Wer behält den Hund nach einer Scheidung?

14.03.2013

Da mittlerweile statistisch fast jede zweite Ehe geschieden wird, müssen Gerichte auch immer öfter die Frage nach dem Verbleib der gemeinsamen Haustiere entscheiden.

So auch in dem Fall des vom Oberlandesgericht (OLG) Schleswig-Holstein am 20.02.2013 entschiedenen Fall, in dem die geschiedenen Eheleute sich nicht über den Verbleib der drei Hunde einigen konnten. Daher musste das Gericht diese Frage entscheiden. Da es für Haustiere keine gesetzliche Regelung eines Sorgerechts wie bei Kindern gibt, müssen die Gerichte die Regelungen über die Haushaltsgegenstände anwenden. Das bedeutet, dass zunächst die Eigentumslage an den Tieren geklärt werden muss. Sind die Eheleute gemeinsam Miteigentümer, so muss das Gericht das Tier einem der beiden endgültig zusprechen.

Da der Tierschutz seit 2002 ins Grundgesetz aufgenommen und als Staatsziel statuiert wurde, muss der Tierschutz von den staatlichen Organen wie den Gerichten beachtet werden. Obwohl dies zum Großteil noch nicht in dem von Tierschützern geforderten Rahmen passiert, hat sich das OLG Schleswig daran gehalten und hat insbesondere in Bezug auf den schwerhörigen Boxer entschieden, dass er in seinem gewohnten Zuhause und somit bei der geschiedenen Ehefrau bleibt, da der geschiedene Ehemann in eine sehr kleine Wohnung gezogen war und dem Hund daher nicht den gewohnten Freiraum bieten könne wie die geschiedene Ehefrau auf dem großen Grundstück. Die geschiedene Ehefrau behielt zudem den Cocker-Spaniel, den sie von ihrem geschiedenen Mann in der Ehe geschenkt bekommen hatte. Der Ehemann hingegen bekam die Basset-Hündin zugesprochen. Das Urteil hat zwar für andere Gerichte keine Bindungswirkung, kann aber Richtern in ähnlichen Fällen als Orientierungshilfe dienen.

Quelle
 
Währe das der fall bei mir, würde ich unseren Hund meinen Mann übergeben. Auch wenn ich ihn so sehr liebe. Der Hund aber ist mehr Herrchen Hund als Frauchen und ihn zuliebe würde ich das machen. Warum soll er denn leiden. Würde aber verlangen ihn mal und wieder sehen zu dürfen.
 
würde meine beiden auf jeden fall mitnehmen. es sind frauchen-hunde und beide total auf mich bezogen mein mann liebt auch seine hunde aber eher auf der basis zum knuddeln :jawoll:
 
Ich habe meine Hündin nach der Scheidung behalten. Es war sehr einfach. :zwinkern2: Ich habe sie selbst gekauft, zahlte selbst die Steuer und die Haftplichtversicherung. Für alle Kosten (Tierarzt, Futter, Hundezubehör, etc.) bin ich selbst aufgekommen. Auch Spaziergänge und alle mögliche Aktivitäten mit dem Hund lagen auf meinen Schultern. Phoenix ist und bleibt meine Hündin! :jawoll::girllove:
 
würde meine beiden auf jeden fall mitnehmen. es sind frauchen-hunde und beide total auf mich bezogen mein mann liebt auch seine hunde aber eher auf der basis zum knuddeln :jawoll:

wäre bei unserem auch so - ich beschäftige mich den ganzen Tag mit Hund - Herrchen ist überwiegend der Knuddler.
Der würde eingehen, wenn er sich mit dem Hund so abgeben müsste wie ich!
 
Da mein Mann sehr krank ist, bin ich diejenige die alles mit dem Hund macht.
Mein Mann hat den Hund nur zum freuen und knuddeln.
Eine Scheidung kommt bei uns nach 38 Ehejahren eh nicht in Frage.
 
wäre bei unserem auch so - ich beschäftige mich den ganzen Tag mit Hund - Herrchen ist überwiegend der Knuddler.
Der würde eingehen, wenn er sich mit dem Hund so abgeben müsste wie ich!

Ist das gleiche bei uns.:wuetend10:
 



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