30. Wer ist Halter eines Hundes?
Tierhalter ist derjenige, der nach der Verkehrsanschauung darüber entscheidet, ob Dritte der von einem Tier ausgehenden, nur unzulänglich beherrschbaren Gefahr ausgesetzt werden und deshalb auch das entsprechende Risiko tragen soll. Als wesentliche Indizien dafür dienen:
• wer die Bestimmungsmacht über das Tier hat,
• aus eigenem Interesse für die Kosten des Tieres aufkommt,
• den allgemeinen Wert und Nutzen des Tieres für sich in Anspruch nimmt und
• das Risiko seines Verlustes trägt.
Eigentum und Eigenbesitz am Tier sind zwar nicht Voraussetzung, aber Indiz; ebenso Sorge für Obdach und Unterhalt für das Tier.
Auch mehrere Personen können Tierhalter sein. Bei Minderjährigen gelten für die Begründung der Haltereigenschaft §§ 104 ff. BGB entsprechend.
Ein Hund kann von mehreren Haltern gehalten werden. Dies ist dann der Fall, wenn zum Beispiel nachweislich eine Person für die Zahlung der Hundesteuer und eine weitere Person für die Haftpflichtversicherung verantwortlich ist oder im Kaufvertrag genannt wird.