Rechtslage kranker Welpe?

Klar in besonders dicht infizierten Gebieten mit dichtem Hundebesatz ist das eventuell sinnvoll.

Ich hab Dich ja nicht ausgefragt im bösen Sinne,wollte nur wissen warum man bis zur 12.Woche dreimal impft.
Ihr teilt dann einfach auf.
Wie andere schlußendlich impfen,ist mir gleich.

Wenn man sich beim Vetamt,den Tierärzten in der Umgebung erkundigt sollte man wissen woran man ist und kann danach entscheiden.

ja das versteh ich schon...aber da wir züchten und ich lieber auf der sicheren seite stehe ( durch welpenbesucher usw ) impfen wir in der 5. in der 8. woche+chip und in der 12. woche dann die vollschutzimpfung+tollwut
 
Da spielen viele Dinge mit rein - ist der Züchter gewerblich tätig, züchtet er nur hobbymäßig usw.. Das hängt von der Diagnose ab, ob Du den Züchter belangen kannst. QUOTE]

So ist es. Im Zivilrecht sind Tiere Sachen und ein mangelbehafteter Hund ist rechtlich im Grunde nichts anderes als ein Fernseher oder ein Auto.
Solche Fälle werden nach dem Gewährleistungsrecht des BGB abgearbeitet. Es macht allerdings einen Unterschied, ob der Verkäufer "Privatmann" oder ein gewerbl. Züchter - also ein "Unternehmer" im Sinne des BGB ist. Nur bei einem Verbrauchsgüterkauf (Verbraucher kauft von einem Unternehmer) erleichtert die Beweislastumkehr des § 476 ggf. die Rückabwicklung erheblich.
Ansonsten müsste der Käufer beweisen, dass der Mangel schon bei Gefahrübergang vorhanden war. Und das kann im Einzelfall schwierig werden.
 



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