Wenn es ein "Vermehrer" war wird es schwer, weil er an keine Zuchtregeln gebunden ist und somit auch juristisch schwer greifbar ist.
Wie andere schon gesagt haben, hättest du selber Fragen stellen müssen und dir im Fall der Fälle diese freiheit von Rassespezifischenkrankheiten schriftlich geben lassen müssen. Zusammen mit den Unterschungsbeweisen des "Züchters".
Es ist sehr schwer gegen so etwas vor zu gehen, weil man in der Regel sagt: Gekauft wie gesehen. Ausnahmen sind bewusster Betrug des "Züchters" und da wirds schwer das nach zu weisen. Grade wenn man nicht expilizit unter Zeugen fragt. Es gibt durchaus Fälle, wo der Halter recht bekommt, das sind aber Hunde die Nachweislich vorher sterbenskrank waren oder eine HD bekannt war und verschwiegen wurde, trotz nachfrage. Und es sind auch in der Regel gewerbliche Züchter.
Ansonsten kann da nur ein wirklich guter und erfahrener Tierkaufsrecht-Fachmann helfen.
Wie andere schon gesagt haben, hättest du selber Fragen stellen müssen und dir im Fall der Fälle diese freiheit von Rassespezifischenkrankheiten schriftlich geben lassen müssen. Zusammen mit den Unterschungsbeweisen des "Züchters".
Es ist sehr schwer gegen so etwas vor zu gehen, weil man in der Regel sagt: Gekauft wie gesehen. Ausnahmen sind bewusster Betrug des "Züchters" und da wirds schwer das nach zu weisen. Grade wenn man nicht expilizit unter Zeugen fragt. Es gibt durchaus Fälle, wo der Halter recht bekommt, das sind aber Hunde die Nachweislich vorher sterbenskrank waren oder eine HD bekannt war und verschwiegen wurde, trotz nachfrage. Und es sind auch in der Regel gewerbliche Züchter.
Ansonsten kann da nur ein wirklich guter und erfahrener Tierkaufsrecht-Fachmann helfen.