Fragen zu Sachkundenachweis ab 01.07.2013 Niedersachsen

Erster Hund
NELLY/ Malteser- Yorki
Hallöchen!

Ich weiß nich, ob ich einfach zu dusselig bin die Regelungen zu verstehen?
Das Gesetzt für den Sachkundenachweis tritt ab dem 01.07.2013 in Kraft für Ersthundebesitzer!
Ich verstehe das Alles so, dass nur Ersthundebesitzer AB DIESEM DATUM einen Sachkundenachweis erbringen müssen!
Haben diese in den letzten 10 Jahren schon einmal einen Hund gehabt, dann brauchen sie diesen Nachweis NICHT zu erbringen!

Habe eine Hündin im Oktober 2011 angemeldet!
Der zweite Hund kommt jetzt im März! ( Diese Hündin ist jedoch ein ehemaliger
Strassenhund, und ist sehr ängstlich und unsicher! Platz und Sitz wird gerade
beigebracht! außerdem kann sie NUR an der Leine gehen, sonst haut sie ab!
Wie sollte ich bitte mit diesem Hund einen Sachkundenachweis erbringen können?? )

Das bedeutet doch, dass wir keinen Nachweis erbringen müssen, da wir Ersthundebesitzer VOR dem 01.07.2013 waren!

Ich bin schon ganz kribbelig! Niemand kann mir richtig Auskunft geben! Auch nicht, was bei dem Sachkundenachweis wichtig ist! Welche praktischen Aufgaben und so!
Und welche Hunde eine Ausnahmeregelung haben! ( wie bei z.B. Strassenhunden, ängstlichen Hunden und so )

Ich dreh mich völlig im Kreis und ich verstehe es einfach nicht!

Hoffe auf Euch!
lg
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

der Sachkundenachweis ist kein Wesenstest. Auch ein ängstlicher Hund "besteht". Du als Halter mußt unter Beweis stellen, daß Du Situationen einschätzen und meistern kannst. Und Deinen Hund eben entsprechend führst, wenn er ängstlich reagiert.

Die Übergangsregelung habe ich selbst noch nicht so richtig verstanden. Man soll in der Vergangenheit für die Zeit von 10 Jahren einen Hund gehalten haben. Oder doch nur innerhalb von 10 Jahren einen Hund gehabt haben...!?

Ich jedenfalls erfülle beides und muß mir somit keine Gedanken darüber machen...:denken24:

Liebe Grüße

BETTY und Ronja
 
Hallo,

ah...okay...in den letzten 10 Jahren für mindestens 2 Jahre...

Demnach mußt die die Sachkunde also nachweisen mit Inkrafttreten des Gesetzes.

Liebe Grüße

BETTY und Ronja
 
Jap, du bist auch fällig. Zeitlich und auch mit ehemaligem Straßenhund. In der Hinsicht werden keine Unterschiede gemacht. Tierärzte und Jäger sind ausgeschlossen von dem Führerschein.
Das Gesetz gibts seit Mitte 2011 und die Übergangszeit war nun wohl gedacht, sich und seinen Hund "auf Vordermann" zu bringen, um den Hundeführerschein bis Mitte 2013 vorzeigen zu können.

Also ja, du und dein Hund müsst den Führerschein machen, du allein noch die Sachkunde....;-)
 
Juti, danke für die netten Antworten! :zwinkern2:
Da freut sich mein Geldbeutel bei 200€ pro Hund!

Wo finde ich im Internet, was bei diesem Sachkundenachweis passiert und was ich theoretisch wissen muss?

Wenn dieses Gesetz in Kraft tritt, muss man seinen Hund ja auch bei so einem Register melden, und die schreiben Dich dann an, ob du den Sachkundenachweis machen musst und bis wann!

So stand es jedenfalls in der Infobroschüre unseres Tierheims, wo ich den zweiten Hund hole!

Wer noch Ideen hat, bitte melden!
Liebe Grüße
 
Also mögliche Beispiele beim praktischen Teil sind:

-Grundgehorsam
-Leinenführigkeit
-Freifolge, Fußlaufen
-Abrufen aus dem Spiel
-Absitzen / Ablegen lassen, während andere Hunde schon abgerufen werden
-Hund vor z.B. einem Geschäft ablegen, ca. 3. Minuten, ohne das er dich sieht, während Statisten vorbei laufen und für Ablenkung sorgen (Radfahrer, Kinder, Menschen mit Hund, ...)
-Begegnungssituationen mit
* anderen Hundehaltern und ihren Hunden
* klingelnden Fahrradfahrern
* Rollstuhlfahrern / Menschen am Rollator
* pöbelnden / komisch angezogenen / auffälligen Menschen
-Stadtsituationen (z.B. Aufenthalt im Café, ohne das der Hund den Kellner oder andere Menschen belästigt, Fahrstuhl fahren, Hund mit ins Geschäft nehmen und z.B. Ablegen lassen oder so)

Da sind wohl den Prüfern kaum Grenzen gesetzt...Also es kann einiges davon dran kommen, es kann auch noch einiges anderes sein...;-)
 
Danke lieb Mone!
Da habe ich ja schon einmal einen Überblick!

Mit meiner Strassenhündin wird das wohl eher problematisch mit einigen Dingen!
( freilauf, abrufen und so )
Damit kann ich wohl erstmal nicht dienen!
Bevor sie abhaut, lasse ich sie lieber an der Leine!
Und anbinden und weggehen werde ich sicherlich nicht machen!
Das mache ich so auch nicht!
Mal schauen!
lg
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich finde einiges daran auch nicht alltagstauglich. Niemals wird der Moment kommen, in dem ich meinen Hund vor einem Geschäft anbinde und ihn allein zurück lasse, während ich drinnen seelenruhig einkaufe. Manche machen das, ich würde es niemals tun. Ich nehme meinen Hund auch oft mit in die Stadt oder ins Restaurant. Vor allem aber wegen des Führerscheins, damit er es gewohnt ist. Die sehen es leider so vor und man darf nicht mal mehr selbst entscheiden, ob der eigene Hund ein "Landei" sein darf (was meiner sein könnte...) oder nicht.
 
Wo finde ich im Internet, was bei diesem Sachkundenachweis passiert und was ich theoretisch wissen muss?


Guten Abend,
hier bei uns im Rheinland ist der Sachkundenachweis schon längere Zeit Pflicht für Hunde über 40 cm Grösse, bzw. 20 kg Gewicht. Die entsprechenden Fragen kann man sich im Internet bei der entsprechenden Tierärztekammer herunterladen und üben.
Ich selber mußte für Bella auch einen Sachkundenachweis erbringen. Habe dies bei unserem Tierarzt abgelegt, hat mich um die 35€ gekostet. War alles halb so schlimm.
 



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