Hallo Ihr Lieben,
ich bin ja überrascht über die vielen Antworten. Grundsätzlich bin ich auch nicht gegen eine Anzahlung, vielmehr gegen die Zuteilung des Welpens und auch, dass ich für einen Hund zahlen soll den ich noch nicht ausgewählt habe.
Ich konnte kaum schlafen, weil mich das Thema so belastet, wir hatten uns eben sehr gefreut und ich bin auch im Gefühl nun sehr enttäuscht von der Züchterin. Das sie solch ein Druck ausübt. Gut das ihr mich darin großteils nochmals bestätigt habt. Ich hatte mich dennoch, bei dem Vertrag verlesen, die Züchterin würde nicht 500 Euro behalten, sondern eine Aufwandsentschädigung (welche auch nicht im Vertrag steht), falls ich doch keinen Welpen nehmen würde.
Es handelt sich um ein Rhodesian Ridgeback. Ich spiele auch mit dem Gedanken der Zucht, da wünsche ich mir einen korrekten Hundi. Und ich möchte mein Bauchgefühl laut ja schreit wenn ich mich für einen Hund entscheide und nicht das die Züchterin sagt....den solltest du nicht nehmen u.s.w. natürlich finde ich es gut wenn Sie sagt, welcher Hund passen würde aber im Endeffekt ist es doch eigentlich unsere Entscheidung. Ich werde heute nochmals mit der Züchterin telefonieren, sie hatte versucht mich zu erreichen und ich werde ihr klar sagen was ich denke...aber nun ist bei mir auch das Vertrauen zerbrochen und den Vertrag, finde ich jedenfalls ist auch nicht rechtens. Ich habe ihn mal kopiert. Eine Vertragsstrafe mit der Bezahlung des dreifachen Kaufpreises ist doch nichts rechtens, oder? Die Züchterin sagte Sie hat dies vom VDH....anbei der Vertrag:
Hinzu kommt eine Abgabe der Welpen mit schon 8 Wochen und das 1 Tag nach der Wurfabnahme und 2 Tage nach der Impfung. Wenn dann, würde ich den Welpen eh länger dort lassen bis ende der 9.Woche, sodass der Welpe nicht nach dem Stress der Impfung nicht gleich abgegeben wird. Ansonsten bin ich sehr zufrieden mit der Züchterin was die Aufzucht und Prägung angeht.
Der Hund wird verkauft als (Zutreffendes bitte ankreuzen)
a) Liebhabertier:
Der Hund besitzt aufgrund eines zuchtausschließenden Mangels keine Zucht-
qualität. Der Käufer verpflichtet sich, mit dem Hund nicht zu züchten.
Unter Zucht versteht man die planmäßig durchgeführte Paarung von Tieren,
die einem bestimmten Zuchtziel (z.B. Körperbau, Leistung, Gesundheit u.a.)
entsprechen, in der Erwartung, dass die gewünschten Eigenschaften und Merk-
male sich in den Nachkommen vererben.
b) Liebhabertier mit Zuchtoption:
Der Hund besitzt zum Zeitpunkt des Verkaufs keinen zuchtausschließenden
Mangel oder Fehler gemäß den Richtlinien (Zuchtordnung) der DZRR,
Deutsche Züchtergemeinschaft Rhodesian Ridgeback. Eine spätere Verwendung als
Zuchttier ist möglich, sofern die weitere Entwicklung entsprechend verläuft
(s. Zuchtordnung der DZRR). Das Züchten außerhalb des VDH/ FCI ist weder
erwünscht noch gestattet. Es gelten die Bestimmungen für Liebhabertiere.
§ 2, Kaufpreis, Übergabe, Rücktrittsfolgen
Der Kaufpreis des Welpen beträgt 1.800,- Euro (in Worten: Eintausendachthundert EURO).
Sollte der Welpe einen zuchtausschließenden Mangel haben (Liebhabertier), beträgt der
geminderte Kaufpreis 1.600,- Euro (in Worten: Eintausendsechshundert EURO).
Der Käufer erklärt sich bereit, den Welpen wissentlich mit dem unten beschriebenen Mangel
abzunehmen.
Festgestellter Mangel:
Für die Zahlung des Kaufpreises werden folgende Bedingungen vereinbart:
• Anzahlung in Höhe von 500,- Euro (in Worten: Fünfhundert EURO) mit Reservierung
des Welpen
• Restzahlung erfolgt in bar bei der Welpenübergabe
Das Datum der Übergabe wird mündlich vereinbart und festgelegt.
Kann der vereinbarte Übergabetermin vom Käufer nicht eingehalten werden, ist der
Verkäufer berechtigt, dem Käufer für die Übergangszeit 5 Euro pro Tag für die
Lebenshaltungskosten des Hundes in Rechnung zu stellen.
Der Käufer hat die Möglichkeit, vor Übergabe des Welpen ohne Angabe von Gründen vom
Kaufvertrag zurück zu treten. Der Rücktritt muss schriftlich gegenüber dem Verkäufer
erfolgen. In diesem Fall ist eine Aufwandsentschädigung in Höhe der Anzahlung vom Käufer
an den Verkäufer zu zahlen, die entsprechende Anzahlung wird verrechnet.
Für den Fall, dass der Verkäufer ohne Angaben von Gründen vom Kaufvertrag zurücktritt, ist
die geleistete Anzahlung an den Käufer zurück zu zahlen.
§ 3, Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises bleiben der Hund sowie die
entsprechenden Individualpapiere Eigentum des Verkäufers.
§ 4, Sachmängelhaftung, u.a.
Der Verkäufer versichert, dass der Hund zum Zeitpunkt der Übergabe gesund und frei von
ansteckenden Krankheiten ist, und alle von seinem Zuchtverband zum Zeitpunkt der
Übergabe vorgeschriebenen Pflichtimpfungen erhalten hat. Insgesamt hat der Hund die im
Impfpass angegebenen Impfungen erhalten. Der Impfpass wird dem Käufer ausgehändigt.
Der Hund trägt zur einwandfreien Identifizierung einen Microchip. Der entsprechende
Heimtierausweis wird dem Käufer ausgehändigt.
Die Futtergewohnheiten wurden mündlich mitgeteilt, eine Fütterempfehlung wird
ausgehändigt.
Der Verkäufer versichert, dass ihm weder offensichtliche Mängel noch Krankheiten
bekannt sind.
Der Verkäufer haftet nicht für versteckte Mängel oder Krankheiten, auch wenn es sich dabei
um Zuchttauglichkeitsfehler handeln sollte.
Eine Haftung für nicht erblich bedingte Erkrankungen (Verunfallung, Haltungs-/
Fütterungsfehler, etc.) sowie für erblich bedingte Erkrankungen, die zum Zeitpunkt der
Welpenabgabe nicht erkennbar waren, wird ausgeschlossen.
Schadensersatzansprüche werden ausgeschlossen.
Der Verkäufer übernimmt keine Gewähr dafür, dass der Hund trotz der auf dem
Wurfabnahmeprotokoll bescheinigten Korrektheit eine Zuchtzulassung im Erwachsenenalter
erreicht.
Der Käufer hat den Hund besichtigt. Er hat vor der Übergabe den Hund gründlich auf
eventuelle Mängel überprüft. Er hat sich von der Prägung, dem Gesundheitszustand, den
Eigenschaften und dem rassetypischen Verhalten vor Ort überzeugt und ist über
rassespezifische Krankheiten informiert. Spätere Ansprüche auf Schadensersatz, Rücktritt,
Minderung oder Nacherfüllung wegen äußerlich erkennbarer Mängel, Wesensentwicklung
oder später auftretender Krankheiten sind gegenüber dem Verkäufer ausgeschlossen.
Sollte dem Hund zwischen Vertragsabschluss und Übergabe etwas zustoßen, so ist der
Verkäufer verpflichtet, die geleistete Anzahlung zurück zu zahlen. Der Käufer ist in diesem
Fall nicht zur Abnahme des Hundes verpflichtet.
Mit der Übergabe geht das Risiko für die Gesundheit des Hundes sowie für
wachstumsbedingte Veränderungen der Rasse- und Farbmerkmale, sowie das Risiko des
Verlustes auf den Käufer über.
Der Verkäufer versichert, dass der verkaufte Hund mit dem aus dem Wurfabnahmeprotokoll
ersichtlichen Hund identisch ist.
§ 5, Nebenpflichten des Käufers, Vertragsstrafe, etc.
Der Käufer verpflichtet sich, den Hund nur für sich selbst, und nicht als Zwischenkäufer für
eine andere Person zu erwerben. Der Käufer verpflichtet sich weiterhin, den übernommenen
Hund artgerecht zu halten und zu pflegen, insbesondere alle Misshandlungen und
Quälereien selbst zu vermeiden und durch andere nicht zu dulden und jederzeit für
ausreichende medizinische Betreuung zu sorgen.
Der Käufer versichert, den Hund nicht zu überfordern, niemals in einem Zwinger zu halten
oder an die Kette zu legen. Als soziales Rudeltier wird der Hund immer im Haus und im
Familienverbund gehalten. Der Käufer erklärt, dass er über die Aufzucht und Haltung eines
jungen Ridgeback gute Kenntnisse hat. Außerdem versichert er, über Fähigkeiten und
Möglichkeiten zu verfügen, einen jungen Ridgeback artgerecht aufzuziehen und zu halten.
Der Käufer verpflichtet sich, alle Impfungen regelmäßig wiederholen zu
lassen.
Eine Abgabe an Tierheime, Zoohandlungen, Versuchslabore oder wissenschaftliche
Institute, sowie das Aussetzten des Hundes sind dem Käufer untersagt.
Bei einem Wohnungswechsel bittet der Verkäufer um Mitteilung der neuen
Anschrift/Erreichbarkeit.
Das Ableben des Hundes ist dem Verkäufer zeitnah und möglichst schriftlich, unter
Angabe der Todesursache mitzuteilen. Sollte der Hund aus unerklärlichen Gründen vor
Vollendung des 8. Lebensjahres plötzlich versterben, so ist es seitens des Käufers
hilfreich, diesen zum Wohl der Rasse obduzieren zu lassen und das Ergebnis dem Verkäufer
mitzuteilen.
Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer jede beabsichtigte Weitergabe oder
Weiterveräußerung des Hundes unverzüglich schriftlich anzuzeigen. In diesem Fall hat der
Verkäufer das Vorkaufsrecht zum 1/2 Welpenverkaufspreis. Sollte der Hund aus wichtigem
Grund (Krankheit, Wohnungswechsel, Scheidung, etc.) nicht mehr gehalten werden können,
so hat der Verkäufer ebenfalls das Vorkaufsrecht zum 1/2 Welpenpreis, eine
Weitervermittlung wird dann angestrebt.
Wurde der Hund als Liebhabertier erworben, so ist es dem Käufer nicht gestattet, mit
ihm zu züchten oder ihn anderen Personen zu Zuchtzwecken zur Verfügung zu stellen,
insbesondere bzw. schon gar nicht in der Zucht außerhalb des VDH / FCI.
Der Verkäufer darf sich in regelmäßigen Abständen und zu angemessenen Tageszeiten
von der artgerechten Haltung und dem Gesundheitszustand des Hundes persönlich oder
durch einen beauftragten Dritten zu überzeugen. Im Zweifelsfall kann der Verkäufer den
Hund mitnehmen und tierärztlich untersuchen lassen, oder die Untersuchung vor Ort
vornehmen zu lassen. Die hierdurch entstandenen Kosten sowie die Kosten für eine
Weiterbehandlung des Hundes gehen zu Lasten des Käufers. Sollte der tierärztliche Befund
eine schlechte gesundheitliche Verfassung des Hundes, hervorgerufen durch eine nicht
artgerechte Haltung und Pflege ergeben, muss der Käufer dem Verkäufer den Hund auf
Verlangen und ohne Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises mit allen dazugehörigen
Papieren herausgeben.
Für den Käufer ist es ratsam, den Hund (frühestens) im Alter von 12 Monaten auf HD, ED
und OCD röntgen zu lassen. Der Verkäufer bittet dann um Mitteilung des Ergebnisses.
Wird eine der vorstehenden Verpflichtungen nicht oder nur teilweise erfüllt, wird eine
Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen Kaufpreises vereinbart.
§ 6, Schriftform
Besondere Absprachen, Ergänzungen und Änderungen des Vertrags bedürfen der
Schriftform.
Liebe Grüße
P.S.: ich bin übrigens erfahren mit der Rasse, ich hatte 12 Jahre bereits eine Rhodesian Ridgback Hündin ;-), damals hatte ich den Kaufvertrag bei der Abholung abgeschlossen