Frau überfährt eigenen Hund und lässt ihn liegen

Das habe ich hier auf verschiedenen Feldwegen schon öfter beobachtet.
Der Halter fährt (langsam) mit seinem Auto, der Hund läuft nebenher oder hinterher.
Mich regt es auch jedes Mal auf, v.a. wenn so ein Duo mir entgegenkommt. Erstens muss ich dann jedes Mal in die Wiese springen, weil nicht genug Platz für alle ist, zweitens sind die Einwirkmöglichkeiten des Halters auf seinen freilaufenden Hund so auch sehr eingeschränkt.

Fotografieren, Nummernschild aufschreiben, Anzeige, Ruhe. Alle glücklich. Bis auf den HH der nun seinen Arsch bewegen muss.
 
Fotografieren, Nummernschild aufschreiben, Anzeige, Ruhe. Alle glücklich. Bis auf den HH der nun seinen Arsch bewegen muss.

Ist es denn tatsächlich verboten, sowas zu machen? :nachdenklich1:
Wo steht das?
Und ein Foto würde als Beweis genügen?

Wenn das auf einem Feldweg stattfindet, wo kein Anleinzwang ist - und kein Fahrverbot....ob da eine Anzeige greifen würde?

Ich glaube, diesbezüglich wäre jetzt wieder Dieter gefragt...:happy33:
 
Hallo,

StVO §28 Tiere

(1) (...) Es ist verboten, Tiere von Kraftfahrzeugen aus zu führen. Von Fahrrädern aus dürfen nur Hunde geführt werden.



Feldwege darf man übrigens entweder gar nicht befahren, oder es gilt die StVO.

LG,
Stadtmensch
 
Hallo,

StVO §28 Tiere

(1) (...) Es ist verboten, Tiere von Kraftfahrzeugen aus zu führen. Von Fahrrädern aus dürfen nur Hunde geführt werden.



Feldwege darf man übrigens entweder gar nicht befahren, oder es gilt die StVO.

LG,
Stadtmensch
Naja oder du bist Landwirt, Forstwirt, hast z.B. eine Pferde Weide dort usw.
 
Hallo,

StVO §28 Tiere

(1) (...) Es ist verboten, Tiere von Kraftfahrzeugen aus zu führen. Von Fahrrädern aus dürfen nur Hunde geführt werden.



Feldwege darf man übrigens entweder gar nicht befahren, oder es gilt die StVO.

LG,
Stadtmensch

Ah - DANKE! :zustimmung:

Schade, dass ich das nicht schon früher wußte. Ich kannte da mal jemanden, der das gemacht hat. Ich hab` versucht, ihn zu überzeugen - aber ohne Erfolg. :traurig8:
Hätte ich echt nicht gedacht, dass es dazu sogar eine Vorschrift gibt.....
 
Das Problem ist,
wie immer, du mußt es beweisen.
Und wenn , wie so oft, unter dem Schild " Anlieger frei " steht hast du eh die A Karte.
 
Naja, angeblich gibt das nur eine kleine Ordnungsstrafe, wenn man erwischt wird. Wer es darauf anlegt, kann sich vielleicht herausreden.
So richtig Aua wird es erst, wenn durch Hund oder Fahrer ein Schaden entsteht, denn gegen Blödheit ist man nicht versichert...

Die Frage ist eher, ob es Urteile gibt, die das Ausführen vom Auto aus in tierschutzrechtlicher Hinsicht untersagen.

Da wird es dann wohl darauf hinauslaufen, wer die besseren Anwälte hat, vermute ich...

LG,
Stadtmensch
 
Der Hund wurde lt. Pressebericht im Bereich einer Tongrube überfahren.
Tongruben zählen üblicherweise nicht zu öffentlichen Strassen, denn nur dort gilt die StVO und damit der § 28.

Die Regelung zielt ja nicht in erster Linie auf Tierschutz sondern auf Schutz des Strassenverkehrs.

Eine öffentliche Strasse ist eine, die - nach Maßgabe der jeweiligen Strassen- und Wegegesetze der Bundesländer - für den öffentlichen Verkehr gewidmet ist. Diese Widmung geschieht durch einen behördlichen Widmungsakt oder auch durch unvordenkliche Benutzung.

Man kann einem Weg nicht immer ansehen, ob er öffentlich ist, in der Regel sind Forst- oder Waldwege, auch unbefestigte Feldwege - keine öffentlichen Wege.

Mit A...karte bei dem Verkehrszeichen "Anlieger frei" hat das Ganze allerdings überhaupt nichts zu tun.
 
Ich kenne die "Anlieger-Probleme" und auch die Ausreden.
Ich frage mich nur, was das mit dem Führen eines Hundes vom Auto aus zu tun hat?
Wenn jemand einen Autofahrer anzeigt, der einen Hund vom Auto aus führt, ist es dafür völlig Latte, ob der Anlieger ist oder nicht.
 



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