Frau überfährt eigenen Hund und lässt ihn liegen

Ich kenne die "Anlieger-Probleme" und auch die Ausreden.
Ich frage mich nur, was das mit dem Führen eines Hundes vom Auto aus zu tun hat?
Wenn jemand einen Autofahrer anzeigt, der einen Hund vom Auto aus führt, ist es dafür völlig Latte, ob der Anlieger ist oder nicht.

Eben. Hilfreich sind auch regelmässig wiederkehrende Anzeigen, irgendwann wird garantiert gehandelt. Dann ist man zwar nicht mehr der beliebteste Anlieger, aber wen interessierts?

Natürlich alles schriftlich und nicht dieser "anonyme Anzeige" Blödsinn der so in ist in letzter Zeit.
 
Ich kenne die "Anlieger-Probleme" und auch die Ausreden.
Ich frage mich nur, was das mit dem Führen eines Hundes vom Auto aus zu tun hat?
Wenn jemand einen Autofahrer anzeigt, der einen Hund vom Auto aus führt, ist es dafür völlig Latte, ob der Anlieger ist oder nicht.

Eben warum läßt man dann nicht den Anlieger außen vor.:zwinkern2:

Eine Anzeige in dieser Richtung, würde zum Rohrkrepierer.
So war mein Hinweis zu verstehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist es denn tatsächlich verboten, sowas zu machen? :nachdenklich1:
Wo steht das?
Und ein Foto würde als Beweis genügen?

Wenn das auf einem Feldweg stattfindet, wo kein Anleinzwang ist - und kein Fahrverbot....ob da eine Anzeige greifen würde?

Ich glaube, diesbezüglich wäre jetzt wieder Dieter gefragt...:happy33:

Ist jetzt zwar ein wenig OT, aber Fotos machen dürfte nicht erlaubt sein, ohne Zustimmung der Person, die man fotografiert. Fraglich ob solch ein "Beweis" dann zugelassen werden würde.
 
Eben warum läßt man dann nicht den Anlieger außen vor.:zwinkern2:Eine Anzeige in dieser Richtung, würde zum Rohrkrepierer.
So war mein Hinweis zu verstehen.

Wirrer Kram. Ist echt müßig, darauf noch weiter einzugehen.

Ist jetzt zwar ein wenig OT, aber Fotos machen dürfte nicht erlaubt sein, ohne Zustimmung der Person, die man fotografiert. Fraglich ob solch ein "Beweis" dann zugelassen werden würde.

Fotoaufnahmen machen ist erlaubt, unter Umständen verboten ist die Verbreitung. Und dann ist auch nur das Recht am eigenen Bild - also das der Person selbst - geschützt, nicht das Auto oder der Hund.

Aufnahmen zu Beweiszwecken für eine Behörde sind aber keine Verbreitung, das Einstellen eines solchen "identifizierbaren" Fotos z.B. in eine Fb-Gruppe aber schon.

Und nur dagegen kann der Betroffene vorgehen.

Rechtsgrundlage ist das Kunsturhebergesetz, hier die §§ 22 und 23

http://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/BJNR000070907.html
 
Ok, gut zu wissen. Danke für deine Aufklärung :) Darf ich dich by the way in anderer Sache (Rechtssache) mal per PN was fragen?
 
einfach nur unfassbar...

Was zum Teufel muss jemanden reiten, damit man seinen Hund neben dem Auto herlaufen lässt?
So Faul kann man doch gar nicht sein. Und dann denn Hund einfach liegen lassen? Das kann kein Hundefreund gewesen sein.
Bei so etwas könnt ich komplett ausflippen...

Schönen Samstag euch noch...

Gruß Chris
 
Das beobachte ich leider nicht nur mit Autos, wobei es das bei meinen Eltern im Ort auch gibt - tolle Art des Gassigehens. Bah! Aber ich hab auch schon einen Mann gesehen, der seinen Schäferhund hinter seinen Motorrad hat herhechten lassen, mit 50 km/h an der Hauptstraße. Das arme Tier war völlig am Ende, von der Straßengefahr mal ganz abgesehen...:traurig2:
 
Das beobachte ich leider nicht nur mit Autos, wobei es das bei meinen Eltern im Ort auch gibt - tolle Art des Gassigehens. Bah! Aber ich hab auch schon einen Mann gesehen, der seinen Schäferhund hinter seinen Motorrad hat herhechten lassen, mit 50 km/h an der Hauptstraße. Das arme Tier war völlig am Ende, von der Straßengefahr mal ganz abgesehen...:traurig2:

Ja so kenne ich das hier auch :traurig8:

Motorrad, Quad und Auto sind hier sehr beliebt.
Wobei das mit dem Auto (wieder) extrem zugenommen hat bei uns nachdem die Autowerbung kam. Denn was im TV kommt kann ja nicht schlecht sein. :blabla:
 



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