Rechtliche Situation Dressurhalsbänder

Erster Hund
Mausi (Dobermann,geb. 2010)
Hallo,

da aktuell vielfach diskutiert, wie ist die rechtliche Situation zum Thema Dressurhalsbändern am Hund? Dressurhalsband meint sowas: http://www.dobermax.de/Sprenger-Dressurhalskette-Edelstahl-rostfrei-schwarz-52-cm Nicht angespitzt.

In Österreich und der Schweiz sind sie verboten. Das ist klar. In NL wird ein Verbot diskutiert. Der SV hat eine "Selbstverpflichtung" zur Nichtanwendung. Soweit bin ich schon. Dann gibt es ja unseren schwammigen § 3 Nr. 5 Tierschutzgesetz, aber explizit sind Dressurhalsungen nicht verboten, oder?

Wer weiß noch näheres? Bitte mit Quelle.



Ach, und wenn wir uns eine Stachelhalsbanddiskussion schenken könnten, wäre ich euch sehr verbunden...
 
Dann gibt es ja unseren schwammigen § 3 Nr. 5 Tierschutzgesetz, aber explizit sind Dressurhalsungen nicht verboten, oder?

Nein, das sind sie (leider) in der BRD nicht.
Verboten ist die tierquälerische Anwendung im Sinne von erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden nach § 3 Nr. 5 TierSchG oder - falls keine Ausbildung vorliegt - nach § 1 TierSchG.
Die Verbote finden ihre Konsequenzen in den Straf- und Bußgeldvorschriften der §§ 17 und 18 TierSchG.


Bitte mit Quelle.

Die Quelle wäre das Verbot, mithin eine Rechtsvorschrift. Da es die nicht gibt, gibt es insoweit auch keine Quellen.
 
Danke. Ja, das es keine Quelle für ewas gibt,das nicht existiert, ist schon klar :zwinkern2:
Also wäre das reine "tragenlassen" und eine Einwirkung am Halsband ebenfalls nicht verboten, oder? Schliesslich ist diese ja nicht unbedingt mit Schmerzen verbunden? Also muss erstmal der Schmerz/Leiden/Schaden nachgewiesen werden?
 
Deshalb habe ich es oben verlinkt. Dressurhalsband ist der offizielle Begriff, zumindest nach PO, im Hausgebrauch sagt man auch Stachel, Kralle oder Koralle (die aber teilweise dann wieder andere Ausführungen bezeichnen).
 
Deshalb habe ich es oben verlinkt. Dressurhalsband ist der offizielle Begriff, zumindest nach PO, im Hausgebrauch sagt man auch Stachel, Kralle oder Koralle (die aber teilweise dann wieder andere Ausführungen bezeichnen).

Danke, kann von meinem Standort den Link nicht öffnen bzw. lädt eeeewig:nachdenklich1:
Dachte auch die sind mittlerweile verboten.

Stachler kenne ich noch aus den 70er, beim Polizei und Schutzhundeverein.
War eh mal große Mode, egal welch Hund.

Aber man muß solch einen Mist ja nicht kaufen.
Schlimm ist nur, manch Verbraucher orientiert sich an den Namen des Produktes.:wuetend2:
 
Zuletzt bearbeitet:
Also wäre das reine "tragenlassen" und eine Einwirkung am Halsband ebenfalls nicht verboten, oder? Schliesslich ist diese ja nicht unbedingt mit Schmerzen verbunden?

Richtig, genau so.
Darüberhinaus müssen erhebliche Schmerzen/Leiden/Schäden vorliegen, "einfache oder normale" Schmerzen etc. reichen nicht. Krank, aber ist so.



Also muss erstmal der Schmerz/Leiden/Schaden nachgewiesen werden?

Ja, zumindest so glaubhaft gemacht, dass es für einen Bußgeldbescheid oder eine Verurteilung wegen Strafbarkeit reicht.
Das ist aber nicht nur ein Problem des Tierschutzes, die Beweislast als solche ist sehr sehr häufig das Problem.
 
Schön das meine Bitte immerhin bis einschliesslich zum sechsten Beitrag beachtet wurde. Scheint in diesem Forum echt ne Leistung zu sein :nachdenklich1:

Danke Dieter.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn man keine Diskussion möchte sollte man nicht in ein Diskussionforum einstellen :denken24:
Das sich bei den Quäldingern nicht jeder auf die Finger setzen kann sollte jedem dem etwas an Hunden liegt eigentlich klar sein!
 



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