Neue Tierschutzregelungen in der Schweiz

2012 hat der Bund klargemacht, dass er Stachler, Würger und dergleichen nicht explizit verbieten wird. Es wurde gesagt, die Anwendung sei bereits durch §3.5 ausreichend geregelt (quälerische Anwendung ist verboten und kann mit bis zu 25.000 Euro Strafe geahndet werden) und ein explizites, namentliches Verbot würde nur dazu führen, dass sich Menschen, die ihr Tier unbedingt auf diese Weise erziehen wollen, einfach neue Gerätschaften einfallen lassen.

Mir würde ein Gesetz wie in der Schweiz trotzdem besser gefallen. In der Schweiz wurde sogar die Würde des Tieres in das Gesetz mit aufgenommen, beschlossen durch Volksentscheid. Ich bin richtig froh, dass sie dieses Gesetz noch vor dem geplanten Millan-Auftritt durchgeboxt haben - nun ist auch sein selbsterfundenes Illusion Collar dort illegal. Also, was will der Mann noch da? Ich hoffe sie schaffen es, seinen Auftritt zu canceln. Er ist keiner Bereicherung für dieses Land, fast alles, was er macht, ist dort verboten.
Ich fürchte in Deutschland haben wir nicht so viel Glück. Zwar habe ich die Überprüfung seiner Auftritte und seiner Sachkunde durch das Tierschutzministerium in Niedersachsen über das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz initiiert, aber wenn er ohnehin keine Hunde auf die Bühne holen darf (die Info steht noch aus, das weiß ich nicht), fällt das, so glaube ich, nicht in den Bereich des Tierschutzes und damit müsste er auch keine Sachkunde ablegen (die er ohnehin nicht bestehen würde, darauf verweist auch das Veterinäramt).
 
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