Hallo Leute,
in meinem ersten Beitrag geht es um eine ganz miese Masche, die vor allem
Hundebesitzer betrifft.
Ein bekannter von mir ist auf diese weise ganz mies über den Tisch gezogen worden.
Es geht hier um "Provozierte Beleidigungen" im Strassenverkehr, dabei muss es
zwingend im öffentlichen Strassenverkehr stattfinden, da es nur hier für Beleidigungen
einen Bußgeldkatalog gibt. Zudem sind Beleidigungen - selbst harmlose - eine Straftat.
So wird diese Masche durchgeführt:
Ihr befindet euch auf einem Parkplatz und holt gerade euren Hund aus eurem Fahrzeug
oder wollt euren Hund in euer Fahrzeug einladen.
Wichtig: Ihr seid alleine mit dem Hund am Fahrzeug, keine weitere Person, die
als Zeuge auftreten könnte
Ein Fahrzeug hält neben euch, das Fenster wird geöffnet und Jemand schreit:
"nimm deinen stinkenden Drecksköter von der Fahrbahn, er blockiert meinen Weg.
Hier wird eine Antwort wie "Was sind sie denn für ein Vogel" oder "Blödmann"
provoziert, ein Händewischen vor dem Gesicht reicht auch schon".
In dem vorgefahrenen Fahrzeug befindet sich mindestens eine weitere Person,
welche später als Zeuge auftritt.
Der Fahrer des Fahrzeuges steigt aus und provoziert den Hundehalter weiter
mit wirklich miesem Beschimpfungen des Hundes und versucht so, ein beleidigendes
Wort oder eine beleidigende Geste (z.B. wischen vor dem Gesicht) zu provozieren.
Wichtig: Es werden ausschliesslich der Hund / die Hunde mit Schimpfworten
beleidigt, nicht der Hundehalter.
Zudem kommt die Person immer wieder dicht an den Hundehalter heran,
um eine Berührung - z.B. ein Zurückstossen zu provozieren.
In diesem Fall kommt noch Körperverletzung hinzu!
Hat die Person erreicht was sie will, wird das Autokennzeichen aufgeschrieben,
sowie eine Beschreibung des Hundehalters und des Hundes, danach wird
Anzeige erstattet.
Nach einiger Zeit, etwa 1-2 Wochen erhaltet Ihr einen Brief von der Polizei
und alles geht seinen Weg.
In der Regel wird man sich schuldig fühlen, denn man hat ja tatsächlich die
in dem Schreiben genannten Worte gesagt und zahlt zähneknirschen
das Bussgeld.
Jetzt ist es noch nicht vorüber
Einige Zeit später bekommt der Hundebesitzer ein Brief vom Anwalt des
Beleidigten. Darin wird ein Gerichtsverfahren wegen Beleidigund angekündigt
inklusive Schmerzensgeldforderung für den Mandanten.
Man wäre aber "gerne bereit" für einen Vergleich wenn eine bestimmte
Summe plus Anwaltskosten überwiesen wird. Das War,s dann
Also aufpassen, nicht provozieren lassen und einfach nicht reagieren.
Schaut euch einmal den Bussgeldkatalog an, ihre werdet euch wundern
was bereits als Beleidigung gilt und somit eine Straftat bedeutet
Grüsse,
Peter
in meinem ersten Beitrag geht es um eine ganz miese Masche, die vor allem
Hundebesitzer betrifft.
Ein bekannter von mir ist auf diese weise ganz mies über den Tisch gezogen worden.
Es geht hier um "Provozierte Beleidigungen" im Strassenverkehr, dabei muss es
zwingend im öffentlichen Strassenverkehr stattfinden, da es nur hier für Beleidigungen
einen Bußgeldkatalog gibt. Zudem sind Beleidigungen - selbst harmlose - eine Straftat.
So wird diese Masche durchgeführt:
Ihr befindet euch auf einem Parkplatz und holt gerade euren Hund aus eurem Fahrzeug
oder wollt euren Hund in euer Fahrzeug einladen.
Wichtig: Ihr seid alleine mit dem Hund am Fahrzeug, keine weitere Person, die
als Zeuge auftreten könnte
Ein Fahrzeug hält neben euch, das Fenster wird geöffnet und Jemand schreit:
"nimm deinen stinkenden Drecksköter von der Fahrbahn, er blockiert meinen Weg.
Hier wird eine Antwort wie "Was sind sie denn für ein Vogel" oder "Blödmann"
provoziert, ein Händewischen vor dem Gesicht reicht auch schon".
In dem vorgefahrenen Fahrzeug befindet sich mindestens eine weitere Person,
welche später als Zeuge auftritt.
Der Fahrer des Fahrzeuges steigt aus und provoziert den Hundehalter weiter
mit wirklich miesem Beschimpfungen des Hundes und versucht so, ein beleidigendes
Wort oder eine beleidigende Geste (z.B. wischen vor dem Gesicht) zu provozieren.
Wichtig: Es werden ausschliesslich der Hund / die Hunde mit Schimpfworten
beleidigt, nicht der Hundehalter.
Zudem kommt die Person immer wieder dicht an den Hundehalter heran,
um eine Berührung - z.B. ein Zurückstossen zu provozieren.
In diesem Fall kommt noch Körperverletzung hinzu!
Hat die Person erreicht was sie will, wird das Autokennzeichen aufgeschrieben,
sowie eine Beschreibung des Hundehalters und des Hundes, danach wird
Anzeige erstattet.
Nach einiger Zeit, etwa 1-2 Wochen erhaltet Ihr einen Brief von der Polizei
und alles geht seinen Weg.
In der Regel wird man sich schuldig fühlen, denn man hat ja tatsächlich die
in dem Schreiben genannten Worte gesagt und zahlt zähneknirschen
das Bussgeld.
Jetzt ist es noch nicht vorüber
Einige Zeit später bekommt der Hundebesitzer ein Brief vom Anwalt des
Beleidigten. Darin wird ein Gerichtsverfahren wegen Beleidigund angekündigt
inklusive Schmerzensgeldforderung für den Mandanten.
Man wäre aber "gerne bereit" für einen Vergleich wenn eine bestimmte
Summe plus Anwaltskosten überwiesen wird. Das War,s dann
Also aufpassen, nicht provozieren lassen und einfach nicht reagieren.
Schaut euch einmal den Bussgeldkatalog an, ihre werdet euch wundern
was bereits als Beleidigung gilt und somit eine Straftat bedeutet
Grüsse,
Peter