Problem wegen "Listenhund" in der Wohnung

Er könnte aber auch in der Gemeinde bleiben und sich eine normale Mietwohnung suchen, also keine die von der Gemeinde vermietet wird!
So ist die Gemeinde nicht mehr Eigentümer und kann ihm auch nicht vorschreiben welchen Hund er hält!
Den Hundeführschein muss er sowieso machen, bzw in NÖ den Sachkundenachweis!
 
Er könnte aber auch in der Gemeinde bleiben und sich eine normale Mietwohnung suchen, also keine die von der Gemeinde vermietet wird!
So ist die Gemeinde nicht mehr Eigentümer und kann ihm auch nicht vorschreiben welchen Hund er hält!
Den Hundeführschein muss er sowieso machen, bzw in NÖ den Sachkundenachweis!

Kann er und muss er... aber nachdem eine der Hauptforderungen des Bürgermeisters war, dass eben dieser Sachkundenachweis jetzt dann endlich mal gemacht wird, denke ich, dass sich allein damit schon viele Probleme lösen lassen würden.

Aber wie genau es wirklich aussieht, kann man hier eh schlecht sagen. Wir hören hier nur eine Version :zwinkern2:
 
Verstehe ich das richtig - wenn der Threadersteller sich jetzt eine Wohnung sucht in der er die Tiere halten darf und umzieht, muß er den Hund trotzdem abgeben? Auf welcher gesetzlichen Grundlage wäre das dann?

Ich meinte damit den Fall dass der Bürgermeister das ans Ordnungsamt abgibt und die wegen einem versäumten Hundeführerschein die Haltung verbieten. Für diesen Schein hat er scheinbar nur eine begrenzte Zeit.
Bei einem Listenhund geht es nicht nur um eine Haltungserlaubnis in der Wohnung, sondern auch um eine generelle Haltungserlaubnis, unabhängig von Wohnort und -form.
 
Ich meinte damit den Fall dass der Bürgermeister das ans Ordnungsamt abgibt und die wegen einem versäumten Hundeführerschein die Haltung verbieten. Für diesen Schein hat er scheinbar nur eine begrenzte Zeit.
Bei einem Listenhund geht es nicht nur um eine Haltungserlaubnis in der Wohnung, sondern auch um eine generelle Haltungserlaubnis, unabhängig von Wohnort und -form.

Es gibt hier kein Ordnungsamt. Die nächsthöhere Instanz nach der Gemeinde wäre die Bezirksbehörde/Veterinärwesen.
Prinzipiell ist aber die Gemeinde auch für die generelle Halteerlaubnis zuständig.
 
Hallo, im Mietvertrag sind keine haustiere erlaubt, bei den katzen wurden nachgefragt und genämigt,(nicht schriftlich) bevor wir einen hund uns zu legen wollten fragten wir nach ob es in ordnung sei, und der angestellte bei der gemeinde sagte : "wenn die anderen mieter kein problem damit haben ist alles ok" nachdem wir uns dan einen pitbull hollten, und in auf der gemeinde angemelt haben, kam nach 2 tagen ein brief das der hund weg muss,

haben jedoch keine bestätigung bekommen das der hund angemeldet ist
 
Dann geh gleich am Montag noch mal zur Gemeinde und verlang die Ausstellung der Steuermarke.
 
wir haben seit 3jahren eine wohnung mit einem gemeinschafts garten, also alles begann vor ca 1 jahr in unseres wohnung sind keine haustiere erlaubt, haben aber 3 katzen ( haben mit der gemeinde rücksprache gehalten,)
nach reiflicher überlegung wollten wir uns auch noch einen hund zu legen, wir hatten uns bei unserer gemeinde informiert und bekammen ein ok für den hund,wir waren lange auf der suche bis ein guter freund unabsichtlich welben bekamm und er nicht alle bahlten wollte also nammen wir einen einen reinrassigen American Pitbull rüden,wir kommen aus österreich,bundesland Niederösterreich, wo es ein hundeführeschein benötigt wird, das war uns klar und wäre auch kein problem für uns da wir schon hunderfahung hatten, nun gut nachdem chico ca 6 monate bei uns war, bekammen wir post von unseres gemeinde, wo drinn steht das chico zu einer gefährliche rasse gehört und der bürgermeister das zu gefärhlich empfindet das wir so einen hund halten, ausserdem haben unsere nachbarn die im 1 stock wohnen angst davor das der hund auf ihr baby lossgeht,da seit neuestens hunde schlößerknacken können, aber ja ich kann die angst verstehen was eltern haben sie möchten ja nur ihr kind beschützen aber unser hund ist nie alleine im garten und ist auch immer angeleint, auf alle fälle steht in dem brief drinn das der hund weg muss oda wir müssen weg, am selben tag schrieb ich einen brief retour,wo ich darauf hinweise das wir 3 katzen haben und alle noch leben und auch den hunde fs machen werden usw, nach 3 tagen bekammen wir wieder post, wo er uns mitteilt das wir persönlich erscheinen sollen um dies zu besprechen,nach 2 wochen war dieser termin wir nahmen chico auch mit damit er sich selber ein bild von der kampfmaschine machen kann,er teilte uns mit das sich nachbarn beschwerd haben wegen dem hundekot,was aber nicht sein kann, ausserdem darf der hund nicht mehr auf die wiese gehen wir müssen in den angrenzend wald gehen,ausserdem ist ein schwimmbad und ein kinderspielplatz gleich in der nähe und er solche angst hat das was passieren kann, doch passieren kann immer und mit jeder hunderasse was, wir dürfen jeden hund haben so lange er nicht auf der "liste"steht ausserdem teilte er uns mit das er in einer geimeinderats sitzung über unseren hund bespricht wis weiter geht,er will auch das wir jetzt sofort den hundefs machen und den sachkundenachweis, was wir aber erst machen werden wenn er 1 jahr alt ist, wir gehen in eine hundeschule sind beide arbeitstätig aber wissen nicht was wir machen sollen wenn wir den hund weggeben müssen,was wir nicht tun werden, darum fragen wir mal euch was ihr machen würdet,

wir wohnen in einen kleinen Kuh Dorf,
zu den 3 katzen kam es so das sich meine Freundin die wohnung Nahm und schon mit 2 katzen dort einzog, dan lerntern wir uns kennen und ich zog zu ihr und hatte auch einen Kater, natürlich haben wir nachgefragt ob das eh passt, wenn der Bürgermeister meint das wir unsere Tiere hergeben müssen dan werden wir ausziehen,

Hallo, im Mietvertrag sind keine haustiere erlaubt, bei den katzen wurden nachgefragt und genämigt,(nicht schriftlich) bevor wir einen hund uns zu legen wollten fragten wir nach ob es in ordnung sei, und der angestellte bei der gemeinde sagte : "wenn die anderen mieter kein problem damit haben ist alles ok" nachdem wir uns dan einen pitbull hollten, und in auf der gemeinde angemelt haben, kam nach 2 tagen ein brief das der hund weg muss,

haben jedoch keine bestätigung bekommen das der hund angemeldet ist

Vielleicht solltest du dich für eine Geschichte entscheiden :denken24:

Es läuft nunmal nicht so, dass man sich mal larifari erkundigt, ob denn ein Hund erlaubt sei, um dann mit einem Listenhund anzukommen. Genauso wie man sich eine Genehmigung für ein Haustier nicht nur rein mündlich geben lässt.

Wenn man sich dann nicht entscheiden kann, ob die Post von der Gemeinde nun nach 6 Monaten kam oder nach 2 Tagen oder man im Umkehrschluss zwar "brav" vorher gefragt hat, sich dann aber 6 Monate Zeit gelassen hat, den Listenhund bei der Gemeinde zu melden (möglicherweise nachdem sich andere Mieter schon beschwert haben - das wird wohl nicht binnen 2 Tagen passiert sein), dann ist das halt kurz gesagt blöd. Wenn die erste Reaktion der Gemeinde auf den Listenhund "Hund muss weg" ist, bin ich gespannt, wie das ausgeht... Ich denke aber mal, dass inkorrektes "is mir wurscht was die wollen" Verhalten seine Folgen haben wird und wünsche viel Spaß bei der Suche nach einer neuen Wohnung :winken5:.
 
Hallo erika,

Werden morgen gleich hin und nachfragen,

es ist ein kleines dorf und alles läuft über die gemeinde, da es eine gemeinde wohnung handelt, bei der nächste wohnung werden wir natürlcih gleich eine schriftliche bestätigung verlangen, damjt uns sowas erspart wird,im sept wird auch der sachkundennachweis gemacht, sowie den hunde fs, und den hunde fs machen,

beim nächsten mal ist man klüger,

Aber wenn wir ausziehen wollen dan können wir das jederzeit (3 monate kündigungs frist) genau so wie wenn wir gekünigt werden, aber den hund können sie uns nicht weg nehmen weil kein grund dafür vorliegt,

mal schaun was morgen passiert und werden bericht erstatten
 



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