Welpe 500 Euro anzahlen ohne zu wissen welcher?

Vertraue ich dem Züchter nicht genug für eine Anzahlung, ist es nicht "mein" Züchter. Ganz einfach.

Die Anzahlung ist (für sich genommen) nicht mal das Problem. Aber ich würde niemals einen Vertrag abschließen, ohne den Hund überhaupt gesehen zu haben und noch weniger würde ich mir von einem Züchter den Welpen "zuteilen" lassen.
 
Hat die Zuechterin euch erklaert nach welchen Kriterien sie die Welpen zuteilt?
Habt ihr bestimmte Wuensche, z.Bsp. Geschlecht, Farbe ( ich Weiss ja nicht um welche Rasse es sich handelt).

Ich finde es schon ein wenig komisch, dass die Zuechterin jetzt so auf dein, berechtigten, Fragen reagiert. Ich denke mal das man als Hundekauefer das recht hat zumindest zu fragen, warum es so ablaufen soll, wenn vorher davon gar nicht die Rede war.
 
Ich würde das so nicht machen.

Unsere Hündin haben wir damals auch angezahlt. Aber erst beim 1. Besuch, als klar war, welche wir nehmen.

Wir hatten vorher mehrmals telefoniert, wurden auch darüber informiert, dass dann eine Anzahlung fällig ist.

Und wir hatten zwar Beratung von Seiten der Züchter, aber letzten Endes doch die Wahl, welchen Welpen wir nehmen.

Und eine Quittung gabs auch für die Anzahlung. Ohne geht garnicht.
 
Bei uns war es bei allen 3 Züchterhunden so, dass wir nichts anzahlen mussten (bzw. die Aussage seitens der Züchter war immer eher die Richtung: wenn man dann beim 8 Wochen alten Welpen plötzlich doch nicht mehr will, dann ist es gut, nichts angezahlt zu haben, denn dann kann man ohne Druck absagen! Und nimmt den Welpen nicht nur, weil man halt schon angezahlt hat. Entweder man will wirklich oder der Züchter ist froh drum, dass uns die Bedenken noch vor dem Welpeneinzug kamen...) Ich kann schon verstehen, dass ein Züchter Gründe hat, eine Anzahlung zu wollen. Wobei es ja immer zweischneidig ist, ich sehe es auch eher so, dass es bei einem Lebewesen möglichst wenig Verpflichtung/Druck vor der Aufnahme geben sollte. Bei unserem letzten Zuchthund hat die Züchterin einem Interessenten nach Bauchgefühl doch noch abgesagt, mit Anzahlung und Vorvertrag wär wohl schwieriger geworden... War bei uns 2x VDH und 1x ASCA.

Ich finde aber letztlich, es ist Vertrauenssache. Will ich genau den Züchter und vertraue ihm, würde ich auch anzahlen (selbst wenn noch nicht feststeht, welcher Welpe). Wäre ich selbst Züchter, würden für mich aber wohl die Gründe gegen eine Anzahlung überwiegen.

In deinem Fall, wo nicht mal bis zur 6. Woche gewartet wird, würde ich es aber auch als seltsam empfinden, zumal ihr euch ja schon ein paar Mal persönlich getroffen habt. Das Vertrauen sollte ja auch auf Gegenseitigkeit beruhen, gerade wenn man sich schon kennen gelernt hat.

Was das Zuteilen ohne Mitspracherecht angeht: das ist mein Fall auch nicht. Es ist schon ein Unterschied, wenn der kleine Satansbraten dann ordentlich Mist baut im neuen Zuhause, ob man sich bewusst entschieden und genau in den verliebt hat oder ob er zugeteilt wurde, obwohl das Herz womöglich für einen anderen Welpen schlug... Ich mag da recht emotional sein und klar, ich lass mich gerne beraten vom Züchter und erwarte auch kein Erstwahlrecht oder so... aber reine Zuteilung wäre nicht meins.
 
Verträge bei denen die Gegenleistung möglicherweise ausbleibt oder aber variabel ist, sind meines Erachtens sittenwidrig und somit nichtig. Aber das ist natürlich keine Basis, den Vertrag anschließend gerichtlich anzufechten, da es nicht um Dinge, sondern um ein Haustier geht. Ich würde evtl. ein letztes versöhnliches Gespräch mit der Züchterin versuchen und darauf hinweisen, dass die Hauptverantwortung bei der Anschaffung eines Hundes bei mir liegt. Keine Kompromisse bei dem letzten Wort, welcher Hund genommen wird. Im Zweifel für die nächten 10-15 Jahre muss man mit dem Tier leben. Ein Hund der einen aufs Auge gedrückt wird, da ist das Verhältnis von Anfang an belastet.
Ist zwar alles sehr ärgerlich, aber die Frau hat anscheinend keine entspannte Haltung zu ihrem Job als Züchterin.
Ich denke man findet jederzeit einen anderen Züchter. Um welche Rasse handelt es sich eigentlich?
 
Hallo Ihr Lieben,

ich bin ja überrascht über die vielen Antworten. Grundsätzlich bin ich auch nicht gegen eine Anzahlung, vielmehr gegen die Zuteilung des Welpens und auch, dass ich für einen Hund zahlen soll den ich noch nicht ausgewählt habe.

Ich konnte kaum schlafen, weil mich das Thema so belastet, wir hatten uns eben sehr gefreut und ich bin auch im Gefühl nun sehr enttäuscht von der Züchterin. Das sie solch ein Druck ausübt. Gut das ihr mich darin großteils nochmals bestätigt habt. Ich hatte mich dennoch, bei dem Vertrag verlesen, die Züchterin würde nicht 500 Euro behalten, sondern eine Aufwandsentschädigung (welche auch nicht im Vertrag steht), falls ich doch keinen Welpen nehmen würde.

Es handelt sich um ein Rhodesian Ridgeback. Ich spiele auch mit dem Gedanken der Zucht, da wünsche ich mir einen korrekten Hundi. Und ich möchte mein Bauchgefühl laut ja schreit wenn ich mich für einen Hund entscheide und nicht das die Züchterin sagt....den solltest du nicht nehmen u.s.w. natürlich finde ich es gut wenn Sie sagt, welcher Hund passen würde aber im Endeffekt ist es doch eigentlich unsere Entscheidung. Ich werde heute nochmals mit der Züchterin telefonieren, sie hatte versucht mich zu erreichen und ich werde ihr klar sagen was ich denke...aber nun ist bei mir auch das Vertrauen zerbrochen und den Vertrag, finde ich jedenfalls ist auch nicht rechtens. Ich habe ihn mal kopiert. Eine Vertragsstrafe mit der Bezahlung des dreifachen Kaufpreises ist doch nichts rechtens, oder? Die Züchterin sagte Sie hat dies vom VDH....anbei der Vertrag:

Hinzu kommt eine Abgabe der Welpen mit schon 8 Wochen und das 1 Tag nach der Wurfabnahme und 2 Tage nach der Impfung. Wenn dann, würde ich den Welpen eh länger dort lassen bis ende der 9.Woche, sodass der Welpe nicht nach dem Stress der Impfung nicht gleich abgegeben wird. Ansonsten bin ich sehr zufrieden mit der Züchterin was die Aufzucht und Prägung angeht.


Der Hund wird verkauft als (Zutreffendes bitte ankreuzen)
a) Liebhabertier:
Der Hund besitzt aufgrund eines zuchtausschließenden Mangels keine Zucht-
qualität. Der Käufer verpflichtet sich, mit dem Hund nicht zu züchten.
Unter Zucht versteht man die planmäßig durchgeführte Paarung von Tieren,
die einem bestimmten Zuchtziel (z.B. Körperbau, Leistung, Gesundheit u.a.)
entsprechen, in der Erwartung, dass die gewünschten Eigenschaften und Merk-
male sich in den Nachkommen vererben.
b) Liebhabertier mit Zuchtoption:
Der Hund besitzt zum Zeitpunkt des Verkaufs keinen zuchtausschließenden
Mangel oder Fehler gemäß den Richtlinien (Zuchtordnung) der DZRR,
Deutsche Züchtergemeinschaft Rhodesian Ridgeback. Eine spätere Verwendung als
Zuchttier ist möglich, sofern die weitere Entwicklung entsprechend verläuft
(s. Zuchtordnung der DZRR). Das Züchten außerhalb des VDH/ FCI ist weder
erwünscht noch gestattet. Es gelten die Bestimmungen für Liebhabertiere.

§ 2, Kaufpreis, Übergabe, Rücktrittsfolgen
Der Kaufpreis des Welpen beträgt 1.800,- Euro (in Worten: Eintausendachthundert EURO).
Sollte der Welpe einen zuchtausschließenden Mangel haben (Liebhabertier), beträgt der
geminderte Kaufpreis 1.600,- Euro (in Worten: Eintausendsechshundert EURO).

Der Käufer erklärt sich bereit, den Welpen wissentlich mit dem unten beschriebenen Mangel
abzunehmen.
Festgestellter Mangel:

Für die Zahlung des Kaufpreises werden folgende Bedingungen vereinbart:
• Anzahlung in Höhe von 500,- Euro (in Worten: Fünfhundert EURO) mit Reservierung
des Welpen
• Restzahlung erfolgt in bar bei der Welpenübergabe

Das Datum der Übergabe wird mündlich vereinbart und festgelegt.
Kann der vereinbarte Übergabetermin vom Käufer nicht eingehalten werden, ist der
Verkäufer berechtigt, dem Käufer für die Übergangszeit 5 Euro pro Tag für die
Lebenshaltungskosten des Hundes in Rechnung zu stellen.
Der Käufer hat die Möglichkeit, vor Übergabe des Welpen ohne Angabe von Gründen vom
Kaufvertrag zurück zu treten. Der Rücktritt muss schriftlich gegenüber dem Verkäufer
erfolgen. In diesem Fall ist eine Aufwandsentschädigung in Höhe der Anzahlung vom Käufer
an den Verkäufer zu zahlen, die entsprechende Anzahlung wird verrechnet.
Für den Fall, dass der Verkäufer ohne Angaben von Gründen vom Kaufvertrag zurücktritt, ist
die geleistete Anzahlung an den Käufer zurück zu zahlen.


§ 3, Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises bleiben der Hund sowie die
entsprechenden Individualpapiere Eigentum des Verkäufers.

§ 4, Sachmängelhaftung, u.a.
Der Verkäufer versichert, dass der Hund zum Zeitpunkt der Übergabe gesund und frei von
ansteckenden Krankheiten ist, und alle von seinem Zuchtverband zum Zeitpunkt der
Übergabe vorgeschriebenen Pflichtimpfungen erhalten hat. Insgesamt hat der Hund die im
Impfpass angegebenen Impfungen erhalten. Der Impfpass wird dem Käufer ausgehändigt.
Der Hund trägt zur einwandfreien Identifizierung einen Microchip. Der entsprechende
Heimtierausweis wird dem Käufer ausgehändigt.
Die Futtergewohnheiten wurden mündlich mitgeteilt, eine Fütterempfehlung wird
ausgehändigt.
Der Verkäufer versichert, dass ihm weder offensichtliche Mängel noch Krankheiten
bekannt sind.
Der Verkäufer haftet nicht für versteckte Mängel oder Krankheiten, auch wenn es sich dabei
um Zuchttauglichkeitsfehler handeln sollte.
Eine Haftung für nicht erblich bedingte Erkrankungen (Verunfallung, Haltungs-/
Fütterungsfehler, etc.) sowie für erblich bedingte Erkrankungen, die zum Zeitpunkt der
Welpenabgabe nicht erkennbar waren, wird ausgeschlossen.

Schadensersatzansprüche werden ausgeschlossen.
Der Verkäufer übernimmt keine Gewähr dafür, dass der Hund trotz der auf dem
Wurfabnahmeprotokoll bescheinigten Korrektheit eine Zuchtzulassung im Erwachsenenalter
erreicht.
Der Käufer hat den Hund besichtigt. Er hat vor der Übergabe den Hund gründlich auf
eventuelle Mängel überprüft. Er hat sich von der Prägung, dem Gesundheitszustand, den
Eigenschaften und dem rassetypischen Verhalten vor Ort überzeugt und ist über
rassespezifische Krankheiten informiert. Spätere Ansprüche auf Schadensersatz, Rücktritt,
Minderung oder Nacherfüllung wegen äußerlich erkennbarer Mängel, Wesensentwicklung
oder später auftretender Krankheiten sind gegenüber dem Verkäufer ausgeschlossen.
Sollte dem Hund zwischen Vertragsabschluss und Übergabe etwas zustoßen, so ist der
Verkäufer verpflichtet, die geleistete Anzahlung zurück zu zahlen. Der Käufer ist in diesem
Fall nicht zur Abnahme des Hundes verpflichtet.
Mit der Übergabe geht das Risiko für die Gesundheit des Hundes sowie für
wachstumsbedingte Veränderungen der Rasse- und Farbmerkmale, sowie das Risiko des
Verlustes auf den Käufer über.
Der Verkäufer versichert, dass der verkaufte Hund mit dem aus dem Wurfabnahmeprotokoll
ersichtlichen Hund identisch ist.



§ 5, Nebenpflichten des Käufers, Vertragsstrafe, etc.
Der Käufer verpflichtet sich, den Hund nur für sich selbst, und nicht als Zwischenkäufer für
eine andere Person zu erwerben. Der Käufer verpflichtet sich weiterhin, den übernommenen
Hund artgerecht zu halten und zu pflegen, insbesondere alle Misshandlungen und
Quälereien selbst zu vermeiden und durch andere nicht zu dulden und jederzeit für
ausreichende medizinische Betreuung zu sorgen.
Der Käufer versichert, den Hund nicht zu überfordern, niemals in einem Zwinger zu halten
oder an die Kette zu legen. Als soziales Rudeltier wird der Hund immer im Haus und im
Familienverbund gehalten. Der Käufer erklärt, dass er über die Aufzucht und Haltung eines
jungen Ridgeback gute Kenntnisse hat. Außerdem versichert er, über Fähigkeiten und
Möglichkeiten zu verfügen, einen jungen Ridgeback artgerecht aufzuziehen und zu halten.
Der Käufer verpflichtet sich, alle Impfungen regelmäßig wiederholen zu
lassen.
Eine Abgabe an Tierheime, Zoohandlungen, Versuchslabore oder wissenschaftliche
Institute, sowie das Aussetzten des Hundes sind dem Käufer untersagt.
Bei einem Wohnungswechsel bittet der Verkäufer um Mitteilung der neuen
Anschrift/Erreichbarkeit.
Das Ableben des Hundes ist dem Verkäufer zeitnah und möglichst schriftlich, unter
Angabe der Todesursache mitzuteilen. Sollte der Hund aus unerklärlichen Gründen vor
Vollendung des 8. Lebensjahres plötzlich versterben, so ist es seitens des Käufers

hilfreich, diesen zum Wohl der Rasse obduzieren zu lassen und das Ergebnis dem Verkäufer
mitzuteilen.
Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer jede beabsichtigte Weitergabe oder
Weiterveräußerung des Hundes unverzüglich schriftlich anzuzeigen. In diesem Fall hat der
Verkäufer das Vorkaufsrecht zum 1/2 Welpenverkaufspreis. Sollte der Hund aus wichtigem
Grund (Krankheit, Wohnungswechsel, Scheidung, etc.) nicht mehr gehalten werden können,
so hat der Verkäufer ebenfalls das Vorkaufsrecht zum 1/2 Welpenpreis, eine
Weitervermittlung wird dann angestrebt.
Wurde der Hund als Liebhabertier erworben, so ist es dem Käufer nicht gestattet, mit
ihm zu züchten oder ihn anderen Personen zu Zuchtzwecken zur Verfügung zu stellen,
insbesondere bzw. schon gar nicht in der Zucht außerhalb des VDH / FCI.
Der Verkäufer darf sich in regelmäßigen Abständen und zu angemessenen Tageszeiten
von der artgerechten Haltung und dem Gesundheitszustand des Hundes persönlich oder
durch einen beauftragten Dritten zu überzeugen. Im Zweifelsfall kann der Verkäufer den
Hund mitnehmen und tierärztlich untersuchen lassen, oder die Untersuchung vor Ort
vornehmen zu lassen. Die hierdurch entstandenen Kosten sowie die Kosten für eine
Weiterbehandlung des Hundes gehen zu Lasten des Käufers. Sollte der tierärztliche Befund
eine schlechte gesundheitliche Verfassung des Hundes, hervorgerufen durch eine nicht
artgerechte Haltung und Pflege ergeben, muss der Käufer dem Verkäufer den Hund auf
Verlangen und ohne Anspruch auf Erstattung des Kaufpreises mit allen dazugehörigen

Papieren herausgeben.
Für den Käufer ist es ratsam, den Hund (frühestens) im Alter von 12 Monaten auf HD, ED
und OCD röntgen zu lassen. Der Verkäufer bittet dann um Mitteilung des Ergebnisses.
Wird eine der vorstehenden Verpflichtungen nicht oder nur teilweise erfüllt, wird eine
Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen Kaufpreises vereinbart.


§ 6, Schriftform
Besondere Absprachen, Ergänzungen und Änderungen des Vertrags bedürfen der
Schriftform.



Liebe Grüße :)



P.S.: ich bin übrigens erfahren mit der Rasse, ich hatte 12 Jahre bereits eine Rhodesian Ridgback Hündin ;-), damals hatte ich den Kaufvertrag bei der Abholung abgeschlossen
 
Zuletzt bearbeitet:
Das heißt das eine Aufwandsentschädigung in der Höhe der der Summe = Anzahlung genommen wird.
Frage, hast Du schon den Vertrag unterschrieben ?
 
Also ich finde den Vertrag komisch...
Weiß nicht. Sagt mir nicht zu ( hab es nur überflogen ).

Alleine schon der Preis ( weiß nicht, wie es bei der Rasse ist ).
Und dann, wenn er vielleicht 1 Woche länger bleibt, gleich noch drauf zahlen?
 
FINGER WEG !
Von solch Verträgen.
Ob dieser Gesetz-konform ist, weiß ich nicht?
Wirft aber mal wieder KEIN gutes Licht auf einen VDH Züchter.
Ich würde jetzt nur noch dem VDH Mitteilung machen, auf diese dubiose Prozedura.
Für mich persönlich ( auch aus den Antworten gelesen)
Es ist, wie es schon vor 40 Jahren war. :uebel1::uebel1:

Sorry, vor 40 Jahren hatte ich gute Erfahrung gemacht.
Mies wurde es 20 Jahre später!

Nur, ich habe mich hier überzeugen lassen, es gibt auch andere seriöse Zühter.mit
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja der Vertrag ist sehr komisch....unterschrieben habe ich nicht.....das macht mir Bauchschmerzen.....


Ich habe gelesen, dass vieles in dem Vertrag so nicht rechtens ist, Vertragsstrafen e.c.t. sind vor Gericht nicht durchsetztungsfähig, auch nicht das der Hund "weg genommen" werden kann, wenn der Züchter denkt er wird nicht gut gehalten.

Abgsehen davon würde ich meinen Hund nur bestmöglich halten, nie in Zwinger e.c.t. und meinen letzten Pfennig für meinen Hund her geben....aber wer weiß wie der Züchter das sieht....grusel......
 



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