Jäger und Hund nicht angeleint

Hm, aber muss der Jäger, bevor er einen Hund schießt, nicht erstmal den Besitzer des Hundes verwarnen?
Und schießen darf der Jäger eigentlich auch nur, wenn der Hund richtig am Wild dran ist. So wurde es mir
zumindest erklärt.

Aber ich denke, über dieses Thema kann man ewig diskutieren und man findet doch keinen gemeinsamen Weg.
 
Hm, aber muss der Jäger, bevor er einen Hund schießt, nicht erstmal den Besitzer des Hundes verwarnen?
Und schießen darf der Jäger eigentlich auch nur, wenn der Hund richtig am Wild dran ist. So wurde es mir
zumindest erklärt.

Aber ich denke, über dieses Thema kann man ewig diskutieren und man findet doch keinen gemeinsamen Weg.

Danke, so sehe und kenne ich das auch.

@ Yacco: Ich klinke mich hiermit aus der Diskussion mit Dir aus. Ich glaube du willst mich nicht verstehen und daher sehe ich da keinen Sinn drinnen, weiterhin immer wieder alles zu wiederholen usw.
 
Hm, aber muss der Jäger, bevor er einen Hund schießt, nicht erstmal den Besitzer des Hundes verwarnen?
Und schießen darf der Jäger eigentlich auch nur, wenn der Hund richtig am Wild dran ist. So wurde es mir
zumindest erklärt.

Aber ich denke, über dieses Thema kann man ewig diskutieren und man findet doch keinen gemeinsamen Weg.

Ist doch ganz einfach, laßt eure Hunde im Wald angeleint,
zwei Vorteile hat das
1 ihr brimgt einen Menschen ( Jäger ) nicht in Gewissenskonflikt

2 euer Hund lebt sicherer im Wald

Schon einmal daran gedacht, der Jäger könnte auch Züchter sein, der Hund der da gerade scheinbar "wildert" aus der eigenen Zucht stammen?
Und er muß auch Niemanden erst verwarnen ! Setzt das doch einmal in die Praxis um.
Und Leo, vlt. will man frau mich einfach nicht verstehen ?
 
Ein Hund wildert, wenn er press am Wildschwein/ Reh usw. dran klebt, es jagt und ggf von seinen Frischlingen verjagt.

DAS geht nicht.

Wenn ich weiß, dass mein Hund nicht abrufbar ist, bzw hinter Wild her geht, lasse ich ihn an der Leine. Gerade zum Wohle meines Hundes!

Das mit dem "lasst ihn einfach an der Leine" ist ja gut, kann ja jeder auch machen, wie er meint, dann muss er aber bsp. auch im Feld dran bleiben, denn auch da besteht Gefahr.

Abgesehen davon, geht mir mein Herz auf, wenn Leo im Wald die Gerüche aufnehmen kann und hier mal länger stehen bleiben kann usw. das geht an der Leine schlecht. ABER das ist meine Entscheidung und das kann jeder Hand haben wie er/ sie/ es möchte ;)
 
Der Blogger - also Stefan Fügner - schreibt allerdings ausdrücklich, dass er unabhängig von der rechtlichen Bewertung (der Wilderei durch einen Hund) eigene Begriffsbestimmungen definieren möchte (2. Absatz) und beschränkt "Wilderei" am Ende des Artikels auf die beiden von ihm geschilderten Fälle.

In Bezug auf die Definition von Wilderei führt diese Meinung nicht weiter, vor allem nicht, wenn ein anderer Jäger eine andere Auffassung hat und diese ggf. nachdrücklich mittels Pulver und Blei zum Ausdruck bringt.
 
Der Blogger - also Stefan Fügner - schreibt allerdings ausdrücklich, dass er unabhängig von der rechtlichen Bewertung (der Wilderei durch einen Hund) eigene Begriffsbestimmungen definieren möchte (2. Absatz) und beschränkt "Wilderei" am Ende des Artikels auf die beiden von ihm geschilderten Fälle.

In Bezug auf die Definition von Wilderei führt diese Meinung nicht weiter, vor allem nicht, wenn ein anderer Jäger eine andere Auffassung hat und diese ggf. nachdrücklich mittels Pulver und Blei zum Ausdruck bringt.
:zustimmung:
Zum Nachteil des Hundes
Und darum geht es ja wohl
:zwinkern2::
 
Ich habe auch eine Geschichte zum Thema:

Ich wohne in Niedersachsen und bin gestern aufgrund der Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit mit meinen Jungs ordnungsgemäß an der Biothane-Leine gesichert spazieren gegangen. Die Leinen haben Handschlaufen, die ich auch festhalte.

Wir haben ein Pärchen mit einem „kleinen Münsterländer“ getroffen und da es sich um eine fünf Monate alte Hündin handelte durften sich die Hunde an der Leine beschnüffeln. Die Hündin war an einer zwei Meter Führleine.

Und dann hört man immer „schade, dass Leinenpflicht ist“. Ich habe meine Hunde letztens an der Schleppleine mit einer Hündin spielen lassen aber das geht nicht besonders gut, da sich die Leine um die Menschenbeine gewickelt hatte.

Diesmal sage ich also, dass meine nicht jagen gehen und wir haben alle die Hunde abgeleint und dann ein bisschen gequatscht. Und da kam raus, dass das Frauchen Jägerin und „Erstführerin“ (so hieß das glaube ich) ist.

Ich war dann froh, dass meine Hunde wirklich nicht jagen gegangen sind und sich auch nicht aus meiner Sichtweite entfernt haben oder in den Wald bzw. auf die angrenzende Wiese gelaufen sind! Das wäre ja doch sehr unangenehm (und teuer?) geworden wenn das gerade vor den Augen einer Jägerin passiert.

Im Nachhinein habe ich überlegt wofür die Jägerin Ärger hätte machen können: Breits für`s Ableinen oder erst dafür, dass die Hunde nicht sofort abrufbar waren?

Ich glaube das nächste Mal spare ich mir das Ableinen.
 
Ich habe auch eine Geschichte zum Thema:

Ich wohne in Niedersachsen und bin gestern aufgrund der Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit mit meinen Jungs ordnungsgemäß an der Biothane-Leine gesichert spazieren gegangen. Die Leinen haben Handschlaufen, die ich auch festhalte.

Wir haben ein Pärchen mit einem „kleinen Münsterländer“ getroffen und da es sich um eine fünf Monate alte Hündin handelte durften sich die Hunde an der Leine beschnüffeln. Die Hündin war an einer zwei Meter Führleine.

Und dann hört man immer „schade, dass Leinenpflicht ist“. Ich habe meine Hunde letztens an der Schleppleine mit einer Hündin spielen lassen aber das geht nicht besonders gut, da sich die Leine um die Menschenbeine gewickelt hatte.

Diesmal sage ich also, dass meine nicht jagen gehen und wir haben alle die Hunde abgeleint und dann ein bisschen gequatscht. Und da kam raus, dass das Frauchen Jägerin und „Erstführerin“ (so hieß das glaube ich) ist.

Ich war dann froh, dass meine Hunde wirklich nicht jagen gegangen sind und sich auch nicht aus meiner Sichtweite entfernt haben oder in den Wald bzw. auf die angrenzende Wiese gelaufen sind! Das wäre ja doch sehr unangenehm (und teuer?) geworden wenn das gerade vor den Augen einer Jägerin passiert.

Im Nachhinein habe ich überlegt wofür die Jägerin Ärger hätte machen können: Breits für`s Ableinen oder erst dafür, dass die Hunde nicht sofort abrufbar waren?

Ich glaube das nächste Mal spare ich mir das Ableinen.

Sie hat ihren Hund auch abgeleint?

Warum soll sie denn Ärger machen?? Solange deine Hund nicht JAGEN, gibt es keinen Ärger. Wenn bei euch allerdings eine Leinenpflicht besteht, dann besteht sie. Das könnte Ärger geben fürs Ableinen, aber nicht von der Jägering sondern bsp vom Ordnungsamt.
 



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