Wie groß wird der Pitbull-Terrier?

Nordrhein-Westfalen erwähnt ausdrücklich den "Pittbull Terrier" und den American Staffordshire-Terrier (§ 3 Abs. 2 des Landeshundegesetzes) und Schleswig-Holstein bezieht sich beim Zuchtverbot auf die Rassen des Hundeverbringungs- und Einfuhrbeschränkungsgesetzes, mithin auch auf den "Pitbull-Terrier" und den American Staffordshire-Terrier (§ 2 Abs.1 HundVerbrEinfG).
Die weiteren Bundesländer müsste man einzeln abgleichen.

Ein APBT wird - soweit ich das überblicke - nicht erwähnt.

Solange es noch Gesetze gibt die den "Bandog" verbieten, erklärt sich deren Schwachsinnigkeit von selbst. ^^
 
Es wird hoffentlich irgendwann einen Tag ohne diese Gesetze geben.

Die gab es doch. Doch, solange es Hundehalter gibt, die jede Verantwortung für ihren Hund ablehnen,ihn machen lassen, was er will, ohne Rücksicht auf andere Mitmenschen und Tiere, die ihr Ego mit extra "scharf gemachte" Hunde stärken,denen es egal ist, ob andere dabei zu Schaden kommen, so lange wird es Hundehalter-Gesetze geben. Ja, es waren schöne Zeiten ohne diese Gesetze. Vielleicht sollte man sich mal fragen, aus welchen Gründen sie entstanden sind? Hundehasser gibt es viele. Die werden jede Möglichkeit nutzen damit diese Gesetze bestehen bleiben oder noch verstärkt werden und Hundehalter, die sich so benehmen, dass diese Leute auch noch Erfolg haben gibt es leider auch genug.:wuetend2:
 
Bei meiner weiß ich nicht genau, ob sie reinrassig ist denn sie wurde als Welpe ausgesetzt.
Also das Gewicht kommt mir aber sehr viel vor. Meine Dame ist 9 Jahre und wiegt 20 kg.
Allerdings ist die Größe auch nur 44 cm.

LG
 



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