Steuerliche Absetzbarkeit von Kosten für Gassigeher, Betreuer oder HuTa

Die Frage, wie lange Hunde allein gelassen werden können, ist ein ebenso großes wie regelmäßig wiederkehrendes Thema hier im Forum.
Gerne wird bei langer - i.d.R. arbeitsbedingter - Abwesenheit geraten, sich einen Gassigeher zuzulegen oder das Tier in eine HuTa zu geben.

Sowas ist meist nicht ganz billig, bei regelmäßiger Betreuung können schnell Beträge von 2000 € oder mehr im Jahr entstehen.

Indes beteiligt sich Vater Staat - der Gute - bis zu 600,-- €jährlich an Betreuungskosten für Haustiere, dies als sog. haushaltsnahe Dienstleistung.

Das Finanzgericht Düsseldorf hat dazu am 4.2.2015 ein Urteil gefällt. Interessant sind insbesondere die Ziffern 19 bis 21.

http://openjur.de/u/758899.html

Einen Versuch bei der nächsten Steuererklärung ist es ggf. wert.
 
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