Ich habe auch eine Geschichte zum Thema:
Ich wohne in Niedersachsen und bin gestern aufgrund der Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit mit meinen Jungs ordnungsgemäß an der Biothane-Leine gesichert spazieren gegangen. Die Leinen haben Handschlaufen, die ich auch festhalte.
Wir haben ein Pärchen mit einem „kleinen Münsterländer“ getroffen und da es sich um eine fünf Monate alte Hündin handelte durften sich die Hunde an der Leine beschnüffeln. Die Hündin war an einer zwei Meter Führleine.
Und dann hört man immer „schade, dass Leinenpflicht ist“. Ich habe meine Hunde letztens an der Schleppleine mit einer Hündin spielen lassen aber das geht nicht besonders gut, da sich die Leine um die Menschenbeine gewickelt hatte.
Diesmal sage ich also, dass meine nicht jagen gehen und wir haben alle die Hunde abgeleint und dann ein bisschen gequatscht. Und da kam raus, dass das Frauchen Jägerin und „Erstführerin“ (so hieß das glaube ich) ist.
Ich war dann froh, dass meine Hunde wirklich nicht jagen gegangen sind und sich auch nicht aus meiner Sichtweite entfernt haben oder in den Wald bzw. auf die angrenzende Wiese gelaufen sind! Das wäre ja doch sehr unangenehm (und teuer?) geworden wenn das gerade vor den Augen einer Jägerin passiert.
Im Nachhinein habe ich überlegt wofür die Jägerin Ärger hätte machen können: Breits für`s Ableinen oder erst dafür, dass die Hunde nicht sofort abrufbar waren?
Ich glaube das nächste Mal spare ich mir das Ableinen.