Die Frage, wie lange Hunde allein gelassen werden können, ist ein ebenso großes wie regelmäßig wiederkehrendes Thema hier im Forum.
Gerne wird bei langer - i.d.R. arbeitsbedingter - Abwesenheit geraten, sich einen Gassigeher zuzulegen oder das Tier in eine HuTa zu geben.
Sowas ist meist nicht ganz billig, bei regelmäßiger Betreuung können schnell Beträge von 2000 € oder mehr im Jahr entstehen.
Indes beteiligt sich Vater Staat - der Gute - bis zu 600,-- €jährlich an Betreuungskosten für Haustiere, dies als sog. haushaltsnahe Dienstleistung.
Das Finanzgericht Düsseldorf hat dazu am 4.2.2015 ein Urteil gefällt. Interessant sind insbesondere die Ziffern 19 bis 21.
http://openjur.de/u/758899.html
Einen Versuch bei der nächsten Steuererklärung ist es ggf. wert.
Gerne wird bei langer - i.d.R. arbeitsbedingter - Abwesenheit geraten, sich einen Gassigeher zuzulegen oder das Tier in eine HuTa zu geben.
Sowas ist meist nicht ganz billig, bei regelmäßiger Betreuung können schnell Beträge von 2000 € oder mehr im Jahr entstehen.
Indes beteiligt sich Vater Staat - der Gute - bis zu 600,-- €jährlich an Betreuungskosten für Haustiere, dies als sog. haushaltsnahe Dienstleistung.
Das Finanzgericht Düsseldorf hat dazu am 4.2.2015 ein Urteil gefällt. Interessant sind insbesondere die Ziffern 19 bis 21.
http://openjur.de/u/758899.html
Einen Versuch bei der nächsten Steuererklärung ist es ggf. wert.
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