Hat jemand Erfahrungswerte mit Kampf- bzw. Listenhunden(-Mischlingen) in Baden-Württemberg

Hallo liebe Community,



wir haben ein paar Fragen zu Kampf- beziehungsweise Listenhunden in Baden-Württemberg.



Kurz vorab:

Wir sind auf der Suche nach einer passenden Welpin für uns. Sehr gerne hätten wir eine Mischung aus Französischer Bulldogge und weiteren Rassen. Wir dachten ein Mischling ist zu bevorzugen da robuster und zudem vermutlich freiatmend, ohne Verdauungsprobleme und mit Rute. In der Hoffnung, dass Hunderassen wie American Bulldog, American Staffordshire Terrier, Pitbull Terrier, Bull Boxer, Rottweiler, Staffordshire Bullterrier, Miniatur Bullterrier oder Bullterrier bezüglich des Körperbaus und dem Gemüt ganz gut zu einer Französischen Bulldogge passen und dabei der bullige Look mit großem Kopf und kurzem Fell erhalten bleibt, dachten wir eine Mischung mit diesen Hunderassen könnte eine gute Idee sein.


Leider stehen mache dieser Rassen in Baden-Württemberg auf der Liste. Aus dem Lesen der Kampfhundeverordnung/ Polizeiverordnung bzw. der Verwaltungsvorschrift werden wir nicht richtig schlau.

Dort werden drei Rassen als Kampfhunde eingestuft (American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier [Gruppe 1]), bei welchen man grundsätzlich belegen muss, dass diese nicht aggressiv oder gefährlich sind. Bei weiteren Rassen [Gruppe zwei] wird angegeben, dass diese als Kampfhunde eingestuft werden können, wenn Anhaltspunkte zu gesteigerter Aggressivität o.Ä. vorliegen. Des Weiteren wird angegeben, dass Kampfhunde an der Leine geführt werden müssen, einen Maulkorb tragen sollen und nicht gezüchtet werden dürfen.


Das bedeutet bei Hunden aus Gruppe 1 muss grundsätzlich belegt werden das diese ungefährlich sind und wenn dies belegt wurde, können die Hunde von Leinen- und Maulkorbpflicht befreit werden. Stimmt das?


Zudem würden wir gerne wissen wie das mit den erhöhten Steuern für Listenhunde läuft. Gilt diese nur für Gruppe 1 oder auch für Gruppe 2 und bleibt die erhöhte Steuer, auch wenn der Hund als ungefährlich eingestuft wird?


Auch haben wir gelesen (leider wissen wir nicht mehr wo), dass Mischlinge aus Kampfhunden und ungefährlichen Rassen ab einer bestimmten Anzahl von Kreuzungen nicht mehr als Listenhunde gelten. Stimmt das? Und falls ja, wie viel Kampfhund darf denn dann noch drin sein und gibt es dazu eine offizielle Regelung?


Als letzte Frage würden wir gerne wissen ob ihr weitere Kreuzungen kennt, die für uns passend sein könnten. Wichtig wäre uns neben bereits beschriebenen Eigenschaften, dass die Hündin, ein selbstbewusstes, aufgeschlossenes und fröhliches Gemüt hat, gerne kann die Hündin auch größer sein als Französische Bulldoggen. Vielleicht gibt es ja ähnliche Hunderassen oder weitere Kreuzungen, die in diese Richtung gehen würden?


Wir träumen schon seit Jahren von einem eigenen Hund, jetzt ist die Zeit endlich reif uns diesen Traum erfüllen zu können. Unser Ziel ist es alles richtig zu machen, deshalb möchten wir uns vorab so gut wie möglich informieren. Daher freuen wir uns sehr über Erfahrungswerte, konstruktive Kritik und Informationen. Vielleicht kennt ja jemand auch jemanden der einen passenden Wurf hat?

Vielen lieben Dank im Voraus auch dafür, dass ihr so viel Text gelesen habt 🙈 und viele herzliche Grüße

Ily und Finn
 
Soweit ich das rauslese, gelten Staff, Pitbull und Bullterrier, sowie deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Rassen als gefährliche Hunde.
Die Haltung ist erlaubnispflichtig. Das würde dann auch für einen Mix aus bspw. Staff und franz. Bulldogge gelten.

Von Befreiung von Leinen- und Maulkorbzwang habe ich nichts gefunden.

Bei Mischlingen ist das so eine Sache. Nach meinen Erfahrungen aus dem BL BRB wird bei Mischlingen, die nur noch zu einem Drittel oder Viertel "Kampfhund" sind, oft nach dem Phänotyp, also dem Aussehen, entschieden. Sieht der Hund also sehr nach Staff oder Bullterrier aus, dann ist es nach Meinung der Behörden auch einer.

Ich würde in BW keinen Hund dieser Rassen halten wollen. Ich bin wegen der ständigen Leinenzwangs damals mit meinen Hunden von BRB nach Sachsen umgezogen, weil sie hier einfach Hund sein dürfen.

Hundesteuer ist Gemeindesache.

Ich zahle hier für meinen Amstaff nur die normale Hundesteuer, weil er einen Wesenstest hat. Im Nachbarort ist das z.B. aber nicht so. Auch in dem Ort, wo mein Sohn wohnt, würde ich für den Staff, trotz Wesenstest, exorbitant hohe Steuern zahlen.

Ich würde übrigens weder eine französiche Bulldogge noch einen Mischling daraus anschaffen. Wegen der gesundheitlichen Probleme. Und Mischlinge sind nicht zwangsläufig gesünder. Ein Bullymix kann, wenn man Pech hat, die Gesundheitsprobleme der Reinrassigen geerbt haben.
 
Hallo liebe Verena,



vielen, vielen, vielen lieben Dank für die Mühe, die Du Dir gemacht hast und auch für Deine ausführliche Antwort. Inhaltlich hätten wir uns natürlich über eine frohere Kunde gefreut, aber, dass man hier in BW weniger entspannt ist, hätten wir uns auch denken können. Auch Dein Tipp bezüglich der Französischen Bulldoggen stimmt uns nachdenklich. Ich finde sie halt so herzallerliebst 🙈 . Na ja.. ich denke wir müssen uns alles nochmals gründlichst durch den Kopf gehen lassen und vielleicht auch einfach mal Kontakt mit der zuständigen Stelle aufnehmen und fragen, wie die Hundesteuer und Co. in unserem Stadtteil geregelt werden.



Wir danken Dir wirklich von Herzen, viele liebe Grüße nach Sachsen an Dich und Deine Lieblinge



Ily und Finn
 



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