Scheidungshund vom Ex übernehmen - Erfahrungen & Tipps gesucht

Erster Hund
Yambo Dt.Schäferhund (6)
Also, ich brauche eure Hilfe...ich fang mal an mein Problem zu erläutern.
Habe vor 6 Jahren von meinem Mann einen Schäferhund geschenkt bekommen. Bis ich letztes Jahr ausgezogen bin war auch alles super, ich musste den Hund bei meinem Mann lassen da ich hier in der Gegend nur schlecht eine Wohnung gefunden hätte in der so ein großer Hund erlaubt gewesen wäre.es ist so, dass der Hund bei meinem Mann 24h am Tag draussen im Zwinger lebt, mit einem Auslauf von ca 100qm- mein Mann ist in der Woche jeden Tag von 7.30h- 17.30 aus dem Haus und kommt mittags für 30 min nach hause,lässt den Hund kurz pinkeln und das wars. Ich fand das noch nie gut, aber konnte mich auch nicht gegen meinen Ex wehren. Jetzt war ich gestern zufällig bei Ihm und war über den Zustand des Hundes sehr erschrocken. Er hatte mal wieder einen Milbenbefall im Ohr, hat schon gejammert wenn man das Ohr berührt hat...lt meinem Mann hat er da schon was gegn getan....für mich gehört das Tier zum TA, aber wie gesagt - keine Chance....noch dazu hat er eine Verletzung am Fuß, die immer wieder aufgeht nach einem Unfall vor ein paar Jahren, die gepflegt werden müsste was er aber auch nicht tut. Heute habe ich ihn dann gebeten mir meinen Hund raus zu geben da ich mich weiter um ihn kümmern will habe eine riesen Wohnung, es ist immer jemand daheim und ich will meinen Hund auch wieder bei mir haben. Er sagte dazu dass er da morgen ertsmal klären will, wie das von Tierschutzrechtlicher Seite wäre den Hund in einer Wohnung zu halten :wuetend2: ich halte das für völlig bescheuert aber was sagt ihr dazu? Bei mir hätte er wenigstens Familienanschluss und außerdem hat er bei mir auch genügend Platz sich zu bewegen, kommt regelmäßig raus etc...und wird vor allem gepflegt. Wie seht ihr die Sache? Ich muss noch hinzu fügen dass die Tante meines Mannes hier im Tierschutzverein die Vorsitzende ist...
danke euch schonmal für eure Meinungen und Tipps.
Tschennie
 
von tierschutz rechtlicher seite ist nichts
dagegen einzuwenden das der hund bei dir lebt.
im gegenteil - zwingerhaltung ist ja nicht so erstrebenswert.
noch dazu wenn der hund,nachweislich,nicht gepflegt und
tierärztlich versorgt wird.
 
hallo jenny....

hmpf...männer. hauptsache recht haben, wa? (oh oh...bin doch eigentlich gar nicht verbittert):zornig:

Gegen eine Wohnung ist in der Tat rein gar nichts einzuwenden, denn es geht primär um die Auslastung des Hundes ausserhalb der Wohnung. Die Wohnung selbst gilt als Ruhepol wahrzunehmen und der Hund wird da die meiste Zeit pennen. Das Einzige was zu einem "Problem" (allerdings primär für dich) werden könnte, ist das Stockwerk in dem ihr lebt. Große Rassen (kleine kann mansich ja eh schnell unter den Arm klemmen:happy33:) sollten möglichst wenig Stufen laufen. Da diese Hunde besonders gefährdet für Gelenkserkrankungen sind. Wohnst du zB im 5ten Stock (ohne Lift) dann müsstest du dir überlegen ob der Hund getragen werden kann, es eine helfende Unterstützung für den Hund gibt zB: http://www.hundeversand.de/hilfsmittel/hilfsgeschirre/index.php
(wie gut ist sie denn gelengstechnisch in Schuss?) und/oder du musst ihr beibringen, dass sie (besonders treppab) langsam geht. Es gilt die Stauchung der Gelenke so weit wie möglich zu vermeiden.

Ich denke generell, dass dein Hund bei dir besser aufgehoben ist! Und ich hoffe, dass die Tante deinem Ex keinen Floh ins Ohr setzt. Aber zur Not gibt es ja nicht nur die Dame, sondern sicherlich auch andere Stellen an die du dich wenden könntest, die dir bestätigen was delchen und ich auch schon sagten!

ich drücke die daumen, dass deine hündin wieder zu dir kann!

lg
 
danke schonmal für eure antworten....ich wohne im zweiten stock. da habe ich mir auch schon gedanken drüber gemacht, aber ich bin ja noch jung und sollte bei ihm irgendwann mal gelenktechnisch was sein, werde ich mir was einfallen lassen und ihn zur not auch selber tragen :)
ich hoffe auch dass sie eher auf meiner seite ist, aber wie man das kennt mit den familienbanden...na ja.. ich werd mich an sämtliche stellen wenden und sehen dass ich ihn wieder bekomme..das kann ich nicht mit ansehen....
 
Also ich bin auch der Meinung, dass da tierschutzrechtlich nichts einzuwenden ist, wenn der Hund bei dir lebt - im Gegenteil...
Ich sehe da nur noch ein ganz anderes Problem...
Wenn dein Mann dir den Hund geschenkt hat, dann hat er ihn ja sicherlich gekauft. Steht er auch als Halter im Kaufvertrag? Auf wen ist der Hund gemeldet? Auf wen ist er bei Tasso registriert (sofern er es ist)? Wenn alles über deinen Mann lief/läuft, muss er dir den Hund gar nicht rausgeben, denn rechtlich gesehen, wäre es dann SEIN Hund. Dann gäbe es wirklich nur die Option, den Tierschutz einzuschalten, davon zu überzeugen, dass der Hund dort in mieserablen Zuständen lebt und hoffen, dass sie dir den Hund dann anvertrauen.

Aber ich will nicht den Teufel an die Wand malen. Hoffe für dich, dass ihr euch friedlich einigen könnt und du deinen Hund bald bei dir haben kannst.
LG Yllen!
 
Mein Tipp, suche Dir einen Anwalt, der auch in Sachen Tierschutz etc. bewandert ist und lass Dir Tipps geben wie Du vorgehen solltest, evtl. auch mal einen Brief an Deinen Mann aufsetzen lassen. Bewirkt zuweilen wahre Wunder.
 
Mein Tipp, suche Dir einen Anwalt, der auch in Sachen Tierschutz etc. bewandert ist und lass Dir Tipps geben wie Du vorgehen solltest, evtl. auch mal einen Brief an Deinen Mann aufsetzen lassen. Bewirkt zuweilen wahre Wunder.

ich würde auch sagen, sie sollte sich einen Anwalt holen "falls" sie mit anderen Mitteln wirklich nicht weiterkommt ..
& wenn der Hund auf deinem Ex gemeldet usw. musst du es eben anders regeln, den Umgang mit den Hund, was du ja hier
schon gut erläutert hast .. & da kann dir ein Anwalt mehr helfen, als wir :zustimmung:
 



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