Eigentumswohnung - neuer Hund - plötzlich Hundeverbot (von 1995)

Erster Hund
Jolie (Chihuahua, 4 Jahre)
Zweiter Hund
Rocco (OEB Mix, 9 Monate)
Hallo,

sorry, dass ich hier gleich mit so einem Sch... Thema in dieses Forum starten muss, aber ich brauch grad mal ein bisserl Rat....

Und zwar habe ich mir letztes Jahr eine Eigentumswohnung gekauft (Besichtigung war damals mit meinem jetzt vierjährigen Chihuahua) und seit 3 Wochen haben wir einen Scheidungshund mit zu uns aufgenommen (Old English Bulldog Mix, 9 Monate). Nun habe ich eine Mail vom Verwalter erhalten, dass Bewohner der Anlage auf ihn zugekommen sind und ihm mitgeteilt haben, dass wir zwei Hunde haben. Anscheinend wurde aber in einer Eigentümerversammlung 1995 beschlossen, dass die Hundehaltung verboten ist. Dieser Eintrag steht allerdings nicht im Grundbuch (haben heute alles extra noch mehrfach durchgelesen) und das Protokoll der damaligen Versammlung hat der aktuelle Verwalter auch nicht.

Nun habe ich (leider jetzt erst) mit den Nachbarn gesprochen - die zwei unteren Parteien haben nichts dagegen, die beiden in der Mitte sind absolut dagegen (weil er bellt - das stimmt, er wufft ungefähr vier Mal täglich drei Beller) und mein direkter Nachbar auf der gleichen Ebene stört sich eigentlich fast nur daran, weil es eben verboten ist, Hunde zu halten.
Ich habe beide Hunde mit in der Arbeit und habe bisher nur ein kleines bißchen allein bleiben trainiert mit beiden (die Kleine macht das ja problemlos, der Große muss es noch lernen, ist ja erst noch ein Junghund, und dabei wurde eben gebellt (und ich musste warten mit dem Wieder-Reinkommen, bis beide ruhig waren - das waren ca. 7 Minunten insg.)).

Jetzt eben die Frage: Was können wir machen? Ich will den Dicken, für den wir jetzt schon die dritte Familie in seinem kurzen Leben sind, nicht wieder weiterreichen oder so. Das bei uns soll sein Zuhause auf Lebenszeit sein....

Dankeschön schon mal für Tipps oder Ratschläge oder irgendwie sowas...
 
Ich würde mir erstmal das Protokoll der damaligen Eigentümerversammlung vorlegen lassen und schauen, ob dieser Beschluss - so er überhaupt gefasst wurde - in einer Art Hausordnung seinen Niederschlag gefunden hat.

Ob der Verwalter das Protokoll nicht (mehr) hat, ist sein Problem. Er ist zumindest in der Darlegungspflicht.

Sollte tatsächlich ein generelles Hundehaltungsverbot - über den "Bestand" - also Deinen ersten Hund hinaus - existieren, würde ich das im Licht der aktuellen Rechtsprechung des BGH zum generellen Verbot der Hundehaltung in Mietwohnungen betrachten. Danach ist ein generelles Verbot der Hundehaltung in Mietwohnungen - also ohne besonderen Grund oder Störungen - unzulässig.

Wenn ein Verbot der Hundehaltung also "störungs- oder belästigungsabhängig ist, kann es auf die Art der Wohnung - Eigentums- oder Mietwohnung - nicht ankommen.

Und da Deine Hunde ja nicht stören, solltest Du Dir nicht allzuviele Sorgen machen.
 
Das ist ja bei ETW oft ,konnt auch viele nicht nehmen,weil ständig Hunde verboten waren .:wuetend2:
Andersrum darf es eigentlich nicht verboten werde,wurde mir auch gesagt ,es gibt da einige Gerichtsurteile,dann müsstest du es drauf ankommen lassen .
Das war mir allerdings zu unsicher...
Aber bei dir ist die Wohnung ja nun mal schon da und wenn sich deine Nachbarn nicht um stimmen lasse ...wird es wohl vor Gericht enden.

Wenn du gewinnst ist es
irgendwie so,dass der Hund nur nicht im Treppenhaus und auf dem Grundstück laufen darf.
Weil das Gemeinbesitz ist ...
 
Wenn du gewinnst ist es irgendwie so,dass der Hund nur nicht im Treppenhaus und auf dem Grundstück laufen darf.
Weil das Gemeinbesitz ist ...

Damals war ja nie die Rede davon, dass es anscheinend ein Hundehaltungsverbot gibt (in der Anlage wohnt noch eine alte Dame, der nach dem Tod des Mannes auch die Hundehaltung eines kleinen Hundes zugesagt wurde) und beim Verkauf kam das auch nie zur Sprache (die Verkäuferin wusste auch vom kleinen Hund).

Ich würde mir erstmal das Protokoll der damaligen Eigentümerversammlung vorlegen lassen und schauen, ob dieser Beschluss - so er überhaupt gefasst wurde - in einer Art Hausordnung seinen Niederschlag gefunden hat.

Das hab ich mir auch gedacht, dass ich das gerne mal sehen würde. Gesagt werden kann ja viel (wobei ich fast davon ausgehe, dass die eine Dame im vorne stehenden Haus (spielt sich gern als "Sherrif" auf), dieses Protokoll bestimmt noch hat)..

Wenn ein Verbot der Hundehaltung also "störungs- oder belästigungsabhängig ist, kann es auf die Art der Wohnung - Eigentums- oder Mietwohnung - nicht ankommen. Und da Deine Hunde ja nicht stören, solltest Du Dir nicht allzuviele Sorgen machen.

Naja, der Große hat zum Beispiel heute früh um fünf Uhr draußen wahrscheinlich irgendwas gesehen und zwei oder drei Mal gebellt. Das haben die beiden unteren Bewohner auch bemängelt...

Ich bin halt wirklich ein harmoniebedürftiger Mensch und ich denke schon, dass ich da gerichtlich oder mit einer weiteren Eigentümerversammlung "meinen Willen durchkrieg". Aber ich möchte mich in meinem Zuhause auch zuhause fühlen und nicht angefeindet werden - geschweige denn, anderen Menschen das Leben zur Hölle machen.... :nachdenklich1:
 
Ich hatte bei einer Wohnung einen tollen Makler ,der sagte mir auch Hunde sind erlaubt ,waren sie aber nicht.
Hatte mich mit den Bewohnern und Verwaltung unterhalten , dem war das doch egal,solang ich das nicht schriftlich wollte...denke ich jetzt!

Aber wenn die Nachbarn so nett sind und es bei einem Anderen erlauben,warum sollen sie es dir dann verbieten,jeder Hund bellt mal .

Dachte die wären da so "Stocksteif".;

Drück dir jedenfalls die Daumen,dass der Kleine bei dir bleiben kann!!! :jawoll:
Vielleicht verläuft das ja auch im Sand und die sagen nix mehr!

Edit sagt,darf man das denn bei Einem erlauben und bei einem Anderen nicht , entweder dürfen alle oder keiner oder sehr ich das falsch??

Das einzige,wäre, das man einen Hund behalten darf bis zum Tod und sich dann keinen mehr anschafft,weiß aber auch nicht,ob das rechtens ist!

Oder es gibt Beschlüsse,da ist nur ein Hund erlaubt ...

Der soll dir erstmal den Entscheid zusenden und dann bist etwas weiter...
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi,

lad deine Nachbarn zum Kaffee ein und lass sie deine Hunde kennen lernen.
Sag ihnen, dass du an den Bellen am arbeiten bist.

Versuch das ganze friedlich zu lösen. So eine Eigentumswohnung verlässt man ja auch sehr ungerne.
Im Nachbarshaus gibt es zum Beispiel auch böses Blut zwischen den Eigentümern. Die provozieren sich alle gegenseitig. Und das ohne Hund.

Liebe Grüße

Isabell
 
Lad deine Nachbarn zum Kaffee ein und lass sie deine Hunde kennen lernen.
Sag ihnen, dass du an den Bellen am arbeiten bist.

Versuch das ganze friedlich zu lösen. So eine Eigentumswohnung verlässt man ja auch sehr ungerne.

Ich war ja heute schon freundlich am Reden und habe allen einen Zettel mit meiner Handynummer gegeben,
damit man mich erreichen kann, SOLLTE mal die Hölle los sein. Und dass wir trainieren, das hab ich auch gesagt -
aber da war die eine ja schon stinkig, weil das ja eben so lange so laut war (wie geschrieben, ca. 7 Minuten)...

Meine Befürchtung ist nur, dass die zwei unteren irgenwie was unternehmen könnten, was uns die Haltung den Großen
untersagt. Wenn die irgendwie Unterschriften-Listen sammeln würden oder ähnliches... Und dann müssten wir eben
meine frisch renovierte Wohnung wieder verlassen....... :traurig7:
 
Also ich glaube „wenn einer darf, dürfen alle“ ist ein bisschen zu einfach und funktioniert so nicht. Es kann wohl durchaus entschieden werden, dass z. B. schon genug Hund ein einer Wohnanlage wohnen. Allerdings können sie wohl nicht mit einem generellen Verbot kommen, wenn du nicht die einzige Hundehalterin bist. Dann müssten sie der alten Dame auch den Hund wegnehmen. Davon abgesehen, dass diese generellen Verbote ja nun nichtmehr zulässig sind.

Wie kamst du denn bisher mit den anderen Nachbarn klar?

Und ich muss sagen, ein 7 Minuten am Stück bellender Hund – ja nerven würde mich das auch durchaus (übrigens ist es nicht so, dass man warten muss bis der Hund ruhe gibt, wenn man das alleine sein übt ;)). Ebenso wenn der Hund 4 mal am Tag bellt. Vielleicht noch nicht die ersten paar Tage, aber irgendwann schon. Dass du jetzt mit den Nachbarn gesprochen hast ist schonmal ein guter Schritt. Ich muss sagen, ich habe auch vor der Anschaffung mit keinem Nachbarn geredet. Ich wohne zur Miete, hat meinen Vermieter gefragt und sonst keinen. Und klar war meine beim alleine bleiben zu Beginn auch laut. Das Gute ist, dass hier tagsüber ja auch alle arbeiten sind. Nur eine Nachbarin ist da, die ist zwar kein Hundefreund, aber zum Glück geduldig. Direkt am Anfang hat sie mich angesprochen und ich hab ihr dann auch gesagt, sie soll sich bitte an mich wenden, wenn es zu schlimm wird. Außerdem hab ich sie ein paar Wochen später nochmal angesprochen, ob es sich gebessert hat.

Vielleicht kannst du das alleine bleiben Training ja auch irgendwie auf Zeiten legen, in denen die Nachbarn normalerweise nicht zu Hause sind? Ansonsten wird dir nicht viel übrig bleiben, als es darauf ankommen zu lassen. Solange du nichts schriftlich vorgelegt bekommst brauchst du dir aber meiner Meinung nach überhaupt keine Gedanken machen.
 
Nach den letzten verschiedenen Gerichtsurteilen hängt die Rechtslage maßgeblich von der Formulierung der Klausel ab, die die Hundehaltung untersagt.
So wie du es schilderst steht das ganze rechtlich aber wahrscheinlich auf äußerst wackeligen Füßen.

Grundsätzlich muss dir erstmal jemand diese Klausel zeigen, vorher läuft da rechtlich gar nichts. Danach kann man sich dann die Rechtslage bzgl. dieser Klausel anschauen, die vermutlich nicht rechtskräftig sein wird unter diesen Umständen.


Ob man das ganze so lösen will, ist eine andere Sache und eine außergerichtliche, friedliche Lösung wäre natürlich für alle angenehmer.
Das geht aber halt nur, wenn deine Nachbarn mit sich reden lassen.
7 Minute bellen ist für den Moment natürlich nervig. Ob das 4 mal täglich nervt, hängt davon ab, wie lange und vor allem wann er dann bellt und wie tolerant deine Nachbarn sind. Da scheinst du ja allerdings wenig Glück zu haben.
Einen wirklich neuen Rat, kann ich dir da aber auch nicht geben, außer eben mit den Leuten zu reden.
 



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