Was für ein Geschlecht sollte ein Wachhund haben ? Rüde oder Hündin?

bangkaew

Gesperrt
Erster Hund
Thai Bangkaew
Zweiter Hund
Thai Bangkaew
Dritter Hund
Thai Bangkaew
Einbruch in Wohnung, oder im Haus, für jeden ein Horror.

Wenn eine Versicherung da ist, wirt diese den Schaden zwar Übernehmen, aber Stressig ist das ganze schon.

Ein Hund war nicht da, denn wäre ein Wachhund da gewesen, wäre es mit Sicherheit, bei Familie Schulze nicht zum Einbruch gekommen.

Jetzt steht bei Familie Schulze, die Frage, nach einem Hund an.

Aber was für einer sollte es jetzt sein, ein kleiner der Bellt meist nur, ein großer braucht mehr Auslauf.

Familie Schulze wirt sich nicht einig, nach 3 Tagen ist die Entscheidung gefallen, wenn ein Hund, dann soll es ein Mittlerer Hund sein.

Aber leider kommen da wieder Probleme bei Familie Schulze auf, die noch Abgeklärt werden müssen.

Frau Schulze will nämlich eine Hündin, und Mann Schulze, will einen Rüden.

Es kommt aber nur ein Hund in Frage.
3 Tage wieder Lautstarker Stress, bei Familie Schulze, ob jetzt Rüde oder Hündin gekauft werden soll.

Der Nachbar Willy, Rentner macht jeden Tag sein Nickerchen, seit 3 Tagen geht das aber nicht, wegen dem Stress bei Familie Schulze, und so macht sich Willy, auf den weg zu der Familie Schulze, um den Streit, ein Ende zu setzten.

Willy hat selber 2 Wachhunde, und Verfügt über viele Jahre Hunde Erfahrung, und Speziell mit Wachhunden.

Er kennt alle Stärken und Schwächen eines
guten Wachhundes.

Willy ein Geselliger Typ, denkt sich, dass Er das der Familie Schulze alles Mal Erklären muss.

Aber bei denen und ohne Hund das bringt gar nichts, und Er lädt Familie Schulze, zu sich auf einen Kaffee ein.

Willy erklärt und zeigt an Hand seiner Wachhunde, alles auf was Familie Schulze beim Kauf eines guten Wachhundes zu achten hat.

Nach fast 4 Stunden, verabschiedet sich Familie Schulze von Willy, der jetzt Froh ist, das Er seinem Hobby, wieder jeden Tag nachkommen kann, nämlich seinem Mittagsnickerchen zu machen.

Familie Schulze hat über Wachhunde, einiges Gelernt, und weiss jetzt, auf was es Ankommt, Willy hat zwar nicht die Rasse gesagt, aber das Geschlecht.

Bei Familie Schulze, ist wieder Ruhe eingegehrt, und Willy kann sein Nickerchen, auch wieder machen.

Was für ein Geschlecht, hat Willy gesagt, soll die Familie Schulze, sich als Wachhund anschaffen?

Was meint Ihr, hat Er gesagt.

Alle Namen sind frei Erfunden, und hat nichts mit Leuten, aus dem Forum bei Name gleichest was zutun.
 
*lach

Er wird gesagt haben, das Geschlecht ist völlig egal, denn ein Hund mit den entsprechenden Anlagen und der passenden "Ausbildung" wacht.

Weiter wird er Familie Schulze von der Anschaffung eines "Wachhundes" in Deutschland abraten und eine Alarmanlage empfehlen.
Denn Einbrecher lassen sich nur begrenzt von Wachhunden abhalten und sollte der Einbrecher gebissen werden, muss Familie Schulze ihm Schadenseratz, Arzt- und Krankenhausaufenthalt, Arbeitsausfall usw. zahlen. Hoffentlich hat Familie Schulze in dem Fall an eine Tierhalterhaftpflicht gedacht....
Ausserdem wird der Wachhund überprüft, muss einen Wesenstest ablegen und wird im Zweifel beschlagnahmt....
 
*lach

Er wird gesagt haben, das Geschlecht ist völlig egal, denn ein Hund mit den entsprechenden Anlagen und der passenden "Ausbildung" wacht.

Weiter wird er Familie Schulze von der Anschaffung eines "Wachhundes" in Deutschland abraten und eine Alarmanlage empfehlen.
Denn Einbrecher lassen sich nur begrenzt von Wachhunden abhalten und sollte der Einbrecher gebissen werden, muss Familie Schulze ihm Schadenseratz, Arzt- und Krankenhausaufenthalt, Arbeitsausfall usw. zahlen. Hoffentlich hat Familie Schulze in dem Fall an eine Tierhalterhaftpflicht gedacht....
Ausserdem wird der Wachhund überprüft, muss einen Wesenstest ablegen und wird im Zweifel beschlagnahmt....



Es ging dabei nicht um die Rechtsfragen, oder was der Hund für eine Ausbildung hat, es ging nur um das Geschlecht.
 
Ich denke, er wird ihnen - im Zweifel - zu einer Hündin geraten haben, die sind dann noch etwas biestiger.


...und sollte der Einbrecher gebissen werden, muss Familie Schulze ihm Schadenseratz, Arzt- und Krankenhausaufenthalt, Arbeitsausfall usw. zahlen. Hoffentlich hat Familie Schulze in dem Fall an eine Tierhalterhaftpflicht gedacht....
Ausserdem wird der Wachhund überprüft, muss einen Wesenstest ablegen und wird im Zweifel beschlagnahmt....

Wie kommst Du darauf?

Dazu verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 2 des Gefahrhundegesetzes Schleswig-Holstein. Das gilt zwar nur bis zum 31.12.2015, aber das Nachfolgegesetz trifft eine identische Regelung. Die Hundegesetze anderer Bundesländer haben ähnliche Regelungen.

http://www.gesetze-rechtsprechung.s...odoc=yes&doc.id=jlr-GefHGSH2005pP3#focuspoint
 
Dazu verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 2 des Gefahrhundegesetzes Schleswig-Holstein. Das gilt zwar nur bis zum 31.12.2015, aber das Nachfolgegesetz trifft eine identische Regelung. Die Hundegesetze anderer Bundesländer haben ähnliche Regelungen.

http://www.gesetze-rechtsprechung.s...odoc=yes&doc.id=jlr-GefHGSH2005pP3#focuspoint

Beim Schadensersatz geht es um die "Gefährdungshaftung", das ist Zivilrechtlich und hundeunabhängig. Ist wie beim Auto, man bringt einen gefährlichen "Luxus-Gegenstand" in die Öffentlichkeit und ist daher grundsätzlich haftbar. Bei anderen Luxustieren ist es genauso geregelt.
Bei Tieren die als Nutziere gehalten werden (Kühe, HSH bei Landwirten u.ä.) gelten andere Regelungen.


Zum Wesenstest zitiere ich mich nochmal selber:

Ausserdem wird der Wachhund überprüft, muss einen Wesenstest ablegen und wird im Zweifel beschlagnahmt....

Bedeutet nichts anderes als der Hund ist auffällig geworden. Daher kann der Wesenstest angeordnet werden. Wird z.B. die in § 3 Abs. 3 Nr. 1 im Zuge dieses Wesenstestes beschriebene Gefährlichkeit festgestellt, kann der Hund beschlagnahmt werden, wenn der Halter nicht Sachkunde und Zuverlässigkeit nachweisen kann.

Das ist z.B. hier in deinem Link geregelt:

(5) Zur Prüfung, ob es sich um einen gefährlichen Hund nach Absatz 2 oder Absatz 3 Nr. 1 handelt, kann die zuständige Behörde eine Begutachtung des Hundes bei einer Tierärztin oder einem Tierarzt, die oder der in der Verhaltenskunde von Hunden erfahren ist, auf Kosten der Hundehalterin oder des Hundehalters anordnen.
 
Beim Schadensersatz geht es um die "Gefährdungshaftung", das ist Zivilrechtlich und hundeunabhängig. Ist wie beim Auto, man bringt einen gefährlichen "Luxus-Gegenstand" in die Öffentlichkeit und ist daher grundsätzlich haftbar. Bei anderen Luxustieren ist es genauso geregelt.

Ich kenne die Regelungen des § 833 BGB. Dabei spielt das Eigenverschulden des Geschädigten eine erhebliche Rolle. Und wer in der Nacht in fremder Leute Häuser einsteigt, muss sich ein derart hohes Eigenverschulden entgegenhalten lassen, dass die Gefährdungshaftung völlig in den Hintergrund tritt.

Zum Wesenstest zitiere ich mich nochmal selber:

Bedeutet nichts anderes als der Hund ist auffällig geworden. Daher kann der Wesenstest angeordnet werden. Wird z.B. die in § 3 Abs. 3 Nr. 1 im Zuge dieses Wesenstestes beschriebene Gefährlichkeit festgestellt, kann der Hund beschlagnahmt werden, wenn der Halter nicht Sachkunde und Zuverlässigkeit nachweisen kann.

Das ist z.B. hier in deinem Link geregelt:

Nöö, der Hund ist nicht auffällig geworden, weil es sich in diesem Falle gerade nicht um einen gefährlichen Hund handelt. Es ist auch keiner nach Abs. 2 oder Absatz 3 Nr. 1 sondern einer nach Abs. 3 Nr. 2 des Gefahrhundegesetzes SH.

2.
Hunde, die einen Menschen gebissen haben, sofern dies nicht zur Verteidigung anlässlich einer strafbaren Handlung geschah,
 
Nöö, der Hund ist nicht auffällig geworden, weil es sich in diesem Falle gerade nicht um einen gefährlichen Hund handelt. Es ist auch keiner nach Abs. 2 oder Absatz 3 Nr. 1 sondern einer nach Abs. 3 Nr. 2 des Gefahrhundegesetzes SH.

2.
Hunde, die einen Menschen gebissen haben, sofern dies nicht zur Verteidigung anlässlich einer strafbaren Handlung geschah,

Ich konstruiere.
Aussage des vermeintlichen Einbrechers.
Ich lief an dem Haus vorbei , ein Fenster stand auf. Ich hörte ein Stöhnen, um Evtl.Hilfe zu leisten
Kletterte ich durch das offene Fenster hinein, kaum war ich drin, fiel der Hund mich ohne Warnung an !

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Zuletzt bearbeitet:
Aus eigener Erfahrung kann ich Blues da nur Recht geben...
Als Tipp, sollte Hund einen erwischen der noch nicht zum klauen kam, steckt ihm was von euch in die Tasche, oder, falls er flüchtet, werft ihm was nach, sonst habt ihr verloren!
In Deutschland darf man sich nicht selbst verteidigen, selbst auf eigenem Grund und Boden nicht, und Hund wird als Waffe deklariert die nur "der schwere angemessen" eingesetzt werden darf. "Unverhältnismäßigkeit der Mittel" heißt sowas im Amtsdeutsch, und da wundern die sich das die Einbruchrate in den Himmel schnellt :wuetend2:
 
Es geht immer noch nich um Rechtsfragen.

@ Dieter, wie kommst Du auf Hündin, ein Rüde hat auch einen guten Biss.
 



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