Die Wahrheit hinter der Impfung?

@Schnuti, klar impfen könntest ja auch in einem oder zwei Jahren immer noch, wenn was anstehen würde, wenn aktuell nichts geplant ist.
Ne also bei den Beamten hättest keine Chance, die interessiert nicht was der Hersteller sagt, sondern was der Tierarzt einträgt. Sonst könnte sich ja jeder Halter evtl. anfallende Diskussionen mit dem Tierarzt einfach sparen 😂
Mal abgesehen davon, dass ich nicht glaube, dass die alte Tierärztin den Eintrag ändern würde - hat sie ja rein gar nix davon - wüsste ich auch nicht, ob ein nachträglich abgeändeter Eintrag bei jeder Kontrolle akzeptiert werden würde... Wenn da mal einer pingelig ist... Ich würde es nicht riskieren, nachher sitzt mein Hund in Österreich fest wenn ich wieder aus dem Urlaub nach Deutschland will 😱
 
Unabhängig von einem geplanten Grenzübertritt oder nicht achte ich definitiv darauf, dass die Tollwutimpfung meiner Hunde aktuell ist.

Meines Wissens reicht bereits der Verdacht des Kontaktes vom Hund zu einem evtl tollwütigen Tier, um den Hund von Amts wegen zu euthanasieren.
Egal, wie wahrscheinlich es ist, dass es zu so einer Konstellation kommt: mit einer gültigen TW-Impfe ist man da auf der sicheren Seite.
Aber das kann ja jeder selber entscheiden, wie er es handhaben möchte.
 
Schleswig-Holstein ist weitgehend tollwutfrei, und ich hab lange überlegt, ob ich Ella Tollwut impfen lasse. Ich bin da ganz auf der Seite von @Bullerina, man weiß nie was passiertund der Hund ist einfach mit Impfung besser gestellt. Auch im Fall eines beissvorfall, wie meine Tierärztin erklärte. Zudem dürfen wir den ganzen illegalen Welpenhandel nicht ausser Acht lassen, wo eingeschleppt werden kann.
Und vllt will man mal spontan über die Grenze und der Hund kann nicht mit, weil er mind. 3 Wochen vorher geimpft sein müsste.
Zudem sind wir weitgehend tollwutfrei, weil wir diese durch Impfungen ausgerottet haben, das darf man nicht vergessen.
 
Schleswig-Holstein ist weitgehend tollwutfrei

Deutschland ist komplett tollwutfrei.

Auch im Fall eines beissvorfall, wie meine Tierärztin erklärte.

Das ist Unsinn.
Es muss ein begründeter Verdacht bestehen, dass dein Hund Kontakt zu einem tatsächlich an Tollwut erkrankten Tier hatte.
Und da dein Hund für 3 Jahre geimpft ist, kann er auch unter Beobachtung gehalten werden.
Das ist auch im eigenen Haus und Garten möglich.
Einem Amtstierarzt kann man den Beipackzettel zusammen mit dem Impfausweis zeigen.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Bubuka deine Argumentation in allen Ehren, aber es gibt immer noch sture Beamte, ich möchte da im Fall nicht an der Grenze stehen, mich absappeln und diskutieren müssen und das vllt noch in einer Sprache die nicht verstanden wird.
In Dänemark z. B. Sprechen viele auch deutsch, sogar in Tschechien, englisch geht in den skandinavischen Ländern immer, aber in ostblocklandern scheitert man größtenteils schon.
 
Ich habe vom Amtstierarzt geschrieben, wenn es um einen Beißvorfall geht.
Und ich schrieb dazu schon, daß der Hund in all diesen Situationen besser da steht, wir wissen alle, was für sture, und blöde Beamte es gibt, darunter auch Amtsarzte
Sorry wegen der Rechtschreibung, bin am Handy und die worterkennung klappt mit Umlauten nicht immer, und der groß und Kleinschreibung, bin auch zu faul das manuell dann immer zu korrigieren.
 
@Schnuti

Die TÄ ist dazu verpflichtet die Angaben der Hersteller einzutragen.
Wenn Nobivac 3 Jahre festlegt, dann ist das so und nicht 1 Jahr.
Das ist übergriffig. Wenn du also in den nächsten 3 Jahren nicht
sicher bist ob Ausland o. nicht, dann würde ich nochmal hin und
ändern lassen.
In Nebenzeile Eintrag: geändert/Name der TÄ/Datum/Stempel.
Nur sie darf das, aber das weißt du ja. Hatte auch mal eine Änderung,
da ging ein Baby nach Japan. In Absprache mit der japanischen Botschaft
haben die o.g. Form anerkannt. Ist auch die übliche Verwaltungsform.
Die ganzen Vorbereitungen haben 6 Monate gedauert mit allen Papieren,
incl. Ahnentafel. Da wird die TÄ die kleine Änderung wohl drauf haben ?
 
Die TÄ ist dazu verpflichtet die Angaben der Hersteller einzutragen.

Da haben die meisten Tierärzte hier noch nix davon gehört. Die tragen gerne mal nur 1 Jahr bei der Tollwut ein, wenn sie nicht darauf hingewiesen werden.

Da wird die TÄ die kleine Änderung wohl drauf haben ?

Die Frage ist ja nicht, ob sie diese Änderung drauf hat, sondern ob sie es macht. Wieso sollte sie denn? Wenn sie doch nach einem Jahr nochmal impfen wollte und das so abgesprochen war wird sie sich ja wohl im Recht sehen und sie hat ja nichts davon es abzuändern.
@Schnuti, versuchen kannst du es ja, aber ich würde mir nicht zu viel davon versprechen..
 



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