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Wer soll es denn sonst machen ? Die neuen EU-Heimtierausweise dürfen nur von TÄ ausgefüllt werden
und wenn die Nobivac gegeben wurde, sind 3 Jahre einzutragen und nicht wie der TA möchte, 1 Jahr.
Hat ja nix davon, warum also?
Die hat schon was davon.
Wenn nicht, sollte die TÄ das erst mal
begründen, danach gäbe es eine Beschwerde an die TÄK des Bundes-
landes. Warum mein Tier 3-fach impftechnisch belasten, wo nur 1 mal
vorgesehen ist ? Schon deshalb, würde ich mich beschweren.
Habe gerade gesehen das meine alte TA doch 3 Jahre Gültigkeit eintrug.