Das sind Tiere aus dem Ausland die oft einen solchen Vertrag haben, das kommt auf die Orga an.Ja aus dem Ausland kommen auch die kastrierten Hunde.Hier hocken sie im TH weil nicht kastriert wurde.
Kupieren kann man ja im Ausland ebenso wird es im Ausland TÄ geben die kastrieren.Da gibt es ja keine Regelung.
Also zum Thema Auslandshunde...richtig,die hocken da im Tierheim weil nicht kastriert wurde, aber bei Strassenhunden, bzw.bei solchen die von ihren Besitzern als Strassenhunde gehalten werden,was im Ausland ja leider nicht unüblich ist, ist die Kastration für mich ja gerechtfertigt, um zahlreichen weiteren Generationen ein Leben auf der Strasse zu ersparen und den Teufelskreis zu durchbrechen.Hier gibt es keine andere Möglichkeit.
Aber bei Hunden die als normale Familienhunde gehalten werden,gibt es andere Möglichkeiten, Welpen zu verhindern,sofern keine andere Indikation da ist,die eine Kastration unumgänglich machen...aber das wäre jetzt wieder die Kastrationsdiskussion,wo ich nicht einsteigen will,weil das ins Uferlose geht.
Mir ging es nur darum,dass es für mich keine Lösung ist,dass die Leute einfach nicht unterschreiben sollen,und den Hund woanders holen sollen,weil die Leute dann wie gesagt wohl eher wo hingehen, wo sie besser keinen Hund holen sollten.Die wenigsten machen sich die Mühe eine Orga zu suchen,die auf die Klausel der Kastration verzichtet, weil die anderen Wege wesentlich leichter sind...
Die Leute sind dann schon auf der sicheren Seite,aber was ist mit den Hunden die dann wegen so eines
Vertrags ,der dann nicht unterschrieben wird,weiter heimatlos bleiben,und die Chance auf ein möglicherweise traumhaftes Hundeleben verpassen?
So muss man das auch sehen.
Ich verstehte und weiss wie gesagt,was die Orgas mit der Klausel bezwecken,und neue Welpen verhindern zu wollen,und verhindern zu wollen,dass mit dem Hund gezüchtet wird,halte ich für völlig richtig,nur kann es nicht die Lösung sein,ein Tier erzwungenermassen unters Messer zu legen,wenn es andere Möglichkeiten gibt,und die gibt es.
Auch ein Hund hat ein recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit, ausser ein Eingriff ist aus medizinischen oder seelischen Ursachen unumgänglich.
Und eine Kastration greift beim Hund in beides empfindlich ein...ist jetzt zwar wieder Kastrationsdiskussion, aber damit will ich klar machen,warum diese Klausel in den Verträgen für mich scheinheilig ist,man will damit Leid verhindern, aber fügt dem Hund mit einer unnötigen Verstümmelung Leid zu,zumindest wenn es nach den Verträgen geht...im schlimmsten Fall geht der Hund bei einem unnötigen Eingriff ein,und dann???
Und dafuer ist "nicht unterschreiben"halt nicht die Lösung!
Und mal ehrlich, wenn sich eine Orga bei der Abgabe eines Hundes so unsicher mit dem neuen Besitzer ist,dass derjenige so verantwortungsvoll ist,auf seinen Hund zu achten,und ihn nicht zum züchten zu missbrauchen,dann sollten sie den Hund gar nicht erst dahin abgeben.
Vielen Orgas geht die Kastration über alles,so nach dem Motto,wenn der Hund kastriert ist,ist ja alles gut...das ist einfach ein Trugschluss... .
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