Gibt es rechtliche Grundlagen für den sicheren Transport des Hundes im Auto?

Erster Hund
Pepper/Mischling (08/11)
Hallo zusammen,

kann mir einer von Euch mit Sicherheit sagen, wie man einen Hund im Auto zu transportieren hat?

Pepper fährt in meinem Twingo im Beifahrerfußraum mit, er liegt sobald das Auto den Motor startet und steht erst auf, wenn der Motor abgestellt wird. Ich dachte immer, das wäre ok und v.a. erlaubt. Nun erzählte meine Tante mir, dass ihre Tochter angeblich 15€ bezahlen mußte, weil das so nicht erlaubt sei. Bei Nachfrage bei der Polizei auf nem Schulfest wurde dann gesagt, stimmt nicht, es gibt keine Gesetze dafür. Was ist denn nun richtig???

In unserem Audi Avant ist Pepper im Kofferraum, der ist getrennt durch die Gitterabsperrung. Auch da legt Pepper sich hin.

Weiß jemand von euch wie da die rechtliche Lage aussieht?

LG Mili
 
Hallo,

ungesichert im Fußraum ist tatsächlich nicht erlaubt.

Hunde gelten in der StVO als Ladung und Ladung muß gesichert werden. Das heißt entweder in einer Box, im Kofferraum mit Gitter (kein Netz) oder angeschnallt mit Geschirr auf dem Rücksitz.

§22 Ladung

(1) Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.

Quelle: Straßenverkehrs-Ordnung

Liebe Grüße

BETTY und Ronja
 
Zuletzt bearbeitet:
Oh....das war ja eine schnelle Antwort...danke :danke:

wieder was gelernt, und ich dachte, Fußraum ist ne sichere Sache...jedenfalls wenn der Hund nicht versucht zu einem rüber zu krabbeln.

Aber dann ist es doch sehr mutig von den Hundehaltern, die ihre kleinen Hunden so gerne auf der Hutablage mitfahren lassen. :frech1:

Gut, dass ich mir jetzt ne Transportbox für den Twingo bestellt habe. :zustimmung2:

LG Mili
 
Fußraum ist ne sichere Sache...jedenfalls wenn der Hund nicht versucht zu einem rüber zu krabbeln.

Aber dann ist es doch sehr mutig von den Hundehaltern, die ihre kleinen Hunden so gerne auf der Hutablage mitfahren lassen. :frech1:


LG Mili

Hallo,

aber er KÖNNTE jederzeit rüberkrabbeln. Kann man seinen Hund immer und jederzeit so gut einschätzen, daß er es NIE täte...!? Nein, kann man nicht.

Hunde auf der Hutablage, oder welche die wild auf der Rückbank rumspringen, lassen mich immer schauern. Selbst bei einer Vollbremsung bei 20 km/h werden sie zum Geschoß und zur Gefahr für sich selbst und für andere.

Wir wurden bei einer Verkehrskontrolle mal gelobt von den Beamten, weil Ronja im Kofferraum in der Box mitfährt. Die Wenigsten machen sich Gedanken darum...passiert schon nichts...

Liebe Grüße

BETTY und Ronja
 



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