Von fremdem Hund "gebissen" worden

Je nachdem.

Im schlimmsten Fall zahlt die Versicherung nicht. Bei Straftaten (bsp. du überfällst eine Bank und haust mit deinem Auto ab, fährst in die Leitplanke) dann zahlt die Vers. deines Autos keinen Cent, obwohl es vers. ist. Aber da es in Bezug einer Straftat geschehen ist (Flucht) nicht versichert, steht unter Ausschlüsse.

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Und den Führerschein bist Du auch los.

Im aktuellen Fall, kann man also nur auf Kulanz hoffen.:danke:

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Je nachdem.

Wenn in der Landesverordnung steht, dass Kinder (u18) Hunde nicht führen dürfen & es macht einer, dann ist es ein Gesetzesverstoß.

.

Muß da mal nachfragen als Kinder gelten dann alle Personen unter 18 Jahren ?
Habe ich das richtig verstanden ?:nachdenklich1:
 
@ Yacco,

da man mit 18 erst volljährig ist, dürfte alles darunter noch als Kind durchgehen.:jawoll:

Das mag stimmen, wenn das so in den AGB der Versicherung steht, rein rechtlich wird noch einmal unterschieden

Kind - Jugendlicher - Erwachsener.

Das ist entscheidend wenn es z.B. um Verletzung der Aufsichtpflicht geht.:nachdenklich1:
 
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