Benutzer516
Gast
Ein frei durchs durch den Ort laufender Mischlingsrüde deckte ohne Wollen der Halterin deren Rassehündin. Die Halterin wollte indes keine Mischlingswelpen und durch einen die Trächtigkeit unterbrechenden Eingriff sei es zu einer Entfernung der Gebärmutter gekommen. Daher sei die Hündin für eine geplante Hobbyzucht nicht mehr verwendbar gewesen und die Hundehalterin klagte vor dem Landgericht auf Ersatz der Kosten für die Behandlung der Hündin sowie insbesondere auf mehr als 15.000 € entgangenen Gewinn, den sie durch die geplante Hobbyzucht bei zwei bis drei Bedeckungen/Würfen erzielt hätte.
Allerdings endete der Prozess nicht mit einem Urteil sondern einem Vergleich. Die Klägerin soll demnach 500,-- € erhalten und trägt die Prozesskosten.
Erfahrungsgemäß läuft sowas auf Vorschlag des Gerichts folgendermassen ab:
Zunächst skizziert der Richter die Rechtslage und macht den Beklagten "rund" - was dem überhaupt einfällt, seinen Rüden frei umherlaufen zu lassen - und das gleich mehrfach, dafür habe er einzustehen und überhaupt, so geht das nicht - wo sind wir denn, was da alles passieren kann. Besondere Verantwortungslosigkeit, sowas.
Der arme Beklage wird immer kleiner und schaut hinreichend betroffen aus der Wäsche. Sein Anwalt lächelt in stiller Demut.
Dann wendet er - der Richter - sich an den mittlerweile grinsenden Kläger und fragt den, was ihm einfiele, mit so einer Sache das gute und vielbeschäftigte Gericht zu belästigen. Es käme nun mal bei aller Sorgfalt vor, dass so ein Rüde entweiche und überhaupt, wieso konnte der auf das Grundstück kommen? Man lässt keine läufige Hündin im Garten frei laufen. Ausserdem - die Welpenpreise. Utopisch sowas. Solche Summen seien nie zu erzielen. Er sei ja geneigt, ein besonderes Gutachten zu beauftragen, welches sich mit Zucht, den Welpenpreisen, den Kosten und den Risiken befassen werde. Nicht billig, sowas. Und wenn der Kläger den Prozess verlieren sollte, kämen diese Kosten noch obendrauf. Er rate dringend an, sich mit dem Anwalt kurz zu beraten und schlage ansonsten einen Vergleich vor - siehe oben.
Und so wird dem Recht Genüge getan und der Richter muss kein Urteil schreiben, vielmehr nur einen kurzen Vergleich abdiktieren. Die Anwälte kriegen noch eine Vergleichsgebühr, der Beklagte freut sich und die Klägerin verzweifelt am Rechtsstaat. Alles ist gut.
Wobei - dieser Vergleich ist für die Klägerin ein mieses Geschäft (es sei denn, sie ist rechtsschutzversichrt). Die Prozesskosten belaufen sich - beim Landgericht ist Anwaltszwang - auf gute 4.000,-- Silberlinge, macht abzgl. 500,-- € einen Verlust von 3.500,- €.
http://www.kostenlose-urteile.de/LG...-fuer-einen-ungewollten-Deckakt.news19054.htm
Allerdings endete der Prozess nicht mit einem Urteil sondern einem Vergleich. Die Klägerin soll demnach 500,-- € erhalten und trägt die Prozesskosten.
Erfahrungsgemäß läuft sowas auf Vorschlag des Gerichts folgendermassen ab:
Zunächst skizziert der Richter die Rechtslage und macht den Beklagten "rund" - was dem überhaupt einfällt, seinen Rüden frei umherlaufen zu lassen - und das gleich mehrfach, dafür habe er einzustehen und überhaupt, so geht das nicht - wo sind wir denn, was da alles passieren kann. Besondere Verantwortungslosigkeit, sowas.
Der arme Beklage wird immer kleiner und schaut hinreichend betroffen aus der Wäsche. Sein Anwalt lächelt in stiller Demut.
Dann wendet er - der Richter - sich an den mittlerweile grinsenden Kläger und fragt den, was ihm einfiele, mit so einer Sache das gute und vielbeschäftigte Gericht zu belästigen. Es käme nun mal bei aller Sorgfalt vor, dass so ein Rüde entweiche und überhaupt, wieso konnte der auf das Grundstück kommen? Man lässt keine läufige Hündin im Garten frei laufen. Ausserdem - die Welpenpreise. Utopisch sowas. Solche Summen seien nie zu erzielen. Er sei ja geneigt, ein besonderes Gutachten zu beauftragen, welches sich mit Zucht, den Welpenpreisen, den Kosten und den Risiken befassen werde. Nicht billig, sowas. Und wenn der Kläger den Prozess verlieren sollte, kämen diese Kosten noch obendrauf. Er rate dringend an, sich mit dem Anwalt kurz zu beraten und schlage ansonsten einen Vergleich vor - siehe oben.
Und so wird dem Recht Genüge getan und der Richter muss kein Urteil schreiben, vielmehr nur einen kurzen Vergleich abdiktieren. Die Anwälte kriegen noch eine Vergleichsgebühr, der Beklagte freut sich und die Klägerin verzweifelt am Rechtsstaat. Alles ist gut.
Wobei - dieser Vergleich ist für die Klägerin ein mieses Geschäft (es sei denn, sie ist rechtsschutzversichrt). Die Prozesskosten belaufen sich - beim Landgericht ist Anwaltszwang - auf gute 4.000,-- Silberlinge, macht abzgl. 500,-- € einen Verlust von 3.500,- €.
http://www.kostenlose-urteile.de/LG...-fuer-einen-ungewollten-Deckakt.news19054.htm