann erwachsen, wann kastrieren?

Erster Hund
Maileen,Stand.Bulli
Hallo ,
Nächstes WE zieht ein kleiner Dackelrüde bei uns ein , jezt wollte ich mich erkundigen wann diese Rasse körperlich sowie geistig erwachsen ist und ab wann man den Rüden kastrieren kann bzw. mit welchem alter das am besten ist. Haben alle Dackel einen Jagdtrieb ? Falls ja kann man diesen umlenken z.b auf Bälle oder mit so einer Hundeangel? Wollte einen zweiten Hund und eine Freundin aus dem Tierschutz hat mir einen Dackel Welpen aus der Slowakei "angedreht" :). Lg
 
Ich würde so sagen mit ca. drei Jahren sind sie erwachsen und mit der Entwicklung fertig.
Man kastriert am Besten gar nicht.
Ja, Dackeln sind Jagdhunde. Training ist sicher am Besten, Ballspiele können den Jagdtrieb nur fördern, wenn nur hinter dem Ball hinterher gehetzt wird. Dummyarbeit wäre aber eine gute Alternative, die geistig auch auslastet.
 
Hi,

Dackel wurden gezüchtet um Hasen aus den Bau zu holen. Also Jagdtrieb ist auf jeden Fall vorhanden. Wie du diesen umlenkst? Kann ich dir nicht sagen, da ich keinen habe und mich damit nicht auseinander gesetzt habe.

Bevor dein Hund einzieht, solltest du dir folgendes Buch angeschafft haben. Oder es parallel lesen, wenn er schon da ist:
Fit for life: Was Welpen wirklich lernen müssen

Des Weiteren kann ein gutes Rassebuch nie schaden. Dieses Buch hat viele gute Bewertungen: Dackel: Auswahl, Haltung, Erziehung, Beschäftigung (Praxiswissen Hund)

Zur Kastration: Ein Hund darf laut Tierschutzgesetz nur mit medizinischer Indikation kastriert werden. Heißt im Klartext: Solange dein Hund gesund ist, darfst du ihn gar nicht kastrieren. Eine Kastration ersetzt auch keine Erziehung. Steht eine Kastration als Pflicht in deinen Schutzvertrag, ist diese Klausel sogar ungültig.

Man sagt im allgemeinen, dass ein Hund mit zwei Jahren körperlich ausgewachsen ist und frühestens dann kastriert werden kann. Geistig variiert ein wenig zwischen den Rassen.

Viel Spaß mit den kleinen Drops

Liebe Grüße
Isabell
 
Hallo ! :) danke erstmal fùr deine Antwort. Das mit dem Jagdtrieb dachte ich mir schon , nur bin ich kein Dackelexperte und dachte erstmal "oookey?" als die Dame meinte das nicht alle einen ausgeprägten Jagdtrieb haben. Dachte das könnte vill.sein da ja schon viele Rassen gezüchtet werden für zweierlei Leute. Einige noch für Ursprüngliche Arbeit und manche für Familien wo dann manche eigenschaften "weggezüchtet" werden. Kastrien müsste ich ihn leider lassen da ich eine unkastrierte Hündin besitze und Nachwuchs vermeiden möchte. Ich habe desshalb einen Rüden gewählt dammit meine Hündin jemanden zum spielen hat , Hündinnen ignoriert sie nämlich ... lg
 
Natürlich ist der Jagdtrieb variabel ausgeprägt, auf einen guten Rückruf solltest du dennoch achten.

Ich würde ihn dann mit mehr als einem Jahr kastrieren lassen.
 
Okey gut :) und wie mach ich das dann wenn meine Hündin läufig ist? In meiner mini Wohnung kann ich sie schlecht trennen. Er würde ohnehin nur rauf kommen wenn sie am Boden liegt aber ein Risiko wär da natürlich. Das mit dem Rückruf werde ich von Anfang an trainieren. Ich hoffe es klappt dann auch. Mein sturer Bulli hört nur in Extremsituationen zuverlässig darauf..vill. weil ich dann echt wütend brülle was ich sonnst nie mache :nachdenklich1: Dackel sind ja auch stur. Naja also der Dackelwelpe ist eigentlich ein Mix der Aussieht wie ein echter Dackel (bei einigen seiner Geschwister kann man den Mix sehen). Darum hoffe ich er ist etwas weniger stur und jagdtfreundlich. Bin dennoch bereit das Abenteuer zu beginnen :)
 
Wenn du nicht räumlich trennen kannst, dann musst du während der Läufigkeit deine Hündin oder dein Rüden jemand anderen anvertrauen. Dein Dackel wird wohl drei Häufigkeiten miterleben, bevor du ihn kastrieren lassen solltest (also mit zwei Jahren) und auch da wirst du Probleme bekommen, da eine intakte Hündin keine medizinische Indikation zur Kastration ist :zwinkern2:
Userin Sanshu hat auch eine intakte Hündin und zwei intakte Rüden und managed das ganze währen der Läufigkeit.
 
Mein Balou ist ein Dackel-Mix und du kannst davon ausgehen, dass kleinbleibende Hunde mit ca. 2 Jahren erwachsen sind.
Ich bin grundsätzlich gegen eine Kastration wenn sie nicht medizinisch erforderlich ist und würde - wenn überhaupt - auch nur einen erwachsenen Hund kastrieren lassen.
Sein Jagdtrieb ist handelbar aber für Bälle interessiert er sich nicht.
Er liebt es zu schnüffeln, ich mache daher Mantrailing mit ihm.
Beim Dackel darfst du allerdings keinen WTP oder Freude an der Mitarbeit mit dir darfst du nicht erwarten den Dackel sind ziemlich eigenständig.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ein Dackel ist ein großer Hund in handlicher Verpackung. :zwinkern2:

Ich mag die sehr, mein erster Hund war ein Dackelmix.

Jagdtrieb - reichlich vorhanden.

Selbstbewußtsein bis zum Größenwahn - ebenfalls.

Neigung zu selbständigem Handeln - sehr

Vorliebe für Löcher graben und im Wald gefundene Baue von Tieren - ausgiebig

Ein Dackel braucht Konsequenz bei der Erziehung und das viel und lange. Und eine Portion Humor, wenn er einen mal wieder vorführt.:zwinkern2:

Dackel arbeiten auch schon gern mit, wenn man sie entsprechend motivieren kann. Aber die meisten werden immer wieder mal austesten, ob man wirklich meint, was grad angesagt ist.

Kastrieren würd ich einen Rüden auch frühesten mit 18 Monaten lassen. Evtl. aber auch garnicht, wenn er vom Charakter her sehr unsicher ist. Denn das verstärkt sich durch die Kastration.

Bei einem intaktem Paar hilft während der Läufigkeit nur ständige Beaufsichtigung und sobald man abgelenkt ist, strikte Trennung.
Oder den Rüden für die Zeit außer Haus geben.
Man kann natürlich auch die Hündin "auslagern". Würde ich persönlich aber nicht machen. Wenn meine Hündin läufig ist, will ich die selber beaufsichtigen. Damit wirklich nichts passiert.
 
Zur Kastration: Ein Hund darf laut Tierschutzgesetz nur mit medizinischer Indikation kastriert werden. Heißt im Klartext: Solange dein Hund gesund ist, darfst du ihn gar nicht kastrieren.


Stimmt so nicht. Mit medizinischer Indikation bedeutet lediglich, dass die Kastration von einem Tierarzt auszuführen ist, wenn ein Grund vorhanden ist, dies zu tun. Da reicht schon die Begründung, dass keine unkontrollierte Vermehrung mit oder durch das Tier statt finden soll. Siehe den Auszug aus dem Tierschutzgesetz.

(1) Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres. Das Verbot gilt nicht, wenn

1. der Eingriff im Einzelfall

a) nach tierärztlicher Indikation geboten ist oder
b) bei jagdlich zu führenden Hunden für die vorgesehene Nutzung des Tieres unerläßlich ist und tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen,


1a. eine nach artenschutzrechtlichen Vorschriften vorgeschriebene Kennzeichnung vorgenommen wird,

1b. eine Kennzeichnung von Pferden durch Schenkelbrand vorgenommen wird,

2. ein Fall des § 5 Abs. 3 Nr. 1 oder 7 vorliegt,

2a. unter acht Tage alte männliche Schweine kastriert werden,

3.ein Fall des § 5 Abs. 3 Nr. 2 bis 6 vorliegt und der Eingriff im Einzelfall für die vorgesehene Nutzung des Tieres zu dessen Schutz oder zum Schutz anderer Tiere unerläßlich ist,

4. das vollständige oder teilweise Entnehmen von Organen oder Geweben erforderlich ist, um zu anderen als zu wissenschaftlichen Zwecken die Organe oder Gewebe zu transplantieren, Kulturen anzulegen oder isolierte Organe, Gewebe oder Zellen zu untersuchen,

5. zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder - soweit tierärztliche Bedenken nicht entgegenstehen - zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird.

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/BJNR012770972.html
 
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