Entgangener Gewinn bei Hobbyzucht

Ein frei durchs durch den Ort laufender Mischlingsrüde deckte ohne Wollen der Halterin deren Rassehündin. Die Halterin wollte indes keine Mischlingswelpen und durch einen die Trächtigkeit unterbrechenden Eingriff sei es zu einer Entfernung der Gebärmutter gekommen. Daher sei die Hündin für eine geplante Hobbyzucht nicht mehr verwendbar gewesen und die Hundehalterin klagte vor dem Landgericht auf Ersatz der Kosten für die Behandlung der Hündin sowie insbesondere auf mehr als 15.000 € entgangenen Gewinn, den sie durch die geplante Hobbyzucht bei zwei bis drei Bedeckungen/Würfen erzielt hätte.

Allerdings endete der Prozess nicht mit einem Urteil sondern einem Vergleich. Die Klägerin soll demnach 500,-- € erhalten und trägt die Prozesskosten.

Erfahrungsgemäß läuft sowas auf Vorschlag des Gerichts folgendermassen ab:

Zunächst skizziert der Richter die Rechtslage und macht den Beklagten "rund" - was dem überhaupt einfällt, seinen Rüden frei umherlaufen zu lassen - und das gleich mehrfach, dafür habe er einzustehen und überhaupt, so geht das nicht - wo sind wir denn, was da alles passieren kann. Besondere Verantwortungslosigkeit, sowas.
Der arme Beklage wird immer kleiner und schaut hinreichend betroffen aus der Wäsche. Sein Anwalt lächelt in stiller Demut.
Dann wendet er - der Richter - sich an den mittlerweile grinsenden Kläger und fragt den, was ihm einfiele, mit so einer Sache das gute und vielbeschäftigte Gericht zu belästigen. Es käme nun mal bei aller Sorgfalt vor, dass so ein Rüde entweiche und überhaupt, wieso konnte der auf das Grundstück kommen? Man lässt keine läufige Hündin im Garten frei laufen. Ausserdem - die Welpenpreise. Utopisch sowas. Solche Summen seien nie zu erzielen. Er sei ja geneigt, ein besonderes Gutachten zu beauftragen, welches sich mit Zucht, den Welpenpreisen, den Kosten und den Risiken befassen werde. Nicht billig, sowas. Und wenn der Kläger den Prozess verlieren sollte, kämen diese Kosten noch obendrauf. Er rate dringend an, sich mit dem Anwalt kurz zu beraten und schlage ansonsten einen Vergleich vor - siehe oben.

Und so wird dem Recht Genüge getan und der Richter muss kein Urteil schreiben, vielmehr nur einen kurzen Vergleich abdiktieren. Die Anwälte kriegen noch eine Vergleichsgebühr, der Beklagte freut sich und die Klägerin verzweifelt am Rechtsstaat. Alles ist gut.

Wobei - dieser Vergleich ist für die Klägerin ein mieses Geschäft (es sei denn, sie ist rechtsschutzversichrt). Die Prozesskosten belaufen sich - beim Landgericht ist Anwaltszwang - auf gute 4.000,-- Silberlinge, macht abzgl. 500,-- € einen Verlust von 3.500,- €.

http://www.kostenlose-urteile.de/LG...-fuer-einen-ungewollten-Deckakt.news19054.htm
 
Wer bei zwei bis drei Würfen einen Gewinn von mehr als 15.000,00 € machen will, macht entweder "Milchmädchenrechnung" oder ist kein seröser Züchter.

Allerdings finde ich schon, dass der Halterin die TA-Kosten erstattet werden sollten, die durch den ungewollten Deckakt des unbeaufsichtigten Rüden entstanden sind.
 
Angenommen ein Wurf besteht aus 6 bis 8 Welpen, á 1000€ VK (was ja sehr wohl üblich ist), beläuft sich bei 2 Würfen das Geld zwischen 12.000€ und 16.000€. Bei 3 Würfen sogar weit mehr.

Gut Gewinn, wird man dabei nicht in der Höhe machen, vielleicht hat sie das mit dem Umsatz verwechselt?:verlegen1:
 
Zuletzt bearbeitet:
Ein frei durchs durch den Ort laufender Mischlingsrüde deckte ohne Wollen der Halterin deren Rassehündin. Die Halterin wollte indes keine Mischlingswelpen und durch einen die Trächtigkeit unterbrechenden Eingriff sei es zu einer Entfernung der Gebärmutter gekommen. Daher sei die Hündin für eine geplante Hobbyzucht nicht mehr verwendbar gewesen und die Hundehalterin klagte vor dem Landgericht auf Ersatz der Kosten für die Behandlung der Hündin sowie insbesondere auf mehr als 15.000 € entgangenen Gewinn, den sie durch die geplante Hobbyzucht bei zwei bis drei Bedeckungen/Würfen erzielt hätte.
Allerdings endete der Prozess nicht mit einem Urteil sondern einem Vergleich. Die Klägerin soll demnach 500,-- € erhalten und trägt die Prozesskosten.


Normal ist es so, das Alizin gesetzt wird vor Nidation der Eier, das sind 2 Spritzen z.B. am 6. und 7. Tag, Kosten rd. 30 Euro.
Wird es später bemerkt, kann eine Frühgeburt mit Alizin eingeleitet werden, war der Rüde/Föten zu groß erfolgt ein Kaiserschnitt, insofern kann ich die Kastration und Entfernung der Gebärmutter nicht nachvollziehen. Gab es dennoch eine medizinische Indikation, so ist davon auszugehen, dass das unter dem Mantel der geplanten Hobbyzucht auch passiert wäre und der Anspruch auf 15000€ ohnehin entfällt. Die Prüfung dieser Sache fehlt mir eigentlich ein bisschen, aber wahrscheinlich hätte es hier eines Gutachter bedurft, was die Angelegenheit noch verteuert hätte.

Erfahrungsgemäß läuft sowas auf Vorschlag des Gerichts folgendermaßen ab:

Zunächst skizziert der Richter die Rechtslage und macht den Beklagten "rund" - was dem überhaupt einfällt, seinen Rüden frei umherlaufen zu lassen - und das gleich mehrfach, dafür habe er einzustehen und überhaupt, so geht das nicht - wo sind wir denn, was da alles passieren kann. Besondere Verantwortungslosigkeit, sowas.
Der arme Beklage wird immer kleiner und schaut hinreichend betroffen aus der Wäsche. Sein Anwalt lächelt in stiller Demut.
Dann wendet er - der Richter - sich an den mittlerweile grinsenden Kläger und fragt den, was ihm einfiele, mit so einer Sache das gute und vielbeschäftigte Gericht zu belästigen. Es käme nun mal bei aller Sorgfalt vor, dass so ein Rüde entweiche und überhaupt, wieso konnte der auf das Grundstück kommen? Man lässt keine läufige Hündin im Garten frei laufen. Ausserdem - die Welpenpreise. Utopisch sowas. Solche Summen seien nie zu erzielen. Er sei ja geneigt, ein besonderes Gutachten zu beauftragen, welches sich mit Zucht, den Welpenpreisen, den Kosten und den Risiken befassen werde. Nicht billig, sowas. Und wenn der Kläger den Prozess verlieren sollte, kämen diese Kosten noch obendrauf. Er rate dringend an, sich mit dem Anwalt kurz zu beraten und schlage ansonsten einen Vergleich vor - siehe oben.

Und so wird dem Recht Genüge getan und der Richter muss kein Urteil schreiben, vielmehr nur einen kurzen Vergleich abdiktieren. Die Anwälte kriegen noch eine Vergleichsgebühr, der Beklagte freut sich und die Klägerin verzweifelt am Rechtsstaat. Alles ist gut.

Wobei - dieser Vergleich ist für die Klägerin ein mieses Geschäft (es sei denn, sie ist rechtsschutzversichrt). Die Prozesskosten belaufen sich - beim Landgericht ist Anwaltszwang - auf gute 4.000,-- Silberlinge, macht abzgl. 500,-- € einen Verlust von 3.500,- €.

http://www.kostenlose-urteile.de/LG...-fuer-einen-ungewollten-Deckakt.news19054.htm

Normal läuft das anders ab und bei einem besseren Anwalt kommt so etwas vor Gericht, wenn ein Schadensfall nachweisbar eingetreten, nicht aber nur geplant ist, insofern kann die gute Frau froh sein 500 € überhaupt bekommen zu haben, in USA sind die da sehr viel moderater, auch was die Höhe solcher Gelder angeht, da steckt D noch in den Kinderschuhen.
Eigentlich hätte hier eine Schiedsgericht vor jeden Prozess und Anklage auch gereicht und geklärt, so hat es der Richter sanft in Richtung Einigung geschoben, die Klägerin bekam 500 € und als Lehrgeld darf sie die Prozessgebühren bezahlen. Finde ich so in Ordnung, wo kämen wir hin, wenn sich jeder Privatmann seine geplanten und geplatzten Geschäfte bezahlen lässt, was anderes wäre es, hätte sie ein Gewerbe, davon war ja weit und breit nichts in Sicht.
Vielleicht hat sie Ansprüche gegen den TA, nur das ist vor Gericht eine bes. geschützte Spezies, da die Beweislastumkehr bei grob, fahrlässiger Handlung mit schöner Regelmäßigkeit seit Jahrhunderten von Gerichten vereitelt wird und das kostet ohne "Rechtsanwalts Liebling" ein Heidengeld. Der Ausgang dieser Geschichte ist i.O. nach unserer Rechtssprechung.

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Wer bei zwei bis drei Würfen einen Gewinn von mehr als 15.000,00 € machen will, macht entweder "Milchmädchenrechnung" oder ist kein seröser Züchter.

Wann ist man ein seriöser Züchter ? Wenn man Geld drauf legt, weil Hobby ?



Allerdings finde ich schon, dass der Halterin die TA-Kosten erstattet werden sollten, die durch den ungewollten Deckakt des unbeaufsichtigten Rüden entstanden sind.

Hat sie doch bekommen, 500 €, nicht gelesen ?

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Gut Gewinn, wird man dabei nicht in der Höhe machen, vielleicht hat sie das mit dem Umsatz verwechselt?:verlegen1:

Sie gibt 6000 Gewinn an, bei rd. 10000 Umsatz pro Wurf.
 
Ich bin mit Cordt derselben Meinung, die TA Kosten sollten ersetzt werden, es gibt auch keine Garantie das die Würfe wie geplant so kommen würden.
 
Hallo,

ich finde den Ausgang des Vorgangs mit einem Vergleich in Ordnung, beide Hundehalter haben fahrlässig gehandelt.
Natürlich ist es nicht in Ordnung, seinen Rüden herumstreunen zu lassen, aber ich verstehe die Halterin der Zuchthündin absolut nicht.
Warum lässt sie ihre Hündin in den Stehtagen unbeaufsichtigt in den Garten, das auch noch, obwohl sie um den herumstreunenden Rüden weiß?

LG Leo
 
Wobei ich dem "Man lässt keine läufige Hündin im Garten frei laufen." auch nicht zu 100% zustimmen kann.
Nicht unbeaufsichtigt - ok.
Aber nicht frei/unangeleint? Nö.



Ansonsten finde ich die Gewinnhöhe, die die gute Frau angegeben hat, doch auch fernab von gut und böse ^^
 
Normal läuft das anders ab und bei einem besseren Anwalt kommt so etwas vor Gericht, wenn ein Schadensfall nachweisbar eingetreten, nicht aber nur geplant ist, insofern kann die gute Frau froh sein 500 € überhaupt bekommen zu haben.

So ist es. Entgangener Gewinn gehört unstreitig zu den schadensersatzfähigen Positionen.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__252.html

Ein Kläger müsste aber den "gewöhnlichen Verlauf" bzw. die "getroffenen Anstalten und Vorkehrungen" beweisen bzw. mindestens dem Gericht glaubhaft machen. Wenn also ein Halter einer VDH-Rassehündin

- diese bereits bei einer Zuchtschau zwecks Bewertung vorgeführt und ein gutes Ergebnis erzielt hat,
- die Hündin den Zuchtbestimmungen entsprechend geröntgt und gesundheitlich untersucht ist,
- bestimmte Arbeitsprüfungen abgelegt wurden,
- der Halter eine eingetragene Zuchtstätte "besitzt" und
- die Hündin ggf. bereits einmal Welpen gehabt hat,

dann kann ein solcher Vorfall, die ohne Verschulden des Halters und des Tierarztes eingetretene Zuchtuntauglichkeit und die sich daraus ergebende Auseinandersetzung den entgangenen Gewinn künftiger Welpen durchaus beinhalten.

Eine ledigliche Behauptung, die unfruchtbare Hündin sollte mal "irgendwann" Welpen bekommen, reicht da nicht aus.
 
Gut Gewinn, wird man dabei nicht in der Höhe machen, vielleicht hat sie das mit dem Umsatz verwechselt?:verlegen1:
Genau das meinte ich, deswegen "Milchmädchenrechnung" oder aber man spart bei wichtigen Ausgaben, wie Voruntersuchungen, Richterbeurteilungen auf Ausstellungen, Prüfungen, gutes Futter für die Hündin, Kosten für die Hündin als Welpen bei einem guten Züchter, Decktaxe eines guten Rüden, gutes Futter für die Welpen, Gesundheitscheck bei den Welpen, wichtige Sachen in der Prägung etc. etc. ect..
Das wären Kosten die man von dem was "reinkommt" abrechnet und dann kann man sich freuen, wenn unterm Strich noch was übrig bleibt.

Und dann lass die Hündin mal nur einen oder zwei Welpen haben. Ich habe mir sagen lassen, dass ein kleiner Wurf bei erst gebärenden gar nicht so selten ist. Oder lass es z.B. einen Modehund wie eine franz. Bulldogge sein und es gibt Problem bei der Geburt.

Was ich noch sehr skurill finde ist die Tatsache, dass die "Züchterin" von scheinbar festen Zahlen ausgeht. Was ist, wenn die Hündin leer bleibt, oder es treten Komplikationen beim ersten Wurf auf - was man niemanden wünscht, aber leider auch vorkommt. Dieser Hündin wurde beim Abbruch die Gebärmutter entfernt, das sicherlich nicht grundlos, jetzt ist die Frage wie war da der medizinische Hintergrund und wie hätte sich das auf die Hündin bei ihrem ersten Wurf ausgewirkt?

Und wieso kann ein Rüde eine Hündin in der Standhitze decken, wenn der Halter es nicht will ... geht doch eigentlich auch nur, wenn die Hündin unbeaufsichtigt ist, oder?

Ich meine, wenn ich eine Hündin hätte und eben diese wäre in der Standhitze, dann würde ich mit Argusaugen über sie wachen und nicht vielleicht auf meinen Zaun im Garten verlassen. Und käme uns ein ungesicherter Rüde entgegen, dann wüsste ich meinen Hündin zu schützen.

Alle Verantwortung für so ein Dilemma auf den anderen abzuschieben und dann auch noch solche Forderungen stellen
 



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