Huhu,
soweit ich weiß, besteht das Kupierverbot für lediglich 6 Jagdhund-Rassen nicht, nämlich bei:
Weimaraner, Griffon, Deutsch Draht-, Kurz- und Stichelhaar und dem Pudelpointer
Grund dazu ist die Minimierung der Verletzungsgefähr bei der jagdlichen Führung!
Dazu muss der zukünftiger Besitzer belegen, dass der Jäger ist bzw. ich dazu verpflichten, zu jenem zu werden.
Für alle anderen Rassen bzw. nicht-jagdlich geführte Hunde besteht das Kupierverbot - die 2. Ausnahme stellt die akute medizinische Notwendigkeit (schwerwiegende Verletzung der Rute, wie z. B. komlizierte Bruche, Krebserkrankungen und ähnlichem).
LG