Halter haftet auch beim Tierarzt / in der Klinik

Erster Hund
Räuber / Mix (+07)
Zweiter Hund
Ronja / Mix (*07)
Hallo,

Einigen ist es vielleicht schon klar, aber in einem aktuellen Fall hat das Gericht erneut entschieden, daß ein Hundehalter auch dann für sein Tier haftet, wenn dieses sich in Obhut eines Tierarztes oder einer Tierklinik befindet. Ein Schäferhund biß einen TA nach der Narkose in die Hand:

http://www.focus.de/wissen/natur/ti...wenn-hund-den-tierarzt-beisst_aid_781730.html

Liebe Grüße

BETTY und Ronja
 



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