Frau wirft neugeborene Hundewelpen in ICE-Mülleimer

Was mich wirklich wundert, wie kann das in einem ICE passieren?
Fahren die so leer durch die Gegend?
Das muss doch jemand mitbekommen haben?!
Die wäre bei mir nicht mal mehr zum aussteigen gekommen, zumindest nicht mit Hund!
Eine Geburt geht doch auch nicht still von statten...
Ich bete wirklich das da ein Hundehaltungsverbot durchgesetzt und kontrolliert wird, da fällt einem doch echt nix mehr zu ein!
Allein schon mit einer hochträchtigen Hündin durch die Botanik zu gondeln, boah!
 
Ich bin gespannt ob sie wirklich so eine harte Strafe abbekommt.... 3 Jahre Freiheitsstrafe, 25 000 Euro Geldstrafe und nie wieder Tiere....

Schade dass nicht alle Welpen geborgen wurden, bzw überlebt haben....
 
Nie wieder Tiere finde ich auf jeden Fall angebracht. :jawoll:

In einem anderen Forum wurde über den Fall diskutiert und der Thread wurde letztendlich von den Mods geschlossen weil es da zu einigen unschönen verbalen Entgleisungen kam. Einige forderten Verständnis für die Hundehalterin. Also das bekomme ich nicht hin, dass ich für die Frau Verständnis habe, beim besten Willen nicht.
 
Nie wieder Tiere finde ich auf jeden Fall angebracht. :jawoll:

In einem anderen Forum wurde über den Fall diskutiert und der Thread wurde letztendlich von den Mods geschlossen weil es da zu einigen unschönen verbalen Entgleisungen kam. Einige forderten Verständnis für die Hundehalterin. Also das bekomme ich nicht hin, dass ich für die Frau Verständnis habe, beim besten Willen nicht.

Ne Verständnis kann ich da aber auch nicht aufbringen.
 
Ich bin gespannt ob sie wirklich so eine harte Strafe abbekommt.... 3 Jahre Freiheitsstrafe, 25 000 Euro Geldstrafe und nie wieder Tiere....

Die 3 Jahre sind die Höchststrafe für den denkbar schwersten Fall der vorsätzlichen Tötung eines Wirbeltieres ohne vernünftigen Grund oder das ebenfalls vorsätzliche und aus Rohheit Zufügen von erheblichen Schmerzen und Leiden oder länger anhaltenden oder sich wiederholenden erheblichen Schmerzen oder Leiden.

https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__17.html

Der Vorsatz ist nachzuweisen und das wird schwer. Ist er nicht nachweisbar, ist es keine Straftat.

Auf die Erörterung von Rohheit und der sonstigen Tatbestandsvoraussetzungen verzichte ich jetzt.

Denkbar schwerste Fäll der "strafbaren" Tierquälerei sind -unabhängig vom Vorsatz - auch anders gelagert.

Verbleibt eine Ordnungswidrigkeit nach § 18 TierSchG und damit eine Geldstrafe. Die wird sie in ordentlicher Höhe kriegen - aber auch nur bei Vorsatz. Bei Fahrlässigkeit beträgt die denkbar höchste Geldstrafe 12.500 €.

https://www.gesetze-im-internet.de/tierschg/__18.html

Ein Tierhaltungsverbot kommt nur in Betracht, wenn sie wegen einer Straftat nach § 17 TierSchG verurteilt wird.

Mit einem Geständnis, etwas Psycho und einem halbwegs guten Anwalt ist sie aus der Strafbarkeit raus.

Was wird sie als Ordnungswidrigkeit bekommen? 3.000-4.000 € wenn´s hochkommt.
 
Verständnis? Für die Frau?
Wautzi geb dir Recht Verständnis ist da in keinsterleiweise aufzubringen.

Ums auf den Punkt zu bringen. Ich wünsch der lieben Frau alles denkbar schlechte.
 



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