Übernahme eines "SoKa" vom Bekannten - was gibt´s zu beachten?

Erster Hund
Mike - Jack Russel Mix
Hallo ihr lieben,

wer kann mir Tips geben?
Ein guter Bekannter von mir hat einen American Staffordshire Terrier und muss ihn aus persönlichen Gründen abgeben.
Weil ich beide gut kenne und nicht möchte dass der Hund in Heim geht, möchte ich ihn gern nehmen.
Ich habe mich über die kampfhundeverordnung für MV informiert. Darin steht, dass diese am 7.7.10 ihre Geltung verloren hat.
Muss ich jetzt trotzdem alle Maßnahmen ergreifen die darin stehen, oder reicht es den Hund zu chippen und Hundesteuer anzumelden? Muss ich dennoch den Halterschein machen?
Womit muss ich anfangen?

Viele Fragen zwar, aber ich möchte auch nix falsch machen.

Dank im Voraus für die Hilfe.

Lg Paddy
 
Könntest beim örtlichen Ordnungsamt nachfragen. Die können sicherlich genaue Angaben machen.
Ist ja alles von Bundesland zu Bundesland verschieden.
 
also das OA hat meist noch weniger ahnung .

bei meine hundeschultrainerin wird oft angerufen und nachgefragt. also ich würde trotzdem alle maßnahmen einleiten die da drinne stehen da kann dir keine ans bein pullern
 
Also in MV gibt es eine Hundehalterverordnung - HundehVO M-V vom 4. Juli 2000, Geltungsende 7.7.2020.

Quelle: http://mv.juris.de/mv/HuHV_MV_P2.htm

Darin wird in § 2 III Nr. 2 der American Staffordshire Terrier als gefährlicher Hund genannt.

Laut § 4 brauchst du für das nichterwerbsmäßge Halten erstmal eine Erlaubnis des OA. Diese Erlaubnis erhältst du, wenn du den Sachkundenachweis gem. § 5 erbracht hast und du zuverlässig und körperlich dazu geeignet bist, einen solchen Hund zu halten, § 6.
 



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