Lichterflug
Gast
Nordrhein-Westfalen erwähnt ausdrücklich den "Pittbull Terrier" und den American Staffordshire-Terrier (§ 3 Abs. 2 des Landeshundegesetzes) und Schleswig-Holstein bezieht sich beim Zuchtverbot auf die Rassen des Hundeverbringungs- und Einfuhrbeschränkungsgesetzes, mithin auch auf den "Pitbull-Terrier" und den American Staffordshire-Terrier (§ 2 Abs.1 HundVerbrEinfG).
Die weiteren Bundesländer müsste man einzeln abgleichen.
Ein APBT wird - soweit ich das überblicke - nicht erwähnt.
Solange es noch Gesetze gibt die den "Bandog" verbieten, erklärt sich deren Schwachsinnigkeit von selbst. ^^